«Warte nur ab, du wirst deinen Tod schon finden.» Diese Drohung liess Karl (30, Name geändert) der Angestellten eines Pizza-Kuriers im Aargau via Facebook zukommen. Eine Woche später ging er bei der Pizza-Bude vorbei.
Dort eröffnete ihm die Frau, dass sie ihn nicht bedienen werde. Karl sah rot. «Ich bringe dich um!», entfuhr es ihm. «Ich hole eine Pistole. Ich schiesse nicht zweimal, einmal reicht! Ich schwöre, ich bringe dich um!»
Hierauf erstattete die Frau Anzeige. Wegen mehrfacher Drohung – und nebenbei auch wegen Strassenverkehrsvergehen – bat die Staatsanwaltschaft Karl zwei Monate später zur Kasse: Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 350 Franken.
Inklusive Strafbefehlsgebühr von 1700 Franken und Polizeikosten von 150 Franken ergibt das eine geschuldete Summe von 22'000 Franken. Viel Geld für einen arbeitslosen angelernten Mechaniker, der ein halbes Dutzend Vorstrafen auf dem Buckel hat und aktuell eine frühere Geldstrafe mit gemeinnütziger Arbeit abstottert.
Der gebürtige Wynentaler focht den Strafbefehl an. Warum er dies tat, wurde beim Auftritt vor dem Strafgericht in Aarau allerdings nicht klar, denn die ihm zur Last gelegten Taten bestritt Karl nicht. Doch selbst der Hinweis von Gerichtspräsident Reto Leiser, wenn es zu einem neuen Urteil komme, habe er Gerichtskosten zu gewärtigen, die über jenen der Strafbefehlsgebühr lägen, konnte Karl nicht dazu bewegen, die Einsprache im letzten Moment zurückzuziehen.
Also kam es zur Befragung des massigen Mannes, dem es in seiner Haut alles andere als wohl zu sein schien. Die Fragen des Gerichtspräsidenten beantwortete Karl gesenkten Hauptes, manchmal mit einem resignierten Unterton in der Stimme, manchmal auch mit einem leichten Anflug von Verärgerung.
Wie er dazu gekommen sei, die Zivil- und Strafklägerin zu bedrohen, wollte Reto Leiser wissen. «Ich habe nicht gerade viel studiert», antwortete Karl. «Wahrscheinlich war ich wütend.» Was denn der Grund dafür gewesen sei, hakte der Gerichtspräsident nach. Er wisse es nicht mehr, antwortete Karl. «Es ist schon länger her.» Effektiv liegen die Vorfälle rund viereinhalb Monate zurück.
Ob denn die Klägerin Angst haben müsse, wenn sie Karl auf der Strasse begegne, fragte der Gerichtspräsident. «Nicht wirklich», lautete die Antwort, die Karl auf die Frage hin, was das bedeute, in ein klares Nein umwandelte. «Was wollten Sie erreichen?», lautete Reto Leisers nächste Frage. Karl: «Dazu sage ich nichts.» Weshalb der Beschuldigte zweimal «nicht gerade viel studiert» hatte, blieb im Dunkeln.
Anders als der Beschuldigte, der im FCB-Trikot unter der offenen Jacke vor Gericht erschien, hatte sich die Zivil- und Strafklägerin für die Verhandlung mehr als ordentlich zurechtgemacht. Was sie erzählte, klang nach Belästigung: Karl laufe «nonstop» vor dem Lokal auf und ab, in dem sie arbeite. Erst kürzlich habe er sie auch wieder angerufen.
Und auf Facebook habe er sie unlängst als «Schlampe» tituliert. Nein, sagte die Frau in den kniehohen Stiefeln, finanzielle Forderungen erhebe sie keine. Sie wolle nur eines: dass Karl sie und ihre Familie in Ruhe lasse.
In seinem Urteil hielt Reto Leiser an den 180 Tagessätzen fest, welche die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Angesichts der prekären Einkommenssituation des Beschuldigten reduzierte er den Satz aber von 110 auf 70 Franken. Bezahlt Karl die 12 600 Franken nicht, muss er für sechs Monate ins Gefängnis. Die Frage, ob er auch diese Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit ummünzen kann, wird die Justizvollzugsbehörde beantworten. Neuerdings ist für diesen Entscheid, wie Reto Leiser anmerkte, nicht mehr der Richter zuständig.
Das Strafmass von 180 Tagessätzen, so der Gerichtspräsident, liege aber eher am unteren Rand – angesichts der massiven Drohungen und der Vorstrafen im gleichen Bereich. Zur von der Klägerin erwähnten Belästigung sagte Leiser, er könne und müsse das aktuell nicht beurteilen. «Aber wenn das so weitergeht und die Frau zur Polizei geht, treffen wir uns wieder hier.» Und irgendwann reiche es dann schon für eine Freiheitsstrafe.
Karl muss nun auch die Gerichtskosten in noch unbestimmter Höhe und eine Busse von 350 Franken bezahlen. Die Busse geht auf das Konto eines Strassenverkehrsvergehens: Obwohl mit einem Führerausweis belegt, fuhr Karl mit dem zum Gebrauch entwendeten Fahrzeug seiner Mutter im letzten Dezember durch Suhr und bog, um den Stau auf der Bernstrasse Ost zu umgehen, nach rechts in die Alte Gasse ein.
Dumm nur: Dort besteht ein Rechtsabbiegeverbot. Und noch dümmer: Der Polizei blieb das Manöver nicht verborgen. Das Anhaltezeichen mittels Stablampe ignorierte Karl und im dichten Feierabendverkehr verlor die Patrouille trotz Blaulicht den Anschluss. Das Autokennzeichen hatten die Polizisten aber identifizieren können. Da Karl bei der Fahrzeughalterin wohnt, liess der Besuch der Ordnungshüter an seinem Wohnort nicht lange auf sich warten. (aargauerzeitung.ch)