Die Swiss hat im August als erstes grosses Schweizer Unternehmen ein Impfobligatorium angekündigt. Ab Dezember dürfen nur noch Piloten und Pilotinnen sowie Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen im Einsatz stehen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind.
Ende September verschärfte die Swiss die Gangart. Wer sich bis am 15. November nicht impft und mehr Zeit für einen Entscheid benötigt, kann das Arbeitsverhältnis für ein halbes Jahr, ohne Lohn notabene, einfrieren – und später bei nachgeholter Impfung zurückkehren. Nach Mitte November droht ein sogenanntes «Stufenverfahren». Bei «anhaltender Entscheidung gegen die Impfung», wie es in einer internen Mitteilung heisst, mündet es voraussichtlich Ende Januar in eine Kündigung.
Leistet die Kündigungsandrohung für Ungeimpfte einen Beitrag dazu, dass man beim Stellenabbau «auf Kurs» sei, wie ein Swiss-Sprecher sagt? Tatsache ist: Die Swiss verfügt ab Dezember gemäss dem Sprecher trotz der Impfregel über «genügend Personal, um einen reibungslosen Flugbetrieb zu garantieren». In einer internen Mitteilung stellte die Swiss zudem klar, es sei vorläufig kein Problem, wenn auch nach dem 1. Dezember immer noch 30 Prozent des Kabinenpersonals ungeimpft seien:
Dazu kommt eine Besonderheit: Die Piloten verfügen gemäss Gesamtarbeitsvertrag über einen ausgebauten Kündigungsschutz. Aufgrund einer Pflichtverletzung, im vorliegenden Fall die Nichtimpfung, könnten sie aber entlassen werden. «Der Verdacht liegt nahe, dass die Swiss den ohnehin angekündigten Stellenabbau auf dem Buckel jener Angestellten vollzieht, die sich das Recht herausnehmen, sich nicht impfen zu lassen. Ein klassischer Vorwand also», kommentierte der «Tages-Anzeiger».
Die Swiss, die den Flugbetrieb nach eigenen Angaben vorderhand auch ohne Ungeimpfte problemlos stemmen kann, weist den Vorwurf zurück. «Die Planung beziehungsweise Einführung der Massnahmen zum Stellenabbau wurde vor der Einführung des Impfobligatoriums für das fliegende Personal vorgenommen und steht somit in keinem Zusammenhang mit der Impfpflicht», sagt ein Sprecher. Es sei kein weiterer Stellenabbau vorgesehen. Vielmehr zähle die Swiss darauf, dass die bestehende Belegschaft an Bord bleibe. Wie hoch die aktuelle Impfquote beim fliegenden Personal ist, ermittelt die Swiss derzeit. Ende September hatten sich 80 Prozent der Piloten und 60 Prozent des Kabinenpersonals als geimpft gemeldet.
Die Swiss begründet die Impfpflicht mit der Tatsache, dass immer mehr Länder – darunter wichtige Destinationen wie die USA, Deutschland, Italien und Österreich – einen 3-G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) für die Einreise des fliegenden Personals verlangten. Die schiere Masse an Tests lasse sich künftig nicht mehr stemmen. Hongkong habe per 20. August sodann sehr kurzfristig eine Impfpflicht für sämtliche Einreisende aus der Schweiz erlassen. «Das Impfobligatorium wird aus fürsorglichen sowie aus operationellen Gründen eingeführt», sagt ein Sprecher. Die unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung hätten zur Folge, dass auf mittel- und langfristige Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könne. Und: «Einzelne Destinationen und Regionen könnten nicht mehr bedient werden, dies würde das Hubsystem signifikant beeinträchtigen.»
Swiss-Chef Dieter Vranckx sprach in einem Interview mit der NZZ überdies von einer Diskriminierung geimpfter Mitarbeiter – weil die geimpften Crews auf Flügen an derzeit eher herausfordernde Destinationen wie Schanghai oder Hongkong eingesetzt würden, wo die Besatzung zum Beispiel das Hotelzimmer nicht verlassen könne. Die ungeimpften Kollegen dürften attraktivere Destinationen anfliegen. Geimpfte Piloten, die nicht genannt werden möchten, bestätigen die Einschätzung ihres Chefs. Laut der Swiss hat der «weitaus grösste Teil» der Mitarbeitenden positiv auf das Impfobligatorium reagiert.
Der Fluggesellschaft erwächst jedoch auch starker Widerstand. Gemäss dem «Nebelspalter» haben sich mehrere hundert Mitarbeiter um die Gruppe «Airliners for Humanity» formiert. Ein Pilot sagte anonym, man könne derzeit aufgrund der bloss befristeten Zulassung der neuartigen Impfstoffe einfach nicht ausschliessen, dass Impfnebenwirkungen die Flugsicherheit gefährdeten. Und: «Auf Europastrecken gibt es beispielsweise nur wenige Flüge mit anschliessender Einreise. Man könnte sicher individuelle Lösungen finden, statt pauschal alle zu impfen.»
Auf Anfrage von CH Media teilt die Airliners-Gruppe mit, sie werde das aus ihrer Sicht «betriebswirtschaftlich unnötige und arbeitsrechtlich äusserst fragwürdige Impfobligatorium mit automatischer Entlassung der Nichtgeimpften mit allen legalen Mitteln bekämpfen». Namen gibt sie auf der Website keine preis, «um die betreffenden Personen vor möglichen Konsequenzen seitens des Arbeitgebers zu bewahren». Viele Ungeimpfte bangten um ihre Existenz und um mehr: um ihren Traumjob.
Offen bleibt die Frage, ob eine Kündigung wegen ausbleibender Impfung vor einem Gericht standhält. Die Swiss stützt sich auf den Gesamtarbeitsvertrag, gemäss dem sie Schutzimpfungen verlangen kann. Der Vertrag trat allerdings vor Ausbruch der Coronapandemie in Kraft. Zudem sind die Covid-Impfstoffe, anders als etwa die jahrelang erprobten gegen das Gelbfieber, aktuell nur temporär zugelassen. Es gibt sodann keine Anzeichen, dass sich das Coronavirus im Flugzeug verbreitet. Der Swiss ist bis jetzt nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie keine einzige Ansteckung an Bord bekannt. Das Ansteckungsrisiko stuft sie dank des Schutzkonzeptes mit Maskenpflicht für Fluggäste und Kabinenpersonal als «äusserst gering» ein, wie ein Sprecher sagt.
Arbeitsrechtler beurteilen das Vorgehen der Swiss unterschiedlich. Thomas Geiser, Professor an der Universität St.Gallen, sagte gegenüber dem SRF: «Wenn das Gesetz die Impfung nicht vorschreibt, sondern es sich nur um eine Sicherheitsmassnahme des Unternehmens handelt, wird es äusserst heikel.» Es stelle sich die Frage, wie weit ein Gesamtarbeitsvertrag eine solche Pflicht einführen könne. Er sehe immer noch nicht, in welchen Betrieben eine Impfung absolut zwingend sein sollte. Geiser sagte, auch mit Schutzvorkehrungen ausserhalb des Impfens könnte man einen Schutz erreichen. Impfungen zu empfehlen sei aber sicher sinnvoll.
Rémy Wyler, Arbeitsrechtler an der Universität Lausanne, stuft die Praxis der Swiss als vertretbar ein, auch wenn letztlich erst Gerichtsfälle für Klärung sorgen würden, wie er der NZZ sagte. Wyler verwies auf die Fürsorgepflicht, welche die Swiss nicht nur gegenüber den Mitarbeitenden, sondern auch gegenüber den Passagieren habe. (bzbasel.ch)