Schweiz
AHV

Schweizer Gewerkschaftsbund fordert 13. Rente aus der Pensionskasse

Delegierte stimmen ueber die Parole zur Finanzierung der 13. AHV Rente ab, waehrend der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, am Donnerstag, 20. August ...
Laut SGB ist für Versicherte ein Mindestzins von drei Prozent sozialpolitisch nötig und wirtschaftlich möglich.Bild: keystone

Gewerkschaftsbund fordert «Dreizehnten» aus der Pensionskasse

Nicht nur die AHV, sondern auch die Pensionskassen sollen Rentnerinnen und Rentnern einen «Dreizehnten» ausrichten. Das fordert der Gewerkschaftsbund. Seine Delegierten sind einverstanden, eine entsprechende Offensive zu lancieren.
20.08.2026, 14:2920.08.2026, 14:29

Die Pensionskassenrenten sollen mit der 13. Rente erhöht werden, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am Donnerstag mitteilte. Denn die Neurenten seien 2024 um 15 Prozent tiefer gewesen als 2015. Dabei seien Pensionskassen finanziell gut aufgestellt.

Beschlossen haben die Offensive für mehr Rente aus der zweiten Säule am Donnerstag die Delegierten des SGB an einer ausserordentlichen Versammlung. Sie verlangen ausserdem für 2027 einen Mindestzins von drei Prozent auf den Altersguthaben. Davon sollen zwei Prozent den eigentlichen Mindestzins ausmachen, während das dritte Prozent als Nachholprozent verstanden wird.

Mobilisieren für mehr Mindestzins

Der SGB will zudem die Versicherten für mehr Mindestzins mobilisieren. Im Visier hat er Menschen, die bei laut Communiqué «besonders geizigen Kassen» versichert sind. Sie sollen ermutigt werden, einen Wechsel einzufordern und so Kassen mit «ungenügenden Leistungen» aus der zweiten Säule der Altersvorsorge zu drängen.

«Wer weniger Zins auf dem Altersguthaben hat, hat auch weniger Rente», schreibt der SGB. Der Unterschied könne schnell einmal 1000 Franken oder mehr im Jahr betragen. Ein Mindestzins von drei Prozent sei sozialpolitisch nötig und wirtschaftlich möglich.

Derzeit beträgt der Mindestzinssatz 1,25 Prozent. Er wird jeweils vom Bundesrat festgelegt und bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Mindestens alle zwei Jahre muss der Bundesrat den Mindestzinssatz überprüfen.

Ja zu Finanzierung der 13. AHV-Rente

Einen von den Gewerkschaften verlangten «Dreizehnten» für AHV-Rentnerinnen und Rentner hiessen die Stimmberechtigten 2024 gut, allerdings ohne Entscheid über die Finanzierung. Die 13. Rente soll nach dem Willen des Parlaments über die Mehrwertsteuer finanziert werden – Ende November äussern sich die Stimmenden dazu.

Die Delegierten des SGB beschlossen mit 81 zu 19 Stimmen und bei 3 Enthaltungen die Ja-Parole für den Urnengang. Die Mehrwertsteuer-Erhöhung koste je nach Haushalt fünf bis zehn Franken im Monat. Die 13. Rente wird Ende Jahr das erste Mal ausbezahlt. (sda)

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