Liebe Francesca
Teilzeitarbeit bewirkt in der Regel grundsätzlich eine Kürzung der Leistungen in der 1. Säule AHV: Denn nur bei einer lückenlosen Beitragsdauer und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 85'320 Franken gibt es im Rentenalter die monatliche Maximalrente von 2370 Franken. Wichtig für Dich: Wer Kinder aufzieht oder sich um pflegebedürftige Verwandte kümmert, kann bei der AHV Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen lassen.
Prüfe überdies unbedingt, ob du während deiner Mutterschaftspause lückenlos AHV-Beiträge (mindestens 482 Franken) eingezahlt hast. Bei vorhandenen Lücken kannst du die fehlenden Beitragsjahre innerhalb von fünf Jahren nachzahlen.
Bei unter 50 Prozent musst du auch bei der Pensionskasse einiges beachten: Arbeitgeber müssen Angestellte zum einen erst ab einem Jahreslohn von über 21'330 Franken in die 2. Säule (BVG) aufnehmen. Zum anderen reduzieren sich die BVG-Leistungen wegen des so genannten Koordinationsabzugs von gegenwärtig 24‘885 Franken bei reduzierten Arbeitspensen überproportional stark. Studiere deshalb genau die Pensionskassenreglemente deiner Arbeitgeber. Bei einigen Einrichtungen kann der Lohn des zweiten Arbeitgebers mitversichert werden. So fällt der Koordinationsabzug nur einmal an.
Eine allfällige Vorsorgelücke in der Pensionskasse lässt sich durch einen Einkauf schliessen. Der mögliche Einkaufsbetrag ist allerdings begrenzt und hängt vom aktuell versicherten Lohn ab. Nach einer Reduzierung des Arbeitspensums ist ein Einkauf in der Regel nicht mehr möglich. Doch du kannst diese Möglichkeit später nutzen, wenn du dein Arbeitspensum wieder erhöhst.
Falls möglich solltest du schliesslich selbst über die 3. Säule vorsorgen. Hier können Angestellte unabhängig von ihrem Lohn jährlich maximal 6826 Franken einzahlen. Die in die Säule 3a einbezahlten Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und bewirken somit eine Steuerersparnis. Aufgrund der steuerlichen Privilegierung dürfen Guthaben in der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Viele Grüsse von Comparis.ch