Mit dem Jahreswechsel gibt es in der Schweiz ein paar neue Regeln und Gesetze. Wir zeigen hier die wichtigsten Änderungen auf.
Die Schweiz hat Ja gesagt. Im September wurde eine Änderung des Zivilgesetzbuches mit 64,1 Prozent deutlich angenommen. Damit gab die Schweizer Bevölkerung der gleichgeschlechtlichen Ehe ihren Segen. Ab dem 1. Juli können Männer Männer und Frauen Frauen heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Mit der Ehe bekommen homosexuelle Paare weitere Rechte. Dabei geht es unter anderem um die Einbürgerung, die Adoption von Kindern sowie der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Besonders der Zugang zur Samenspende für lesbische Paare war im Abstimmungskampf umstritten, das änderte aber am deutlichen Verdikt nichts.
Dicke Post von der Post: Also zumindest leicht unerfreuliche. Per 1. Januar erhöht die Schweizer Post die Preise für Briefe. Neu kostet ein A-Post-Brief 1.10 Franken, das ist eine Erhöhung um 10 Rappen, und ein B-Post-Brief 90 Rappen, das sind 5 Rappen mehr als bisher. Dies ist die erste Erhöhung seit 18 Jahren.
Eigentlich hätte der gelbe Riese gerne noch mehr für die Briefmarken haben wollen. «Die Preiserhöhung fällt um die Hälfte tiefer aus, als von der Post beantragt wurde», sagt Preisüberwacher Stefan Meierhans. Die Erhöhung geschieht im Einvernehmen mit seiner Dienststelle.
Eine wichtige Änderung für den Onlinehandel tritt am 1. Januar in Kraft. Das sogenannte Geoblocking ist dann grösstenteils verboten. Das hat das Parlament bei der Beratung des Gegenvorschlags zur «Fair-Preis-Initiative» beschlossen, dieser tritt nun in Kraft, da die Initianten ihre Vorlage zurückgezogen haben. Hinter dem Begriff steckt ein Trick vieler Anbieter: Ausländische Onlinehändler leiteten ihre Schweizer Nutzer automatisch auf ihre Schweizer Website weiter.
So konnten die Kundinnen und Kunden nicht von den tiefen Preisen im Ausland profitieren. Diese automatische Weiterleitung ist nun verboten. So können von einem Schweizer Internetanschluss auch Waren von einer Website mit .de-Endung bestellt werden. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen und die Händler sind auch weiterhin nicht verpflichtet, die Waren tatsächlich in die Schweiz zu liefern.
Eine andere Verpflichtung gibt es dafür ab dem kommenden Jahr: Eine zum Werbung schauen. Die Branche hat sich darauf geeinigt, dass künftig bei der Replay-Funktion nicht mehr alle Werbespots einfach übersprungen werden können. Dafür haben sich die werbefinanzierten Sender stark gemacht.
Ursprünglich wollten die Sender dafür 14 statt 7 Tage Replay anbieten – also, dass das gesamte Programm der vergangenen zwei Wochen jeweils verfügbar wäre. Dagegen hat sich aber die SRG erfolgreich gewehrt. So gibt es zur Werbepeitsche kein zusätzliches Replayzückerchen. Mehrere Anbieter wollen weiterhin ein werbefreies Angebot anbieten, allerdings ist dies mit höheren Kosten verbunden. Details zur genauen Umsetzung sollten Anfang Jahr folgen.
Auf Akten und nur wenige Stunden Gespräch folgt ein Entscheid, der für das weitere Arbeitsleben entscheidend ist: Wer eine IV-Rente erhalten will, der muss seine Erwerbseinschränkung von einem Gutachter bestätigt erhalten. Doch diese stehen seit längerer Zeit in der Kritik.
Sozialversicherungsanwälte hegen den Verdacht, dass Gutachter, die viele Aufträge von der IV erhalten, eher in deren Sinn entscheiden. Ab Januar ändert sich das. IV-Stellen müssen öffentlich machen, welcher Gutachter wie viele Aufträge erhalten hat. Auch werden die Gespräche aufgezeichnet. Um die Qualität der Begutachtungen zu sichern, wird eine unabhängige, ausserparlamentarische Kommission geschaffen.
Es war eine der spannendsten Abstimmungen der letzen Jahre: Im November 2020 scheitere die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) trotz knappem Volksmehr am Ständemehr. Nun tritt 2022 der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Das Gesetz sieht neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Konzerne vor, aber keine Haftungsbestimmungen für deren Tochterfirmen im Ausland, wie es die KVI verlangte.
So müssen Unternehmen etwa zusätzliche Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit geht. Bericht erstatten müssen die Unternehmen in Bezug auf Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen. Die Befürworter der KVI kritisieren das neue Gesetz als «zahnlos».
Ab dem 1. Januar gilt für kroatische Staatsangehörige in der Schweiz die volle Personenfreizügigkeit. Bisher gelten für sie Arbeitsmarktschutzmassnahmen. Neu werden sie Arbeitnehmenden aus den anderen EU/EFTA-Staaten gleichgestellt. Der Bundesrat hatte das Ende der Schutzklausel am 1. Oktober beschlossen.
Derzeit machen kroatische Staatsangehörige 1.9 Prozent der in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bevölkerung aus. Das entspricht rund 28’000 Personen. Sollte aufgrund der vollen Personenfreizügigkeit die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz auf eine Schutzklausel berufen und die Zahl der Bewilligungen erneut begrenzen.
Autofahrerinnen und Autofahrer sind es sich längst gewöhnt: Das Licht muss auch am Tag eingeschalten werden. Diese Regel gilt seit 2014. Nun müssen dies ab dem Frühling hierzulande auch E-Biker und E-Bikerinnen machen. Ab April gilt eine Lichtpflicht für alle Velos mit Unterstützung. So möchte der Bundesrat Unfälle vermeiden. Wer das Licht nicht einschaltet, muss bei einer Kontrolle mit einer Ordnungsbusse rechnen.
Wer lieber mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist, für den gibt es 2022 einige Anpassungen. So soll unter anderem ab Februar eine neue Form der Sparbillette eingeführt werden: Der Spar-Klassenwechsel. «Bei entsprechender Verfügbarkeit», so die Alliance SwissPass, soll es mit einem Fahrausweis für die 2-Klasse möglich sein günstig in die 1. Klasse zu wechseln.
Die Sparbillette sind heute besonders bei frühen Buchungen und ausserhalb von Stosszeiten möglich. Mitte des Jahres soll dann auch eines der Ärgernisse vieler Eltern Geschichte sein: Dann kann die Juniorkarte – und auch die Mitfahrkarte – auf dem SwissPass digital hinterlegt werden. Bislang ist dies ist immer noch ein Stückchen Papier, das gerne und oft verloren oder kaputt geht.
Und was ist nun mit den Coronaregeln? Hier gilt was wir schon die letzten beiden Jahren gelernt haben: Flexibel bleiben. Grundsätzlich sollte 2022 mit 2G starten. Zugang zu den meisten öffentlich zugänglichen Orten erhalten Personen, die entweder geimpft oder genesen sind.
Weitere Verschärfungen scheinen aber angesichts der neuen Omikron-Variante durchaus möglich. Als nächste Eskalationsstufe hat der Bundesrat vorgängig eine teilweise Schliessung von mehreren Bereichen ins Auge gefasst. Das würde unter anderem die Nachtclubs und die Gastronomie betreffen. Bereits entschieden ist, dass ab Januar auch Kinder gegen Covid-19 geimpft werden können.
Bei all den Unsicherheiten gilt aber sicher: Kommen Sie gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund. (aargauerzeitung.ch)