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Zu heiss, um zu arbeiten - was kann ich tun?

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Bild: TI-PRESS
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Zu heiss, um zu arbeiten – was kann ich tun?

Wenn Hitzerekorde purzeln, wird das Arbeiten vor allem draussen nicht mehr nur unangenehm, sondern bisweilen gar gefährlich. Auch im Büro kann ein schlechtes Raumklima zu gesundheitlichen Problemen führen. Für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist in erster Linie deine Arbeitgeberin verantwortlich.
20.06.2022, 11:0020.06.2022, 12:48
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS

Zum Schutze deiner Gesundheit muss die Arbeitgeberin Massnahmen treffen. Sie ist dabei verpflichtet, dich zur Mitwirkung heranzuziehen. Du wiederum musst deine Arbeitgeberin bei der Umsetzung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz unterstützen. Eine fixe Temperatur-Obergrenze gibt es aber weder für die Arbeit im Freien noch für den Bürojob.

Hohe Lufttemperaturen gelten dabei als ein Gesundheitsrisiko – wobei es auch im Büro keine Temperatur gibt, ab welcher du «hitzefrei» hast.

Kein «hitzefrei» auf der Baustelle

Anders als beispielsweise Österreich kennt die Schweiz kein «hitzefrei» auf Baustellen. Immerhin bist du aber bei der Arbeit im Freien vor übermässiger Sonneneinwirkung zu schützen. Wie das seco in seiner Wegleitung schreibt, ist dabei auf die unterschiedliche Empfindlichkeit der Arbeitnehmer zu achten – wobei sich in den meisten Fällen «die Betroffenen durch eine entsprechende Anpassung ihrer normalen Arbeitsbekleidung selber ausreichend schützen» könnten.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Unabhängig von den Temperaturen muss deine Arbeitgeberin dir in der Nähe des Arbeitsplatzes Trinkwasser, bei hohen Temperaturen auch weitere Getränke zur Verfügung stellen. In seinem Beurteilungshilfsmittel macht das seco nach Temperatur und Arbeitsintensität gestaffelte Vorgaben für weitere Massnahmen: Bei schweren Arbeiten muss die Arbeitgeberin ab 23 °C beschattete Zonen vorsehen und/oder den Arbeitsrhythmus den Bedingungen anpassen, ab 29 °C gilt das auch für leichte Arbeiten. Ab 30 °C sollte die Arbeitgeberin bei schweren Arbeiten jede Stunde eine Pause von 5 Minuten gewähren, und dies an einem kühlen und schattigen Ort. Ab 36 °C gilt diese Regelung auch bei leichten Arbeiten. Schwere Arbeiten sind bei dieser Temperatur nur noch nach Konsultation eines Spezialisten der Arbeitssicherheit vertretbar.

Raumtemperaturen über 30° C sind kritisch

Arbeitest du in einem Innenraum, hat dein Chef für ein Raumklima zu sorgen, welches deiner Gesundheit «nicht abträglich ist». Hohe Lufttemperaturen gelten dabei als ein Gesundheitsrisiko – wobei es auch im Büro keine Temperatur gibt, ab welcher du «hitzefrei» hast.

Für Büroarbeit liegt gemäss der Wegleitung des seco die Lufttemperatur im Sommer bei 23 – 26 °C in einem guten Bereich, bei mittelschwerer körperlicher Arbeit liegt der Wert zwischen 16 und 19 °C. Während Hitzeperioden musst du vorübergehend auch höhere Temperaturen akzeptieren. Bei Raumtemperaturen über 30 °C ist die Arbeitgeberin zu einer erhöhten Aufmerksamkeit verpflichtet.

Besondere Vorschriften für Schwangere und Jugendliche

Gefährdete Personen sind arbeitsrechtlich stärker geschützt. Für Schwangere gilt so beispielsweise eine Raumtemperatur ab 28°C als gefährlich, generell verboten ist sie aber nicht. Sind Mutter und Kind durch die Hitze am Arbeitsplatz allerdings konkret gesundheitlich belastet, muss die Arbeitgeberin ihre Angestellte an einem anderen Ort einsetzen oder nach Hause schicken – unter Zahlung von 80 Prozent des Lohnes.

Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr schliesslich dürfen grundsätzlich keine gefährlichen Arbeiten verrichten. Als gefährlich gelten dabei auch «Arbeiten bei extremer Hitze».

Bei Verstössen droht eine Geldstrafe – aber nicht allen

Konntest du dich mit deinem Chef nicht auf einen angemessenen Gesundheitsschutz einigen, bleibt als letzte Möglichkeit die Anzeige beim kantonalen Arbeitsinspektorat. Dieses ist verpflichtet, deine Anzeige zu prüfen. Bei einem Verstoss gegen die Gesundheitsvorschriften im Arbeitsgesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Aber aufgepasst: Die eben beschriebenen Vorgaben basieren auf dem Arbeitsgesetz. Dieses wiederum ist auf zahlreiche Betriebe nicht direkt anwendbar. Etwa nicht in der Landwirtschaft, Familienbetrieben oder für das Bodenpersonal der Kirchen.

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