Die Beziehung war eine kurze Geschichte. «Sie wollte zu ihrem Expartner zurück», erzählt Andreas F. (Name geändert) aus der Region Solothurn. Er sitzt in seinem Büro, die Strapazen der letzten fünf Jahre stehen ihm ins Gesicht geschrieben. Nicht immer sind es Frau und Kind, welche vom Vater sitzen gelassen werden. Manchmal ist es auch der Mann, welchem das Vatersein genommen wird.
Vor der Trennung seien sie kinderlos gewesen, beide haben Vollzeit gearbeitet. Ihre Wege trennten sich. Drei Wochen später habe er erfahren, dass sie schwanger war. «Ich versuchte, sie zu kontaktieren, doch ich hatte keinen Zugang zu ihr», schildert er. Er sei sich plötzlich nicht mehr sicher gewesen, ob das Kind überhaupt von ihm sei. Bei der Geburt sei ihr Partner dabei gewesen. «Ich habe erst Stunden danach erfahren, dass das Kind bereits zur Welt gekommen war.»
Ohne anerkannte Vaterschaft könne man ein Besuchsrecht vergessen. Bei unehelichen Kindern melde sich bei einer Geburt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Die zuständigen sozialen Dienste teilten ihm brieflich mit, dass die Mutter ihn als Vater angegeben hatte.
Warten im Ungewissen
«Als ich meinen Sohn das erste Mal sah, wusste ich überhaupt nicht, was ich fühlen soll», sagt Andreas F. Bei einem späteren Besuch habe er nach Vereinbarung mit den Sozialen Diensten und der Mutter eigenhändig eine Stäbchenprobe durchgeführt. Er schickte die Probe ein und wartete auf die Ergebnisse aus dem Ausland. Warten. Das habe er in den letzten Jahren oft gemacht. Auf das Ergebnis des Vaterschaftstests, auf Antworten der Kesb und darauf, seinen Sohn endlich wieder zu sehen. Dabei seien oft Wochen verstrichen.
Zeit, welche er aus heutiger Sicht mit seinem Kind hätte verbringen können. Der Test war eindeutig: Er war der Vater des Kindes. Es folgte ein weiteres Gespräch mit den Sozialen Diensten, dabei sei es primär um die Finanzierung gegangen. «Anhand unserer Gehälter wurde berechnet, wie viel Alimente ich pro Monat zahlen muss.»
Der Kampf um das Obhutsrecht
In den ersten drei Monaten habe er seinen Sohn gar nicht besuchen dürfen. Dies stand in Zusammenhang damit, dass er seine Vaterschaft erst nach dem Test anerkennen wollte. In den darauffolgenden zwei Monaten habe er ihn einmal pro Woche für eine Stunde sehen dürfen. «Das reichte für einen Spaziergang mit dem Kinderwagen, dann musste ich wieder eine Woche warten.» Für einen Vater sei dieser Zustand kaum aushaltbar.
Gemäss Unterhaltsvertrag hatte er das Recht, seinen Sohn alle zwei Wochen ein Wochenende zu sich zu nehmen. Für ihn zu wenig – so könne man unmöglich eine Bindung zu seinem Kind aufbauen. Er habe beantragt, seinen Sohn öfters sehen zu dürfen. Die Mutter sei damit nicht einverstanden gewesen und habe eine Anwältin dazugeholt.
Um das Kind und den betreuenden Elternteil zu schützen, gibt es unzählige Regelungen zu Unterhaltspflicht und Sorgerecht. Die gesetzlichen Regelungen können für Väter aber schwerwiegende Folgen haben – so wie im Fall von Andreas F. Besonders kompliziert wird es, wenn sich die Eltern nicht über die Obhut einigen können.Anlaufstellen halfen nicht weiter
Hätte sich F. nicht Tag und Nacht mit dem Thema beschäftigt, wäre er machtlos gewesen, ist der Vater überzeugt. Aber er hatte sich informiert, hauptsächlich übers Internet. Es gibt zwar Anlaufstellen, diese konnten ihm aber nicht weiterhelfen. Das müsse auf einer zwischenmenschlichen Ebene geklärt werden, habe man ihm gesagt. «Das nützt aber nichts, wenn eine Partei gar nicht kommunizieren will.» Darauf habe er in einem langen Brief an die Kesb auf die Punkte der Anwältin reagiert. Als der Junge vier Jahre alt wurde, habe die Kesb die alternierende, also die geteilte Obhut verfügt.
Diese Verfügung sei für die Bindung, welche er heute zu seinem Sohn hat, entscheidend gewesen. Damit eine alternierende Obhut überhaupt realistisch ist und verfügt werden konnte, sei er noch vor dem Entscheid in die Nähe der Mutter gezogen. Man müsse seine ganze Umgebung aufgeben, ohne zu wissen, ob die Verfügung am Ende zustande kommt.
Er habe einen Kinderpsychologen aufgesucht, um in Erfahrung zu bringen, ob «zwei Zuhause zu haben» für ein Kind wirklich so schlimm sei. «Laut Psychologen ist die Trennung an sich aber kein Problem, sondern Streitereien oder wenn die Eltern überhaupt nicht miteinander kommunizieren». Andreas F. betont, dass Kommunikation wichtig sei, fehlende Kommunikation aber nicht dazu führen dürfe, dass ein Kind seinen Vater weniger sehen darf.
Alimente trotz geteilter Obhut
Und die Alimente? Trotz geteilter Obhut bezahlt er noch ebenso viel, wie vor der Verfügung. Unterdessen habe er sein Arbeitspensum auf 85 Prozent reduziert. «Da ich meinen Sohn alle zwei Wochen von Dienstagabend bis Sonntagabend selber betreue, arbeite ich in der anderen Woche mehr pro Tag.» So gehe es finanziell auf. Gegen die Alimente wehren wolle er sich nicht, denn seit 2017 muss bei getrennten Eltern – also nicht nur bei geschiedenen – der Vater des Kindes nicht nur für das Kind Unterhalt zahlen, sondern je nach Umständen auch für die Frau. «Grundsätzlich finde ich gut, wenn das Recht so ausgelegt ist, dass das Kind und der betreuende Elternteil geschützt werden», sagt Andreas F. Die Rechtslage sollte seiner Meinung nach aber ebenso verhindern, dass sich ein Vater sein Vatersein erkämpfen müsse.
Der ganze Prozess habe ihm viel Energie, Zeit und Geld geraubt. Oft habe er sich nicht verstanden und hilflos gefühlt. «Jede Minute, welche ich heute mit meinem Sohn verbringe, wurde durch die Kesb verfügt.» Das sei einfach nicht richtig und diene dem Kindeswohl seiner Meinung nach überhaupt nicht.
Das Paradoxe: In seinem Beruf treffe Andreas F. oft auf Menschen, welche aufgrund von Persönlichkeitsstörungen mit Schwierigkeiten im Berufsleben zu kämpfen haben. «In der Biografie dieser Menschen findet man meistens eine schwierige Trennung der Eltern.»