Wird ein Asylgesuch abgelehnt, heisst das für den Gesuchssteller nicht, dass er die Schweiz verlassen muss. Seine Möglichkeit: eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Unabhängig, welcher Partei sie angehören, sind die Asylrichter sehr streng, wie eine Analyse des Tages-Anzeigers zeigt: 84% aller 29'263 seit 2007 eingegangenen Beschwerden wurden abgelehnt. Trotzdem gibt es zwischen den rund 44 Richtern, (ehemalige miteinbezogen) signifikante Unterschiede, wie mit Asylbeschwerden umgegangen wird. Genauer: Behandelt ein Richter, der einer linken Partei angehört, eine Beschwerde, wird ihr dreimal eher stattgegeben, als wenn ein Kollege einer bürgerlichen Partei den Fall beurteilt.
Der Basler Fulvio Haefeli, in Anwaltskreisen als «Schreckrichter» bekannt, gehört zu den härtesten Richtern am Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen. Nur gerade jede zehnte Beschwerde kommt beim SVP-Richter durch. «Das Resultat der Datenanalyse überrascht mich überhaupt nicht», sagt Anwalt Peter Niederöst gegenüber dem Tages-Anzeiger. «Fulvio Haefeli ist als Schreckrichter bekannt. Er sieht sich als politische Speerspitze, die möglichst viele Fälle möglichst schnell ablehnen will.»
Aussicht auf mehr Erfolg haben Asylsuchende, wenn die eingereichte Beschwerde bei der Grünen-Politikerin Contessina Theis landet. Fast jede dritte Beschwerde (28,3%) wird von der Zürcherin gutgeheissen. Immer noch streng – im Gegensatz zu den 9,9% angenommener Beschwerden bei Haefeli jedoch ein markanter Unterschied.
Haefeli und Thies sind die Extrembeispiele. Nichtsdestotrotz zeigen die Zahlen, wie stark die Parteizugehörigkeit die Beurteilung der Beschwerde-Fälle beeinflusst.
Das Bundesverwaltungsgericht wollte die Zahlen der Analyse nicht kommentieren, distanzierte sich jedoch davon, dass die unterschiedlichen Quoten auf das Parteibuch der Richter zurückzuführen seien.
Dass Richter trotz der berufsbedingten Unabhängigkeit und Neutralität oftmals einer Partei zugehörig sind, liegt am aktuellen Wahlsystem am Bundesverwaltungsgericht. Zwar müssen zukünftige Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht zwingend einer Partei angehören, jedoch erhöht eine Zugehörigkeit die Wahlchancen stark, denn: Die Vereinigte Bundesversammlung, welche die Richter wählt, versucht freie Richterpositionen gemäss der Sitzverteilung im Parlament zu besetzen. Die Schlussfolgerung, dass parteitreue Anwärter dementsprechend eher bevorzugt werden, liegt also auf der Hand.
(gin)