Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen bestätigt, dass es sich beim Täter um den 29-jährigen Cherif C. handelt. Er ist französischer Staatsbürger mit nordafrikanischen Wurzeln, polizeibekannt, geboren in Strassburg.
Staatsanwalt Rémy Heitz sagte, dass der Attentäter laut Zeugen bei der Tat «Allahu Akbar» gerufen habe und bestätigte schliesslich einen terroristischen Hintergrund bei der Tat. C. hat sich demnach im Gefängnis radikalisiert. Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen von einem islamistischen Anschlag aus und hat die Ermittlungen an die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft in Paris abgegeben.
Ein terroristischer Hintergrund war von französischen Behörden lange nicht bestätigt worden. Der Täter sei für viele kriminelle Delikte polizeibekannt gewesen, sagte Laurent Nuñez, Staatssekretär im Innenministerium, in einer früheren Pressekonferenz. Bisher sei er aber nicht mit Terrorismus in Verbindung gebracht worden.
Mehrere französische Medien berichten, der mutmassliche Täter sei als Gefährder unter der sogenannten «fiche S»-Akte unter polizeilicher Beobachtung gestanden.
Der Täter floh mit einem Taxi vom Weihnachtsmarkt. Ein Mitglied des Einsatzkommandos hatte ihn zuvor am Arm verletzt. Das Taxi brachte C. in den Stadtteil Neuhof, wo es erneut zu einer Schiesserei kam – und C. erneut entkam.
Der Täter ist nach Informationen des Strassburger Bürgermeisters, Roland Ries, immer noch flüchtig. Die Bundespolizei kontrolliert mehrere Grenzübergänge von Deutschland nach Frankreich. Auch die Schweiz hat die Grenzkontrollen im Norden verstärkt.
Der Verdächtige war der Polizei bekannt und war bereits 27 Mal von verschiedenen Gerichten verurteilt worden.
Unter anderem war er vom Amtsgericht Singen in Baden-Württemberg war C. wegen schweren Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden und sass in Deutschland in Haft. Nach dem Verbüssen der Strafe wurde er laut dpa im Jahr 2017 nach Frankreich abgeschoben. Auch dort war er schon vor dem Anschlag wegen Raubüberfällen verurteilt worden. Der französische «Figaro» nennt ihn einen «Bankräuber».
Noch am Morgen vor dem Anschlag habe die Polizei sein Wohnhaus wegen einer Ermittlung bezüglich eines Raubes und versuchten Mordes durchsucht und dabei Granaten gefunden. Sie wollten C. festnehmen, er war aber nicht auffindbar.
Informationen des «Blick» zufolge wurde der Täter auch in Basel wegen mehreren Einbrüchen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt und sass davon ein Jahr und vier Monate ab.
(tam)