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Justiz

Bundesgericht: Familienvater aus dem Kosovo muss Schweiz verlassen

Bundesgericht zeigt keine Gnade: 5-facher Familienvater muss Schweiz verlassen

17.12.2019, 12:0017.12.2019, 12:04
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Das Bundesgericht hat zwei Fälle im Zusammenhang mit Asbestopfern entschieden. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Ein im Kanton St. Gallen lebender Kosovare wird nach einem Entscheid des Bundesgerichts aus der Schweiz weggewiesen. Seine Ehefrau mit kosovarischen Wurzeln und die fünf gemeinsamen Kinder haben den Schweizer Pass. Die Straffälligkeit, der Sozialhilfebezug und die Schulden sprechen gegen eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.

Der Weggewiesene reiste im Jahr 2000 im Alter von 13 Jahren erstmals in die Schweiz ein. Seine Eltern stellten ein Asylgesuch, das abgewiesen wurde. Allerdings erhielt die Familie die vorläufige Aufnahme. 2005 wurde die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers aufgehoben, weil er straffällig geworden war.

Der Mann tauchte unter und das damalige Bundesamt für Flüchtlinge erliess 2008 ein Einreiseverbot. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Der Beschwerdeführer reiste in der Folge mehrmals illegal in die Schweiz ein. Schliesslich heiratete der Kosovare 2011 eine Schweizerin.

Auf der Basis des Familiennachzugs reiste der Mann im Herbst 2011 in die Schweiz ein. Er wurde gleichentags ausländerrechtlich verwarnt und angehalten, sich strafrechtlich einwandfrei zu verhalten und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ansonsten würde die Aufenthaltsbewilligung entzogen.

Immer Sozialhilfe bezogen

Von Beginn an bezog der Beschwerdeführer Sozialhilfe. Dennoch wurde seine Aufenthaltsbewilligung 2012 bis 2014 verlängert. Er folgten mehrere Verurteilungen mit Strafbefehlen wegen Strassenverkehrsdelikten. Einer Arbeit ging der Kosovare nicht nach und die Schulden beliefen sich Ende 2017 auf rund 30'000 Franken.

Nach einem weiteren Strafbefehl im Oktober 2015 verfügte das St. Galler Migrationsamt, dass die Aufenthaltsbewilligung des Kosovaren nicht mehr verlängert wird. Das Paar hatte unterdessen fünf Kindern.

Mit Hinweis auf die enge Beziehung zu seinen Kindern, die Kinderrechtskonvention und das Recht auf ein Familienleben, monierte der Mann, es sei keine korrekte Interessenabwägung gemacht worden. Das Bundesgericht kommt nun jedoch - wie bereits das St. Galler Verwaltungsgericht - zum Schluss, das Verschulden des Beschwerdeführers an der Sozialhilfeabhängigkeit sei erheblich.

Er habe seit rund sieben Jahren keine ernsthaften Anstalten getroffen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er sich auf einen dauerhaften Bezug eingerichtet habe. Erschwerend komme hinzu, dass er früher über Jahre delinquiert habe. (Urteil 2C_818/2018 vom 25.11.2019) (aeg/sda)

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92 Kommentare
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Baccaralette
17.12.2019 12:47registriert Oktober 2015
Interessant an der ganzen Sache ist, dass ihm gleichentags bei seiner Einreise gesagt wurde, er müsse sich einen Job suchen und er bezieht seither Sozialhilfe.

Konsquent, ist das Wort bekannt? Geht m.M. gar nicht.
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Hunter Stockton
17.12.2019 13:04registriert September 2015
Es ist schon blöd für die Kinder, ohne Vater aufzuwachsen. Aber es ist auch nicht das Ziel, dass Ausländer Straftaten begehen können ohne ausgeschafft zu werden, weil sie Kinder haben. Ist ja dann unfair anderen Kriminellen gegenüber, die nicht im Vorraus Kinder gemacht haben
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Sanchez
17.12.2019 12:57registriert März 2014
Als er fleissig delinquierte waren ihm seine Kinder auch egal. Ausserdem kann er sein Recht auf Familienleben auch im Kosovo ausüben. Mitsamt seiner Frau und den Kids. Die Sprache können sie ja alle. Muss er sich halt einen Job suchen, so wie alle.
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