Bus-, Bahn- und andere Transportunternehmen haben schon heute die Möglichkeit, von Wiederholungstätern höhere Zuschläge zu verlangen. Das können sie aber nur, wenn sie Informationen über Schwarzfahrer sammeln. Der Nationalrat will dies erleichtern: Der Branchenverband der Transportunternehmen soll die Möglichkeit erhalten, ein zentrales Schwarzfahrerregister zu betreiben.
Die Daten müssten nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde.
Erweitert hat der Rat ferner die Bettelbestimmungen. Auf Antrag mit Busse bestraft werden soll nicht nur, wer in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bettelt. Auch das Betteln auf Bahnhofgebiet soll gebüsst werden können. Heute sind die Bestimmungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Abgelehnt hat der Nationalrat einen Antrag aus SVP-Kreisen auf eine Strafbestimmung für jene, die sich nicht ausweisen oder ihre Identität nicht bekannt geben. Der Rat möchte indes, dass die Transportpolizei für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen dieselben Rechte zum Abruf von Personendaten hat wie das Grenzwachtkorps. (sda/whr)