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Fünf junge Männer der «Wolfsrudel»-Bande vor Aargauer Gericht

Fünf junge Männer der «Wolfsrudel»-Bande vor Aargauer Gericht

Vor dem Bezirksgericht Rheinfelden AG müssen sich ab heute Montag fünf junge Männer wegen Glasfaserkabelnetz-Sabotagen und weiterer Delikte verantworten. Drei Angeklagten drohen hohe Strafen.
27.04.2026, 07:0927.04.2026, 07:09

Die fünf Schweizer Beschuldigten aus der Region sind zwischen 20 und 21 Jahre alt. Zwei Männer sitzen seit ihrer Festnahme Anfang 2024 in Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Hauptbeschuldigten 41, 34 und 19 Delikte vor.

Ein Arbeiter zeigt Glasfaserkabel der Swisscom fuer den Internetansschluss von Privathaushalten, am Dienstag, 10. Februar 2015 in Bellinzona. Die staedtischen Betriebe Bellinzona "Aziende Municip ...
Die jungen Männer sabotierten unter anderem Glasfasernetze. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Für diese Männer beantragt die Anklage Freiheitsstrafen von zehn, acht und sechs Jahren. Für zwei weitere Männer wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten (vier Delikte) beziehungsweise eine bedingte Geldstrafe (ein Delikt) gefordert.

Sie nannten sich «Wolfsrudel»

Die Gruppe, die sich in ihrem Whatsapp-Chat «Wolfsrudel» nannte, soll ihre Taten zwischen Februar 2022 und Mai 2024 begangen haben. Viel Aufsehen erregte dies: Im Dezember 2023 sollen Mitglieder der Gruppe mehrfach das Glasfaser-Kabelnetz in Rheinfelden durchschnitten haben. Tausende Kunden waren in der Folge offline.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern auch Cyberangriffe, gewerbsmässigen und bandenmässigen Diebstahl vor. Weitere Anklagepunkte sind mehrfache teils versuchte Brandstiftung und Störung des öffentlichen Bahnverkehrs sowie mehrfache versuchte Erpressung.

Anklage sieht keine politischen Motive

Die Männer sollen sich ferner an Erpressungen versucht haben. Bei den Straftaten seien die Beschuldigten teilweise gewerbsmässig und bandenmässig vorgegangen, hielt die Staatsanwaltschaft im vergangenen Juli fest. Die Gruppe soll mit den Taten rund 50'000 Franken erbeutet und einen Sachschaden von 400'000 Franken angerichtet haben.

Die Ermittlungen ergaben laut Angaben der Staatsanwaltschaft keine politischen oder extremistischen Motive. Es habe sich «um eine sich selbst verstärkende Gruppendynamik gehandelt». Die Delikte seien in unterschiedlicher Zusammensetzung, zahlreich und teils arbeitsteilig geplant und ausgeführt worden.

Marathonprozess

Auf die Spur der Täter kam die Polizei Anfang Januar 2024 im Zusammenhang mit einem nächtlichen Einbruch in ein Clubhaus in Möhlin im aargauischen Fricktal. Zwei zum Zeitpunkt 18-Jährige wurden festgenommen.

Der Prozess am Bezirksgericht Rheinfelden ist auf insgesamt acht Tage angesetzt. Das Gericht tagt in den Räumlichkeiten der Feuerwehr. Es plant, die Urteile am 11. Juni zu eröffnen. (sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chanti10
27.04.2026 10:37registriert Juli 2023
Ja. Keine politischen Motive, reine Gruppendynamik.
Was sonst würde die AG Stawa auch zugeben können.
Eindeutige Namensgebung. Eindeutige Symbolisierung an den Tatorten. Eindeutige Beweiserhebungen bei Durchsuchungen.
Aber nein. Kein einziger Anklagepunkt richtet sich gegen Menschenverachtende Straftaten.
Wenn Rassisten Rassismus unter den Teppich kehren.
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