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EuGH: Kopftuchverbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein

EuGH: Kopftuchverbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein

15.07.2021, 10:3615.07.2021, 15:17
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Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der EuGH am Donnerstag.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.

Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter.

Das abschliessende Urteil im konkreten Fall der Kita-Mitarbeiterin und der Angestellten des Drogeriemarktes müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe. (sda/dpa)

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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
Hidschab: Wird vor allem als Bezeichnung für ein Kopftuch verwendet, das Haar und Ohren vollständig bedeckt, das Gesicht indes frei lässt. Meist werden zusätzlich die Halsregion, der Ausschnitt und eventuell die Schultern bedeckt.
quelle: shutterstock
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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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tss
15.07.2021 11:07registriert Juni 2020
Es ist Traurig wie tief wir gesunken sind. Das gewisse das Gefühl haben zu müssen alles als Diskriminierend zu deuten. Wenn ein Arbeitgeber neutral sein will ist das so.

Ich bin auch Religiös, ich muss das aber nicht allen auf die Nase binden.
Einem Lehrer wurde verboten ein kleines Kreuz auf dem Pult zu haben. Die Schülerin darf weiterhin das Kopftuch Tragen. Ich habe mit beidem kein Problem, aber bitte einheitlich. Entweder sind Religiöse Stücke erwünscht oder nicht.
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Nik G.
15.07.2021 12:06registriert Januar 2017
Wenn alle sichtbaren religiösen Symbole verboten sind macht dies absolut Sinn. Wenn nicht ist es diskriminierend.
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