Sieben Tage liess Grenzwacht-Chef Jürg Noth nach dem Tod eines ungeborenen Babys verstreichen, ohne eine unabhängige Untersuchung einzuleiten. Jetzt hat er die Militärjustiz eingeschaltet. Wie die für die Grenzwachtkorps zuständige Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Freitag mitteilt, schliesse das Grenzwachtkorps nach einer internen Untersuchung einen Fehler nicht aus und habe das Dossier zur Prüfung der Militärjustiz übergeben. Es sei nun nötig, die schweren Vorwürfe von «einer externen Stelle» prüfen zu lassen.
Militärjustiz-Sprecher Martin Immenhauser hatte zuvor den
Eingang des Untersuchungsauftrags bestätigt . «Nun wird ein Untersuchungsrichter eingesetzt, der darüber entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird», führte Immenhauser dazu aus.Die in den Fall involvierten Angehörigen des Grenzwachtkorps (GWK) werden nach dem Militärstrafgesetz beurteilt. Dieses ist laut Immenhauser weitgehend deckungsgleich mit dem zivilen Schweizer Strafrecht. Tatbestände wie unterlassene Hilfeleistung seien auch darin aufgeführt, sagte der Militärjustiz-Sprecher.
Die Vereinigung «augenauf» hat derweil bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im Grenzwachtkorps eingereicht, wie sie am Freitag mitteilte. In der Anzeige werden den für die Rückführung verantwortlichen Grenzwächtern und Grenzwächterinnen Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung und mögliche grobfahrlässige oder fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Der Fall müsse von einer möglichst unabhängigen Instanz gründlich untersucht werden, teilte «augenauf» dazu mit. Laut Sprecher Rolf Zopfi hatte die Vereinigung bereits Kontakt mit der Syrerin und deren Familie. Die Familie halte sich in Domodossola auf. (dwi/sda)