Im April 2004 erschlug ein 45-Jähriger seine 54-jährige Freundin in Thun mit einer Bratpfanne im Schlaf. Der Mann wurde daraufhin verurteilt und verbüsste ab Ende November 2004 in den Anstalten Thorberg und Witzwil, vorerst in Form des vorzeitigen Strafvollzugs diverse Strafen.
Im Sommer 2012 wurde er mit einem Strafrest von mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedingt aus dem Strafvollzug entlassen, wie das «Thuner Tagblatt» schreibt.
In der Folge verstiess der Mann immer wieder gegen die Bewährungsauflagen – dies durch Alkoholmissbrauch. Damit wurde der Thuner wieder zu einem Fall für's Gericht.
Gestern musste das Regionalgericht Oberland darüber befinden, ob der heute 57-Jährige seine restliche Strafe im Gefängnis verbüssen muss. Dieser hatte Glück. Das Gericht entschied sich gegen eine Rückversetzung in den Strafvollzug, verlängerte aber die Probezeit um anderthalb Jahre und erlegte ihm die Verfahrenskosten von 1500 Franken auf. (rwy)
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