Wegen einer Familienfehde mit zwei Toten in Oensingen SO müssen ein Sohn und dessen Vater langjährige Gefängnisstrafen absitzen. Das Amtsgericht Thal-Gäu verurteilte den geständigen Sohn am Mittwoch wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Der Vater kassierte 17 Jahre.
Bei der Fehde zwischen den ursprünglich aus dem Kosovo stammenden Familien A. und B. waren zwei Männer am Abend des 5. Juli 2012 auf dem Vorplatz ihres Wohnhauses in Oensingen mit mehreren Schüssen niedergestreckt worden.
Die Getöteten gehören zur Familie A. Es handelt sich um einen 51-jährigen Mann und dessen 26-jährigen Sohn. Ein Bekannter der Opfer erlitt eine Schussverletzung.
Wahrscheinlicher Hintergrund der Tat: Eine Tochter aus der Familie B. war mit dem erschossenen Sohn aus der Familie A. verheiratet gewesen. Sie soll schlecht behandelt worden sein. Er war wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden.
Der Sohn gestand die Schussabgaben. Der Vater wies den Vorwurf zurück, geschossen zu haben. Der Sohn bestätigte diese Aussage. Vater und Sohn waren jedoch gemeinsam zum Tatort gefahren. Die beiden Männer waren 2009 zusammen mit ihrer Familie im Kanton Solothurn eingebürgert worden.
Der Staatsanwalt hatte für den Sohn wegen Mordes 20 Jahre gefordert. Der Verteidiger wollte sieben Jahre Gefängnis wegen mehrfachen Totschlags oder zehn Jahre wegen vorsätzlicher Tötung.
Der Vater sollte gemäss Staatsanwalt wegen Mordes für 18 Jahre hinter Gitter. Der Verteidiger plädierte auf der ganzen Linie auf Freispruch, zudem solle der Vater für die Untersuchungshaft entschädigt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (wst/sda)