Eine Impfpflicht wird auch in der Schweiz immer ernsthafter zum Thema. Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel forderte am Montag eine Impfpflicht für alle über 65 Jahre. Noch immer würden vor allem ungeimpfte Covid-Patienten im Pensionsalter, ins Spital eingewiesen. «Die Jungen haben in den letzten zwei Jahren viele Opfer gebracht», sagt sie. «Es braucht nun auch eine gewisse Solidarität der älteren Menschen.»
Das Tabu gebrochen hatte Mitte-Nationalrat Martin Landolt. «Eine Impfpflicht würde ich befürworten», sagt er gegenüber «TeleZüri». SP-Nationalrat Fabian Molina äusserte sich beim SRF-«Club» ähnlich: «Eine Impfpflicht ist leider die beste und verhältnismässigste Option.» Und SP-Co-Präsident Cédric Wermuth betonte, es brauche «rasch eine offene Debatte über Massnahmen wie 2G oder eine Impfpflicht».
In Gang gekommen ist die Impfpflicht-Debatte vor allem wegen Deutschland und Österreich. Der designierte deutsche Kanzler Olaf Scholz will im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht abstimmen lassen. Österreich will sie im Februar 2022 einführen. Mit Bussen bis zu 3600 Euro.
Die konkreteste Idee in der Schweiz hat nun Gesundheitspolitikerin Humbel geliefert. Sie stützt sich auf Artikel 22 des Epidemiengesetzes. Darin steht:
Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer hält Humbels «Vorschlag für ein kantonales Impfobligatorium», wie er es formuliert, für «durchführbar». Für ihn müssten zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens sollten sich die Kantone untereinander und mit dem Bund abstimmen. Und zweitens brauche es wohl Bussen für Impfverweigerer, sagt Schweizer. Oder Verfügungen über eine Quarantäne.
Den Vorschlag von Humbel, Impfverweigerer über 65 Jahre zu einer Patientenverfügung mit Verzicht auf einen Platz auf der Intensivstation zu verpflichten, taxiert er hingegen als «befremdlich»: «Der Verzicht auf den Aufenthalt auf der Intensivstation kann ein unglaubliches Leiden bewirken. Dem dürfen Ärztinnen und Ärzte gar nicht zuschauen.»
Bei der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) glaubt man allerdings nicht daran, dass eine Impflicht kommt, wie Generalsekretär Michael Jordi sagt: «Dafür müssten alle anderen Mittel ausgeschöpft sein.» Auf GDK-Ebene sei noch nie die Einführung einer Impfpflicht erwogen worden. Michael Jordi hält jedoch auch fest: «Wir haben in der Pandemie eines gelernt: Sag niemals nie.»
Der Bund hat zwar in der besonderen Lage – gestützt auf das Epidemiengesetz – ebenfalls die Kompetenz, Impfungen für bestimmte Personen obligatorisch zu erklären. Er kann das aber nur in Absprache mit den Kantonen tun. Es ist daher kein Zufall, dass Gesundheitsminister Alain Berset letzte Woche den Ball den Kantonen zuspielte: Der Bundesrat hat bereits im Herbst 2020 festgehalten, dass die Kompetenz des Bundes lediglich subsidiär ist.
Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, weshalb Impfen eine kantonale Angelegenheit ist. 1882 wollte der Bundesrat einen Impfzwang für die Pockenimpfung durchsetzen. In der Abstimmung sagten jedoch 80 Prozent der Stimmbevölkerung nein. Kritiker argumentierten, «der Impfzwang treffe, wie alles Schlimme, nur die Unbemittelten, während der Bemittelte sich loskaufen könne.»
Bei der letzten Revision des Epidemiengesetzes aus dem Jahr 2012 schränkten Bundesrat und Parlament die Möglichkeiten für ein Impfobligatorium weiter ein. Ein allgemeines Obligatorium ist nicht mehr möglich. Eigentlich. Denn die Kantone Genf und Neuenburg kennen noch heute ein Impfobligatorium für die Diphtherieimpfung.
In Genf sind bei Nichtbeachtung Bussen vorgesehen. In der Praxis wird diese Massnahmen aber nicht angewendet. Der Bund hielt im Abstimmungskampf um das Epidemiengesetz 2013 denn auch fest, dass diese Impfobligatorien nicht mehr zulässig seien, da von der Diphtherie keine erhebliche Gefahr mehr ausgehe.
Also ich musste meine Krankenkassekarte abgeben für die Impfung. Das muss doch bekannt sein. Oder gibt es Spitäler, die auf dem Papier, welches sie dem BAG faxen, leider kein Kästchen haben um den Impfstatus anzukreuzen.
Macht mi nurna hässig.