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Google darf Browser Chrome behalten – Klage von US-Regierung abgewiesen

FILE - Google logos are displayed when searched for Google in New York, Sept. 11, 2023. Google said it will combine the software division responsible for Android mobile software and the Chrome browser ...
Google hat nach Ansicht der US-Regierung eine Monopol-Stellung in gewissen Bereichen.Bild: keystone

Google darf Browser Chrome behalten – Klage der US-Regierung abgewiesen

Die Trump-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. Bis der Fall endgültig geklärt ist, könnten Jahre vergehen.
03.09.2025, 04:4303.09.2025, 07:16
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Ein US-Richter hat Google eine missbräuchliche Monopol-Stellung bei der Web-Suche attestiert. Er lehnte die Forderung von US-Präsident Donald Trump nach einer Zerschlagung des Internet-Riesen aber ab.

Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass der Techkonzern nicht gezwungen werden soll, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von Trump eingereicht worden.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Apple kassiert Milliarden

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle.

In der EU werden Nutzerinnen und Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der US-Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzenden.

Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Aktie steigt nach Urteil

An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel um 6,7 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um knapp drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

«Am Ende ändert sich nichts», kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern der Forderung nach Zerschlagung als Sieg für Google.

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Google sprach schon vorab von Berufung

Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Massnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach.

Der Google-Konzern wiederum teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren, sei aber in Sorge darüber, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnte.

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und seinem neuen Urteil ging es nun um die Konsequenzen daraus.

Seine Entscheidung könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können.

(sda/dpa)

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