Schweiz
Aargau

Neue Erkenntnisse zum Tötungsdelikt in Berikon AG

Eine Gedenkstaette mit Plueschtieren, Blumen und Kerzen an einem Waldrand in der Naehe des Schutzenhaus Berikon, am Dienstag, 13. Mai 2025 in Berikon AG. Eine 14-Jaehrige soll am Sonntagnachmittag in  ...
Eine Gedenkstätte für die Verstorbene in Berikon AG.Bild: keystone

Beschuldigte verwendete zwei Messer: Neue Erkenntnisse zum Tötungsdelikt in Berikon AG

28.08.2025, 10:0828.08.2025, 11:36

Im Fall des Tötungsdelikts in Berikon AG soll eine 14-Jährige im Mai ihre Kollegin mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise auf einen wechselseitigen tätlichen Streit.

Gegen die Beschuldigte werde eine Strafuntersuchung wegen eines Tötungsdelikts geführt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Donnerstag zum Stand der Ermittlungen mit. Sie wurde nach der Tat am 11. Mai festgenommen. Das Opfer ist eine 15-Jährige.

Nach Angaben der Oberstaatsanwaltschaft verwendete die 14-Jährige zwei handelsübliche Messer. Es handle sich um keine verbotenen oder illegalen Gegenstände. Die Jugendliche habe dem Opfer mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass sich die Beschuldigte nach der Tat selbst Verletzungen zufügte. Spaziergänger hatten sie an jenem Sonntagnachmittag kurz nach 16 Uhr in der Nähe des Schützenhauses stark blutend angetroffen. Kurz darauf stiessen andere Spaziergänger im nahen Wald auf die 15-Jährige, die stark blutend am Boden lag.

Psychiatrische Abklärungen

Die Hintergründe der Tat sind gemäss Oberstaatsanwalt Gegenstand der Untersuchung. Die Beweggründe und das Verhalten der Beschuldigten würden im Rahmen umfassender psychiatrischer Abklärungen abgeklärt. Dabei kämen spezialisierte Fachpersonen zum Einsatz, die mit der Jugendlichen in vertieften Gesprächen arbeiteten und Gutachten erstellten.

Wie die Oberstaatsanwaltschaft weiter schrieb, stehen neben der strafrechtlichen Untersuchung auch jugendstrafrechtliche Massnahmen im Vordergrund. Bei schweren Delikten könne eine stationäre Unterbringung in einer geschlossenen, falls nötig psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden.

Jugendliche würden dort über längere Zeit beobachtet. Auch würden die Persönlichkeit und das Gefährdungspotential abgeklärt. Sie würden eng betreut und falls nötig medizinisch behandelt.

Sie müssten sich intensiv mit ihrer Tat und ihrem Verhalten auseinandersetzen. Eine solche Unterbringung sei für Jugendliche deutlich einschneidender und anspruchsvoller als die Strafe selbst. Diese Unterbringung könne bis zum 25. Altersjahr dauern. Danach könnten zivilrechtliche Massnahmen eingeleitet werden. (sda)

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