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Somalischer Asylbewerber nach Tötung in Berner Asylzentrum des Mordes angeklagt

Somalischer Asylbewerber nach Tötung in Berner Asylzentrum des Mordes angeklagt

25.05.2016, 16:4825.05.2016, 17:01
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Ein somalischer Asylbewerber soll wegen der Tötung eines Mitbewohners 2012 in einem bernischen Asylzentrum für 15 Jahre hinter Gitter. Das hat der Staatsanwalt am Mittwoch beim Prozess gegen den Mann beantragt.

Der heute 35-jährige Somalier habe im Sommer 2012 im Fernsehzimmer des Asylzentrums Gampelen BE einen algerischen Mitbewohner ermordet. Das sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel.

In seiner Anklageschrift hatte er geschrieben, der Somalier habe zwölfmal auf den 24-jährigen Mitbewohner eingestochen. Dies mit einem Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge. Zwei der Messerstiche waren tödlich.

Der Somalier bestreitet die Darstellung des Staatsanwalts. Er sagte am Mittwoch vor Gericht, zur Tatzeit sei er unter Alkoholeinfluss gestanden. Der getötete, ihm körperlich überlegene Algerier habe ihn immer wieder drangsaliert. Deshalb sei es mehrmals zu Auseinandersetzungen gekommen.

Der Verteidiger des Mannes beantragte eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Es sei nicht erwiesen, dass die zwei tödlichen Messerstiche von seinem Klienten stammten. Es bestehe die Möglichkeit, dass ein Dritter zugestochen habe.

Dem widersprach der Anwalt der Mutter des getöteten Algeriers, welche als Privatklägerin Genugtuung fordert. Viele Leute seien nach dem Angriff zum Tatort geströmt. Es sei unmöglich, dass ein dritter Mann zugestochen habe.

Galt zuerst als unzurechnungsfähig

Der Somalier wurde nach Angaben des Gerichts von Psychiatern zuerst zum Tatzeitpunkt  als unzurechnungsfähig erachtet. Im Prozess gegen ihn sollte es deshalb nur um eine therapeutische Massnahme gehen.

Nach einem Suizidversuch wurde der Mann aber erneut begutachtet und nun für teilweise zurechnungsfähig bezeichnet. Deshalb wurde er dann angeklagt. Den mutmasslichen Angriff in einem sogenannten Sachabgabezentrum für abgewiesene Asylsuchende beging er nur vier Monate nachdem er bedingt entlassen worden war.

Der Mann war wegen versuchter vorsätzlicher Tötung in Haft gewesen. Das Bieler Gericht wird das Urteil am Freitagnachmittag bekanntgeben. (sda)

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