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Medien üben Druck auf die Justiz aus: No G7 Demonstration, Crans-Montana

La pression médiatique autour de certaines affaires nourrit des attentes parfois incompatibles avec le fonctionnement de la justice. Et avec ses garanties fondamentales.
Nicolas Feuz kritisiert die öffentlichen Vorverurteilungen rund um vielbeachtete Fällebild: montage watson
Röstibrücke

Crans-Montana, No G7, Bruel, Lyhanna: Für Zweifel ist kein Platz mehr

Der Mediendruck rund um gewisse Fälle schürt Erwartungen, die unvereinbar sind mit dem Funktionieren der Justiz – und mit ihren grundlegenden Garantien.
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21.06.2026, 09:1621.06.2026, 09:16
Nicolas feuz / franc-parler

«Nein, in was für einer Welt leben wir eigentlich?» Diese Frage hört man jeden Tag, in allen Kreisen. Das letzte Mal hörte ich sie gestern vor Gericht. Es ist ein Satz, den die Gen Z wohl reflexartig den Boomern zuschreiben würde. Eine reichlich verkürzte Sicht.

Die Welt von heute ist nicht gewalttätiger als vor dreissig oder vierzig Jahren. Sie ist einfach hypervernetzt: Medien berichten viel breiter und unmittelbarer als früher. Doch an die Unmittelbarkeit der Information docken sofort Desinformation – Fake News – und oft reflexhafte Reaktionen der Userinnen und User an.

Röstibrücke

Jeden Sonntag lädt watson Persönlichkeiten aus der Romandie ein, um aktuelle Ereignisse zu kommentieren oder ein Thema ins Licht zu rücken, das sonst zu wenig Beachtung findet.

Mit dabei: Nicolas Feuz (Schriftsteller), Anne Challandes (Schweizer Bauernverband), Roger Nordmann (Berater, ehem. SP-Nationalrat), Damien Cottier (FDP), Céline Weber (GLP), Karin Perraudin (Groupe Mutuel, ehem. CVP), Samuel Bendahan (SP), Ivan Slatkine (Verleger) und die QoQa-Otte.

Übersetzung

Dieser Text wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie geschrieben, wir haben ihn für euch übersetzt.

Willkommen in der Welt des um jeden Preis angestrebten Aufsehens und der sozialen Netzwerke. Social Media zeichnet das Bild einer manichäischen Welt, in der alles entweder schwarz oder weiss ist. Einer Welt, die keine Zwischentöne mehr kennt und in der differenziertes Nachdenken zu verschwinden scheint wie Schnee in der Sonne. Einer Welt, in der jede Grauschattierung zwischen zwei Extremen verloren gegangen ist.

Diese von medialem Hype und sozialen Netzwerken geprägte Welt ohne Nuancen setzt zentrale Grundsätze jeder Demokratie und jedes Rechtsstaats unter Druck. Dazu gehört die Unschuldsvermutung, die sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dieses Prinzip besagt, dass jede Person als unschuldig gilt, bis sie durch ein rechtskräftiges Urteil verurteilt wurde. Es verlangt zudem, dass Gerichte die erhobenen Beweise frei würdigen und ihre Überzeugung aus dem gesamten Verfahren bilden. Bleiben unüberwindbare Zweifel an den Tatsachen bestehen, die eine Verurteilung rechtfertigen würden, muss das Gericht von der Sachverhaltsdarstellung ausgehen, die für die beschuldigte Person am günstigsten ist.

Dieses Prinzip bedeutet: im Zweifel für den Angeklagten. Das bedeutet bei einem Freispruch jedoch nicht, dass das Opfer gelogen hätte.

Jüngste Fälle mit internationaler Ausstrahlung machen deutlich: Die Zeit der Ermittlungen und der Justiz ist nicht die Zeit der Medien. Und noch weniger jene der sozialen Netzwerke, die letztlich nur eine laute Verlängerung der Stammtische des 20. Jahrhunderts sind. Und somit ein Zerrspiegel der Realität. Eine gründliche Strafuntersuchung und die Begründung eines Urteils brauchen Zeit: je nach Art und Komplexität des Falls oft Monate, wenn nicht Jahre. Nur eine schlampige Behandlung eines Dossiers könnte den zeitlichen Erwartungen der User gerecht werden.

Willkommen in der Welt der verletzten Unschuldsvermutung!

Allen, die weder Polizist, Staatsanwältin noch Richter sind, empfehle ich eine kleine Übung: Suche dir in deinem Umfeld ein Paar, das vor einer schwierigen Trennung oder Scheidung steht – und mache dir die Mühe (wenn möglich), beide Seiten anzuhören. Idealerweise hätte man zu beiden Ex-Partnern die gleiche Nähe. Meist ist das Ergebnis dieser Übung aufschlussreich: Das Bild, das man sich nach nur einer Version gemacht hat, relativiert sich, sobald man die zweite hört. Durch Nachdenken treten Nuancen wieder hervor, sodass man am Ende merkt, dass in 99 Prozent der Fälle beide Seiten ihren Anteil haben.

Eine weitere Übung, die zwar schwieriger umzusetzen ist, sich aber bereits vielfach bewährt hat, besteht darin, die Öffentlichkeit an einer realen oder fiktiven Strafgerichtsverhandlung als Jury teilnehmen zu lassen. Auch hier geraten die Gewissheiten der Bürgerinnen und Bürger, die die Justiz zuvor oft als zu milde kritisiert haben, rasch ins Wanken. Das Ergebnis ist ebenso aufschlussreich: Wer zwischen zwei Versionen eines Sachverhalts entscheiden muss, zeigt sich gegenüber der beschuldigten Person häufig weniger streng als die Richterin oder der Richter, die dem Gericht vorsitzen.

Willkommen also in der Welt der Justiz – einer Welt, die meilenweit entfernt von den Schnellurteilen in den sozialen Netzwerken ist.

Kommen wir nun zu einigen prominenten Fällen, die derzeit das Ansehen von Justiz und Polizei beschädigen.

Die Tragödie von Crans-Montana

Zur Strafuntersuchung habe ich mich bereits ausführlich in einer früheren watson-Kolumne geäussert und werde hier nicht nochmals darauf zurückkommen. Eine Ausnahme bildet die jüngste Stellungnahme des ehemaligen Bundesanwalts, der öffentlich erklärte, in diesem Fall hätten Autopsien angeordnet werden müssen. Dieser Einschätzung kann ich mich allerdings nicht anschliessen.

Ein Journalist fragte mich nach meiner Einschätzung. Meine Antwort: Michael Lauber war von 1992 bis 1993 Untersuchungsrichter im Kanton Bern, danach von 1993 bis 1995 Brigadenchef bei der Kriminalpolizei desselben Kantons. Anschliessend bekleidete er verschiedene weitere Funktionen, die offenbar keinen direkten Bezug zu Strafverfahren hatten, in denen es vor Ort um vorsätzliche oder fahrlässige Tötungen ging. Angesichts der Zuständigkeiten der Bundesanwaltschaft und seiner Funktion innerhalb dieser Institution dürfte er sehr wahrscheinlich auch nicht direkt vor Ort über die Anordnung von Autopsien entschieden haben. Ich habe kurz nachgerechnet: In 27 Jahren als Untersuchungsrichter und später als Staatsanwalt musste ich im Rahmen des Pikettdienstes in rund 400 bis 500 Fällen beurteilen, ob eine Autopsie angeordnet werden muss oder nicht.

Als dieser Journalist nahelegte, ich sei neben der Eminenz, die der Bundesanwalt in den Augen der Bevölkerung darstellt, nur ein kleiner kantonaler Staatsanwalt, antwortete ich ihm: Das sei ein bisschen so, als würden die Medien den Schweizer Fussball-Nationaltrainer Murat Yakin nach seiner Meinung zu den taktischen Entscheidungen des Trainers von Fribourg-Gottéron im Final der Schweizer Eishockeymeisterschaft fragen.

«Nein, in was für einer Welt leben wir eigentlich?», sagte mir diese Woche also eine Strafrichterin mit Blick auf verschiedene medienwirksame Fälle, darunter jenen von Crans-Montana. Und fügte hinzu: «Sollten die Morettis verurteilt werden, müssten sie jedenfalls wegen der zahlreichen medialen Persönlichkeitsverletzungen eine deutliche Strafminderung erhalten!»

Wir sprachen auch darüber, dass sich gewisse Opfer oder Angehörige von Opfern öffentlich von jenen distanziert haben, die den medialen Prozess weiter befeuern. Dass man wohl respektieren muss, dass jede und jeder mit Schmerz auf eigene Weise umgeht. Dass aber jene, die im medialen Prozess womöglich eine Form von Rache oder Wiedergutmachung zu finden glauben, beim Urteil des Gerichts durchaus ernüchtert werden könnten. Zukunftsmusik, deren sich wiederholende Partitur darin bestehen könnte, öffentlich einen Justizskandal anzuprangern, weil das Verständnis für das Strafrecht fehlt. Aber so dreht sich die Welt. Wir werden sie nicht ändern.

Der Fall Patrick Bruel

Auch hier kann der Strafrechtler nur schockiert sein über die populistische Welle, die die wiederholten Verletzungen der Unschuldsvermutung befeuert. Das bedeutet nicht, dass dieser Jurist nicht ebenfalls eine gründliche Untersuchung für nötig hält – und danach, je nach Ergebnis der Ermittlungen, einen offiziellen Prozess.

Das hindert diesen Juristen ebenso wie die mit der Untersuchung betrauten Strafbehörden aber nicht daran, sich Fragen zur Häufung der Anzeigen zu stellen. Und es hindert ihn auch nicht daran, von einer «Wahrhaftigkeitsvermutung» zugunsten der Opfer auszugehen. Dieser Begriff existiert im Strafprozessrecht zwar nicht, wird aber von vielen Seiten lautstark gefordert. In Wirklichkeit kennt das Recht jedoch ein Äquivalent: den Grundsatz in dubio pro duriore – «bestehen nach Abschluss der Untersuchung Zweifel, wird die Sache vor Gericht gebracht und nicht eingestellt». Er ist das Gegenstück zum Grundsatz in dubio pro reo: «Bestehen im Zeitpunkt des Prozesses weiterhin Zweifel, erfolgt ein Freispruch».

Rechtlich bleibt dennoch festzuhalten: Solange Patrick Bruel nicht von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde – also erst, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind –, gilt er weiterhin als unschuldig.

Dieser Fall erinnert wie viele andere Fälle zudem an eine Grenze des Strafrechts: Handlungen, die sich vor 20 oder 30 Jahren ereignet haben, lassen sich nicht immer nach den strafrechtlichen und gesellschaftlichen Massstäben von heute beurteilen. Hinzu kommen die Verjährungsfristen, die je nach Delikt unterschiedlich ausfallen. Im Schweizer Recht beträgt die Verjährungsfrist bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung an Personen über 16 Jahren beispielsweise zehn beziehungsweise fünfzehn Jahre. Zudem galten bestimmte Verhaltensweisen rechtlich lange anders als heute: Ein Griff an den Hintern oder ein aufgezwungener Kuss, der unter Umständen heute als sexuelle Nötigung eingestuft werden könnte, wurde bis vor Kurzem lediglich als sexuelle Belästigung betrachtet – also als Grenzüberschreitung, die mit einer Busse geahndet werden konnte.

Mit anderen Worten: ein Delikt, das nach drei Jahren verjährt und bei dem zwingend innert drei Monaten nach der Tat und der Kenntnis des Täters Strafantrag gestellt werden muss. Geschieht dies nicht, kommt die Staatsanwaltschaft nicht um eine Nichtanhandnahmeverfügung herum. Das würde jedoch nicht verhindern, dass in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall eine Kopie des eingestellten Dossiers herangezogen wird, um die Persönlichkeit und die Vorgehensweise eines Beschuldigten zu untermauern.

Der Fall Lyhanna

Am vergangenen Wochenende hatte ich Gelegenheit, mich mit einem französischen Untersuchungsrichter, einem Polizeikommissar und einem Anwalt über diesen Fall auszutauschen, bei dem der mediale Fokus auf dem Funktionieren der Justiz liegt. Auch hier läuft die Untersuchung noch. Solange ihre Ergebnisse nicht bekannt sind, ist es völlig verfrüht, dem öffentlichen Prozess gegen die Justiz auch nur den geringsten Glauben zu schenken.

Das heisst nicht, dass es innerhalb der Justiz keine Überlegungen und Selbstkritik gäbe. Denn kein Magistrat kann angesichts einer solchen Situation unberührt bleiben.

Aber man sollte offen bleiben. Die Gründe für ein Fiasko können vielfältig sein. Wie in allen Berufsfeldern gibt es Menschen, die effizienter sind als andere, auch pragmatischer; andere, die fachlich ebenso kompetent sind, aber dazu neigen, jedes Haar zu spalten; und schliesslich – eine sehr kleine Minderheit – solche, die nicht gerade für Arbeitseifer bekannt sind. Hinzu kommen Überlastung und Unterdotierung. Die Schweizer Justiz arbeitet bereits am Anschlag. Was soll man da erst von der französischen Justiz halten, die mit zwei- bis dreimal weniger Personal funktioniert als unsere?

Und was ist von der politischen Intervention von Justizminister Gérald Darmanin zu halten, der rasch das Funktionieren der Magistraten kritisierte und den öffentlichen Prozess im Fall Lyhanna weiter befeuerte – obwohl sich im Nachhinein, als der Schaden bereits angerichtet war, herausstellte, dass ihm bereits 2023 ein Bericht der IGJ (Generalinspektion der Justiz) und der IGPN (Generalinspektion der nationalen Polizei) vorgelegt worden war, der genau vor der Überlastung der Strafverfahren warnte, mit besonderem Fokus auf Verfahren zu Kindern, die Opfer sexueller Gewalt wurden?

Diese letzte Feststellung ist aufschlussreich:

Man sollte stets die Ergebnisse einer Untersuchung abwarten, bevor man öffentlich Schlussfolgerungen zieht. Denn die Wahrheit ist nicht immer jene, die man auf den ersten Blick zu erkennen glaubt.

Die Demonstration No G7

Auch hier werden in den Medien und sozialen Netzwerken Stimmen laut, die einerseits ein unverhältnismässiges Aufgebot der Ordnungskräfte kritisieren – und andererseits deren Ausschreitungen bei den Einsätzen anprangern. Da dieser zweite Vorwurf Gegenstand laufender Untersuchungen ist, werde ich dazu keine Stellung beziehen und die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten.

Was den ersten Vorwurf betrifft, ist zunächst daran zu erinnern, dass das Recht auf Demonstration keineswegs das Recht einschliesst, Gewalt anzuwenden. Die vorsätzliche Brandstiftung an einem fremden Fahrzeug bleibt rechtlich ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden kann. Ebenso können Sachbeschädigungen, deren Schaden 10'000 Franken übersteigt, mit einer verschärften Strafe bestraft werden. Allein solche Straftaten rechtfertigen klar vorläufige Festnahmen und unter Umständen sogar Untersuchungshaft. Und unabhängig von den politischen Motiven – sofern überhaupt welche vorliegen –, ob von links, von rechts oder von nirgendwo: Solche Taten verdienen keine besondere Nachsicht.

Was den ersten Vorwurf zur Verhältnismässigkeit des eingesetzten Dispositivs betrifft, ist zudem daran zu erinnern: Genf wollte verständlicherweise die Ereignisse von 2003 nicht noch einmal erleben. In diesem Sinne war es die Pflicht der Behörden, die Bevölkerung zu schützen: die grosse schweigende Mehrheit vor einer lautstark fordernden Minderheit.

Ein Fazit

Wenn ich einen Wunsch äussern dürfte, dann diesen: dass die Bürgerinnen und Bürger wieder lernen, die Zeit der Ermittlungen und die notwendige Distanz bis zu einem Urteil zu verstehen und zu respektieren. Unabhängig davon, ob der Beschuldigte schwerer Taten verdächtigt wird, berühmt oder selbst Magistrat oder Polizist ist. Bis dahin muss die Unschuldsvermutung der Grundpfeiler einer zivilisierten Gesellschaft bleiben. Und Veröffentlichungen sowie Kommentare in den sozialen Netzwerken sollten mit Distanz und äusserster Vorsicht betrachtet werden. Zu oft erinnern sie an Schnellgerichte und die Scheiterhaufen der Inquisition.

Beim Schreiben dieses Textes ist mir bewusst, dass ich mich genau diesen Scheiterhaufen einer lautstarken Minderheit aussetze. Sie wird mir mal vorwerfen, ein Boomer zu sein, mal herablassend aufzutreten, mal meine Kollegen zu schützen und den Korpsgeist zu pflegen – typische Argumente jener, die keine haben und die man am liebsten zurück auf die Schulbank schicken würde, um Distanz und Nachdenken zu lernen. Ich weiss aber auch: Eine grosse Mehrheit der Bevölkerung wird applaudieren. Still.

Nicolas Feuz ist ...
... von Haus aus Jurist. Von 1999 bis 2010 war er Untersuchungsrichter, anschliessend wurde er Staatsanwalt des Kantons Neuenburg – ein Amt, das er seit 2011 bis heute innehat, mit Spezialisierung auf die Bekämpfung des Drogenhandels. Seit 2010 schreibt er parallel dazu Kriminalromane – sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche.
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bild: rosie&wolfe
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