Hunde, die in Wohnungen gehalten werden, sollen künftig von Gesetzes wegen regelmässig Gassi gehen dürfen. Auch an ihre Unterbringung oder die Grösse von Transportboxen werden genaue Anforderungen gestellt.
Im Auto sollen Hunde oder Katzen so viel Platz haben, dass sie stehen, sich umdrehen und hinlegen können. Auch Hundeboxen müssen gross genug sein, damit das Tier darin mit ausgestreckten Gliedmassen liegen kann.
Das schlägt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit der neuen Hunde- und Heimtierverordnung vor, die am Montag in die Anhörung geschickt wurde. Mit einer weiteren Verordnung sollen die Anforderungen an die Tierzucht präzisiert werden.
Die Zucht muss darauf ausgerichtet sein, gesunde Tiere zu erhalten. Diese sollen zudem frei sein von Eigenschaften, die ihre Würde missachten. In die Verordnung über den Tierschutz beim Züchten von Tieren sollen eine Liste mit belastenden, erblich bedingten Merkmale sowie Kriterien für die Einteilung in Belastungsgrade aufgenommen werden. (tvr/sda)