Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats ist dagegen, die Schweizer Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen. Sie hat eine Petition der Eidgenössisch-Demokratischen Union mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die Wahl des Standorts diplomatischer Vertretungen Sache des Bundesrats ist. Zudem könnte eine Verlegung nach Jerusalem dem Engagement der Schweiz im Nahostkonflikt schaden, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag heisst. Die Kommission hält einen solchen Schritt auch für unvereinbar mit der traditionellen Haltung der Schweiz, die sich namentlich auf das Völkerrecht stützt.
Eine Minderheit hätte sich gewünscht, dass der Bundesrat einen Bericht über die Auswirkungen einer Verlegung der Schweizer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem vorlegt. Diese Frage sollte angesichts der politischen Erwägungen und der Freiheit der Staaten, ihre Hauptstadt selbst zu wählen, eingehend erörtert werden sollte.
US-Präsident Donald Trump hatte Jerusalem im Dezember 2017 als Hauptstadt Israels anerkannt und später die US-Botschaft dorthin verlegt. Einige Länder folgten, andere erwägen einen Umzug. Der endgültige Status Jerusalems ist einer der grössten Streitpunkte im Nahost-Konflikt. Sowohl Israel als auch die Palästinenser beanspruchen Jerusalem als Hauptstadt für sich.
Die Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker mit dem Titel «Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter schützen – auch in der Schweiz!» lehnte die Kommission einstimmig ab. (aeg/sda)