Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am Montag die Verordnung über Sanktionsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran angepasst. Sie treten am späten Dienstagabend in Kraft.
Namentlich sind gemäss Angaben des Bundes acht Streichungen sowie fünf Anpassungen an bestehenden Einträgen in den Bereichen Finanzsanktionen, Ein- und Durchreiseverboten sowie Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen vorgenommen worden.
Des weiteren wurden acht natürliche Personen und drei Objekte zur Sanktionsliste hinzugefügt, sechs bestehende Einträge angepasst und ein Eintrag gestrichen.
Der Bundesrat hatte bereits 2007 die von der Uno gegen den Iran verhängten Sanktionen und 2011 diejenigen der EU übernommen. Diese Massnahmen wurden 2016 nach Inkrafttreten des Atomabkommens mit dem Iran von der EU und der Uno zum Teil wieder gelockert. (sda)
Namentlich sind gemäss Angaben des Bundes acht Streichungen sowie fünf Anpassungen an bestehenden Einträgen in den Bereichen Finanzsanktionen, Ein- und Durchreiseverboten sowie Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen vorgenommen worden.
Des weiteren wurden acht natürliche Personen und drei Objekte zur Sanktionsliste hinzugefügt, sechs bestehende Einträge angepasst und ein Eintrag gestrichen.
Der Bundesrat hatte bereits 2007 die von der Uno gegen den Iran verhängten Sanktionen und 2011 diejenigen der EU übernommen. Diese Massnahmen wurden 2016 nach Inkrafttreten des Atomabkommens mit dem Iran von der EU und der Uno zum Teil wieder gelockert. (sda)
