Schweiz
Gesellschaft & Politik

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in Zug wählen dürfen

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in Zug wählen dürfen

24.04.2023, 13:3924.04.2023, 13:39
Mitarbeiterinnen der Abteilung Versand verpacken Stimmzettel der eidgenoessischen Abstimmung vom 15. Mai 2022 in der Stiftung Pigna, fotografiert am Mittwoch, 6. April 2022 in Buelach. Die Stiftung Pi ...
Der Zuger Regierungsrat anerkennt, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung, durchaus zur politischen Meinungsbildung fähig sein können.Bild: KEYSTONE

Zuger Kantonsräte von der Mitte und ALG beantragen in einer Motion die Umsetzung des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler und kantonaler Ebene für alle Menschen - unabhängig von einer allenfalls bestehende Beeinträchtigung. Die Regierung stellt sich hinter dieses Anliegen und empfiehlt, die Motion erheblich zu erklären.

Konkret fordert die Motion, dass den Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, die politischen Rechte gewährt werden sollen.

Das Recht auf politische Partizipation

Der Zuger Regierungsrat anerkennt, dass auch Menschen, die auf eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretung im Rahmen eines Vorsorgeauftrags angewiesen sind, durchaus zur politischen Meinungsbildung fähig sein können, wie er in der am Montag veröffentlichten Antwort schreibt.

Für die Regierung überwiege denn auch das Recht auf politische Partizipation den Bedenken in Bezug auf eine allfällige Verfälschung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen «bei weitem», schreibt sie. Sichergestellt werden müsse aber, dass Beiständinnen und Beistände das Stimm- und Wahlrecht nur nach dem Willen der Betroffenen ausüben.

Als erster Kanton der Schweiz hatte Genf Ende 2020 Menschen mit schwerer Behinderung das Abstimmen und Wählen erlaubt. Das Stimmvolk nahm die entsprechende Verfassungsänderung deutlich an. Am Montag teile ein Schwyzer SP-Kantonsrat mit, er habe eine entsprechende Motion eingereicht. Auch in anderen Kantonen sind entsprechende Vorstösse hängig. Und auf Bundesebene laufen Bestrebungen, die Gleichberechtigung in Bezug auf politische Rechte für alle Menschen mit Behinderung herzustellen. (oee/sda)

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2 Kommentare
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«Timmy wird sterben und niemand wird mehr an ihn denken»
Peter V. Kunz ist Präsident des Verbands Schweizer Tierschutz. Im Interview mit watson erklärt er, warum wir uns für gestrandete Buckelwale, nicht aber für vernachlässigte Hühner interessieren.
Seit einiger Zeit konzentriert sich das öffentliche Interesse stark auf Einzelschicksale von Tieren. Wir hatten den einsamen Pinguin, der in die falsche Richtung watschelt; dann kam das Äffchen Punch, das wir dabei beobachteten, wie es Anschluss an seine Gruppe suchte. Und seit knapp drei Wochen ist es nun Timmy, der Wal, mit dem Hunderttausende mitleiden. Warum interessieren Tierschicksale so fest?
Peter V. Kunz: Auch als Tierrechtler bin ich ja in erster Linie Mensch. Beim Lonely Penguin hatte ich Tränen in den Augen. Wenn ich Aufnahmen von Timmy oder von Punch sehe, dann bewegt mich das wie jeden anderen auch. Trotzdem habe ich gemischte Gefühle: Denn so sehr mich diese Einzelschicksale bewegen, so irrelevant sind sie letztlich für das Tierwohl im Allgemeinen. Die Tiere, die systematisch leiden, bleiben unsichtbar.
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