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900 Beschwerden bei Zürcher Ombudsstelle: Vier kuriose Fälle

Bei einem Fall landete die Polizei in der falschen Wohnung – die Frau war entsprechend perplex (Symbolbild).
Bei einem Fall landete die Polizei in der falschen Wohnung – die Frau war entsprechend perplex (Symbolbild).Bild: Shutterstock

Polizei in der falschen Wohnung – vier kuriose Geschichten von der Ombudsstelle

Zürcherinnen und Zürcher beschwerten sich im vergangenen Jahr knapp 900 Mal bei der kantonalen Ombudsstelle. Hier eine kleine Liste von Fällen:
07.05.2025, 14:4407.05.2025, 14:44
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Kantonspolizei steht in der falschen Wohnung

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft sollte die Kantonspolizei eine Hausdurchsuchung durchführen. Dummerweise landeten die Polizeimitarbeitenden im falschen Stockwerk – und somit in der falschen Wohnung. Dort kam eine Frau gerade im Badetuch aus der Dusche und war entsprechend perplex – erst recht, als ihr die Polizisten damit drohten, sie in Handschellen zu legen, wenn sie nicht kooperiere. Nach einer intensiven Diskussion und einem Anruf bei der Staatsanwaltschaft sahen die Polizisten ihren Irrtum ein und baten die Frau aufrichtig um Entschuldigung. Die Frau gelangte jedoch an die Ombudsstelle und verlangte eine Kompensation. Die Polizei zahlte der Frau schliesslich einige hundert Franken und bot ihr ein Gespräch mit dem Betriebspsychologen der Polizei an.

Namensänderung ist teurer als Geschlechtsänderung

Ein 15-Jähriger möchte seinen zweiten Vornamen löschen lassen, weil er damit immer an seinen Vater erinnert wird. Seine Mutter findet heraus, dass die Löschung des zweiten Vornamens 600 Franken Gebühren kostet – eine Änderung des Geschlechts und des ersten Vornamens jedoch nur 75 Franken. Die Mutter hat durchaus Verständnis für die Anliegen von Trans-Personen, findet den Preisunterschied aber nicht nachvollziehbar. Die Ombudsstelle erklärt Mutter und Sohn daraufhin, dass für die Änderung des Geschlechts nur eine halbe Stunde Aufwand notwendig sei. Es sei ein bundespolitischer Entscheid, dass diese Änderung unkompliziert vorgenommen werden könne. Für eine Namensänderung hingegen seien mehrere Verfahrensschritte nötig, die grösseren Aufwand verursachen würden. Mutter und Sohn müssen den Preisunterschied somit akzeptieren.

Das Verbotsschild liegt in der Wiese

Als ein Pendler am Abend zu seinem Auto bei einem Zürcher Bahnhof kommt, staunt er nicht schlecht. Er hat eine Parkbusse unter dem Scheibenwischer. Dabei war er der Ansicht, auf einem markierten Parkfeld zu stehen. Er beschwert sich bei der Kantonspolizei, die ihm antwortete, dass der Parkplatz wegen Bauarbeiten aufgehoben worden sei. Die Tafel sei in der Wiese gelegen. Damit sei das Verbot genügend beschildert gewesen. Der Pendler wandte sich an die Ombudsstelle und erhielt dort Unterstützung. Es könne von Parkierenden nicht erwartet werden, zu schauen, ob in der Wiese Verbotstafeln liegen würden, so die Ombudsstelle. Die Kantonspolizei erliess dem Pendler schliesslich seine Busse.

Wenn das Steuerformular nicht auf Mac funktioniert

Eine Firma muss für ihre ausländischen Mitarbeitenden Quellensteuern abrechnen. Das kantonale Steueramt schickt die Formulare aber immer wieder «zur Korrektur» zurück, weil sie nicht richtig ausgefüllt seien. Entnervt wendet sich das Unternehmen an die Ombudsstelle. Das Problem ist rasch erkannt: Das kantonale Formular funktioniert nicht auf Mac-Computern. Der Mac passt die Jahreszahl jeweils automatisch auf ein zweistelliges Format an. Das Scan-System des Kantons kann die Formulare deswegen aber nicht lesen. Zusammen mit der Ombudsstelle wurde schliesslich eine Lösung gefunden. Das Steueramt ergänzt die Datumsangaben nun selber. Dies erschwert die Arbeit des Steueramtes zwar, nach Ansicht der Ombudsstelle muss das Amt dies jedoch hinnehmen. Es müsse den Unternehmen ein Formular zur Verfügung stellen, das auch im Mac-Betriebssystem funktioniert. (sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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slnstrm
07.05.2025 15:13registriert August 2023
Dann würde ich zur Namensänderung empfehlen, das Geschlecht zu ändern und am nächsten Tag wieder zurück zu ändern. So ist allen geholfen und das günstig und effizient.
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Zum Kommentar
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    Diese Fast-Food-Restaurants werden in der Schweiz am besten bewertet
    Die drei grössten Fast-Food-Ketten sind in der Schweiz dutzendfach vertreten. Obwohl sie in ihren Filialen auf Einheitlichkeit setzen, werden die Standorte sehr unterschiedlich bewertet. Insbesondere ein Typ von Filiale hat es schwer.

    Die drei grössten Fast-Food-Anbieter der Schweiz betreiben nach eigenen Angaben insgesamt 330 Filialen. Platzhirsch ist McDonald's: Mit 182 Standorten weist er etwa doppelt so viele Filialen auf wie Burger King mit 93. Subway kommt auf 55.

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