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Kindergartenweg: Darum muss Mia nach Merlischachen und nicht nach Meggen

Hochnebel und Nebelbaenke ziehen ueber den Vierwaldstaettersee bei Weggis, aufgenommen von Meggen aus, am Dienstag, 18. November 2014. (KEYSTONE/Sigi Tischler)
Der Blick von Meggen in Richtung Weggis.Bild: KEYSTONE

Die absurde Story von Mia (4), die bald mit dem Bus in den Kindsgi gefahren wird

Bis vor Bundesgericht hat eine Familie aus dem Kanton Schwyz für einen kürzeren Schulweg gekämpft. Vergeblich. Ihre Kinder müssen mit dem Bus zum Unterricht gefahren werden. Dabei ist die nächste Schule zu Fuss gut erreichbar.
04.03.2019, 15:0705.03.2019, 10:06
Kari Kälin / ch media
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Der Blick schweift über den Vierwaldstättersee, Rigi, Bürgenstock, Stanserhorn, Pilatus. Hier, an der Eichwaldstrasse 30, führt eine beliebte Wanderstrecke vorbei. Hier, an der Eichwaldstrasse 30, Gebiet Bärgiswil, leben René und Sonja Pfulg mit ihrer vierjährigen Tochter Mia und dem zweijährigen Noa. Die Zufahrtsstrasse befindet sich auf dem Boden von Meggen, Kanton Luzern. Das Haus, zehn Meter von der Strasse entfernt, liegt ­jedoch in Merlischachen, Bezirk Küssnacht, Kanton Schwyz.

Diese geografische Sonderlage stellt das Familienleben auf den Kopf. Mia würde ab dem nächsten Schuljahr gerne den Kindergarten in Meggen besuchen, den rund ein Kilo­meter langen Weg zu Fuss mit ihren Gspänli zurücklegen. Sie darf nicht.

Das Bundesgericht hat am 11. Februar einen zweijährigen Rechtsstreit zu Ungunsten der Pfulgs entschieden. Es schickt Mia und künftig Noa nach Merlischachen in den Kindergarten.

Obwohl der rund drei Kilometer lange Weg dorthin, gespickt mit rund 130 Höhenmetern, zu Fuss unzumutbar ist, was niemand bestreitet.

Obwohl der Bezirk Küssnacht extra für Mia und Noa einen Schulbus organisieren muss. Und obwohl Meggen bereit wäre, die Kinder aufzunehmen. Und obwohl in der Vergangenheit sämtliche Kinder aus dem Gebiet Bärgiswil die Schulen in den Luzerner Gemeinden Meggen und Adligenswil absolviert haben.

«Das Urteil des Bundesgerichts zieht uns den Boden unter den Füssen weg», sagen Sonja und René Pfulg. Von ihrer Wohnung aus sieht man den Megger Kindergarten und das Tipizelt des Naturkindergartens Meggen, in dem Mia mitmacht. Das Mutter-Kind-Turnen findet in Meggen statt. Mia und Noa toben sich auf Megger Spielplätzen aus. Das ganze Vereins- und Sozialleben der Pfulgs ist nach Meggen ausgerichtet. Sämtliche Kinder in der Nachbarschaft lernen in Meggen lesen, schreiben und rechnen.

Nur Mia und Noa müssen nach Merlischachen. Wie ist es so weit gekommen?

Hochnebel und Nebelbaenke ziehen ueber den Vierwaldstaettersee bei Weggis, aufgenommen von Meggen aus, am Dienstag, 18. November 2014. (KEYSTONE/Sigi Tischler)
Bild: KEYSTONE

Schwyzer Regierung unterstützt die Familie

Ab dem Schuljahr 2019/2020 darf Mia den freiwilligen Kindergarten besuchen. Im März 2017 haben die Eltern beim Bezirksrat Küssnacht das Gesuch gestellt, dass ihre beiden Kinder die ganze Schulzeit in Meggen absolvieren dürfen.

Der Schulrat des Bezirks Küssnacht lehnte es aus Kostengründen ab. Der Bezirk müsste Meggen für die Beschulung von Mia und Noa entschädigen, für die gesamte elfjährige Schullaufbahn mit 400'000 Franken. Die soziale Anbindung der Kinder in Meggen sei unbestritten, aber damit liessen sich Ausgaben der öffentlichen Hand in dieser Grössenordnung nicht rechtfertigen, hielt der Schulrat fest.

Natürlich wäre die Schulzeit für Mia und Noa auch in Küssnacht nicht gratis. Theoretisch müsste der Bezirk für sie knapp 350'000 Franken ausgeben, wenn man die durchschnittlichen Ausgaben pro Schüler zum Massstab nimmt.

Die Familie Pfulg setzte jetzt auf den Regierungsrat des Kantons Schwyz. Tatsächlich hiess dieser ihre Beschwerde gegen den Entscheid des Schulrats im Frühling 2018 gut. Die Regierung hielt fest:

«Das Wohl des Kindes und sein schulisches Fortkommen stehen im Mittelpunkt.»

Rein finanzielle Interessen dürften bei der Zuteilung in eine Schule nicht den Ausschlag geben. Sie wies den Küssnachter Schulrat an, Meggen für den Unterricht an Mia und Noa zu entschädigen. Denn das kantonale Volksschulgesetz lässt einen auswärtigen Schulbesuch zu, «wenn besondere Gründe es rechtfertigen».

René und Sonja Pfulg atmeten auf, glaubten, das Problem sei vom Tisch. Doch schon bald ­bescherte ihnen das Hickhack um den Schulweg abermals schlaflose Nächte.

«Verstehen kann es niemand»

Der Schulrat Küssnacht engagierte eine Zürcher Anwaltskanzlei, die ihm die Argumente lieferte, um den Entscheid der Schwyzer Regierung umzustossen. Das Volksschulgesetz sehe keinen Schulbesuch von Schwyzer Kindern in einem anderen Kanton vor. Es gebe kein entsprechendes Abkommen mit dem Kanton Luzern. Man könne Meggen auch nicht verpflichten, die Kinder der Familie Pfulg aufzunehmen. Das Volksschulgesetz enthalte keine Bestimmung, «wonach sich die Zuteilungsentscheidung der Schulträger explizit nach dem Wohl des Kindes richten soll».

Faktisch heisst das: Der Schulrat gewichtet die finanziellen Interessen des Bezirks höher als das Kindswohl – mit dem Segen des Verwaltungsgerichts Schwyz, das dessen Rekurs guthiess. «Wir haben mit vielen Personen über das Urteil gesprochen. Verstehen kann es niemand», sagt René Pfulg.

Hochnebel und Nebelbaenke ziehen ueber den Vierwaldstaettersee bei Weggis, aufgenommen von Meggen aus, am Dienstag, 18. November 2014. (KEYSTONE/Sigi Tischler)
Bild: KEYSTONE

Der Verband Fussverkehr Schweiz kennt die Problematik. Bei ihm melden sich auch Eltern, die unzufrieden sind mit dem Schulweg ihrer Kinder. «Wir stellen fest, dass Gemeinden oft nicht Hand bieten für eine sinnvolle Lösung, weil sie Folgekosten befürchten», sagt Pascal Regli von Fussverkehr Schweiz.

17 Kinder waren in Meggen

Die Familie Pfulg zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Sie argumentierte mit der Bundesverfassung, die ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht gewährt. Daraus ergebe sich auch der Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg.

Die Pfulgs konnten nach aufwendigen Recherchen belegen, dass seit den 1970er-Jahren mindestens 17 Kinder aus dem Gebiet Bärgiswil in Meggen lesen, schreiben und rechnen lernten, obwohl sie auf Schwyzer Boden wohnten.

Es verstosse gegen Treu und Glauben, plötzlich von dieser etablierten Rechtspraxis abzuweichen. Dem Bundesgericht genügte das aber nicht. Dass sich das ganze Sozialleben der Pfulgs in Meggen abspielt, dass ihre Kinder nicht mit Gspänli zu Fuss zur Schule laufen könnten, dass sich ein Schulbesuch im Kanton Schwyz schlecht mit dem Vereinsleben in Meggen koordinieren lässt; das alles wischten die Richter in Lausanne vom Tisch.

Sie vertrösteten die Familie mit dem Schulbus, den der Bezirk Küssnacht organisieren muss. Und dass die Pfulgs wieder klagen könnten, sollte dieses Transportangebot nicht taugen.

Es hört sich an wie ein Schildbürgerstreich: Je nach Route (siehe Grafik) wird der Schulbus direkt am Megger Kindergarten vorbeifahren. René und Sonja Pfulg sorgen sich um das Sozialleben ihrer Kinder: «Wenn sie mit einem Schulkind gemeinsam die Hausaufgaben machen oder einfach noch etwas auf dem Pausenplatz mit ihren Kollegen verweilen möchten, wer chauffiert unsere Kinder nach Hause?», fragen sie sich. Seit 15 Jahren arbeitet René Pfulg bei der Polizei, sorgt für Recht und Ordnung. Nach dem Rechtsstreit um den Schulweg sagt er:

«Ich habe das Vertrauen in unseren Staat verloren.»

Finanzpolitische Argumente geben den Ausschlag

Dass der Weg vom Gebiet Bärgiswil zur Schule Merlischachen für Kindergärtler und Primarschüler bis zur 4. Klasse unzumutbar ist, stellt der Schulrat Küssnacht nicht in Frage. Und dass die Familie Pfulg enttäuscht sei, könne er nachvollziehen, sagt Rolf Bucher, der Rektor der Bezirksschulen Küssnacht, der den Schulwegentscheid ausgearbeitet hat.

Bucher befürchtet, es könnten weitere Begehren für ausserkantonale Schulbesuche gestellt werden, wenn der Schulrat deren Gesuch bewilligt hätte. Der Schulrat erarbeitet derzeit ein Transportkonzept.

Wie viel der Schulbus, der eine Extraschlaufe ins Gebiet Bärgiswil drehen muss, kosten wird, ist noch nicht bekannt. Finanziell fahre Küssnacht aber auf jeden Fall besser, als wenn Mia und Noa in Meggen in die Schule gingen.

Auf seiner Homepage schwärmt der Schulrat Küssnacht von der Erlebniswelt Schulweg und schreibt:

«Grundsätzlich sollen Kinder ihren Schulweg eigenständig zu Fuss oder später mit dem Velo zurücklegen können.»

Dies stärke die Selbstverantwortung und sei wichtig für die persönliche Entwicklung des Kindes. Bucher ist nicht überrascht, dass ihm diese Sätze vorgehalten werden. Er sagt aber: «Der Schulort ist nicht frei wählbar, denn in der Schweiz gibt es keine Bildungsgutscheine.»

Und die Behörden müssten heute den Steuerzahlern genau Rechenschaft abgeben können über die finanziellen Folgen ihrer Entscheide. Es sei deshalb nicht verantwortbar, Kinder aus dem Gebiet Bärgiswil in Meggen einschulen zu lassen. Vielleicht habe man früher eher noch ein Auge zugedrückt.

Zügeln ist eine Option

Wenn Mia und Noa dereinst an der Oberstufe unterrichtet werden, müssen sie zu einem Schulhaus im rund 10 Kilometer entfernten Küssnacht fahren. Auch diese Distanz ist in den Augen der Familie Pfulg unzumutbar. Sie könnte wieder klagen.

Aber vielleicht löst sie das Schulwegproblem auf eine andere Weise. Die Pfulgs können sich vorstellen, ihr Haus zu verlassen. Eine Wohnung zu nehmen, die auf Megger Boden liegt. Damit könnte der Bezirksrat Küssnacht noch mehr sparen. Ein Schulbus ins Gebiet Bärgiswil wäre nicht mehr nötig.

Fussverkehr Schweiz: «Gemeinden befürchten Folgekosten»
Der Fachverband Fussverkehr Schweiz führt jährlich rund 100 bis 120 Beratungen zum Thema Schulweg durch. Manchmal haben Gemeinden ein spezifisches Problem, zum Beispiel wegen der Schulwegsicherung. Oft melden sich auch Eltern, die unzufrieden sind mit dem Schulweg ihrer Kinder. «Wir stellen fest, dass Gemeinden oft nicht Hand bieten für eine sinnvolle Lösung, weil sie Folgekosten befürchten», sagt Pascal Regli von Fussverkehr Schweiz.

Fussverkehr Schweiz betont in einem Faktenblatt, wie wichtig das selbstständige Zurücklegen des Schulwegs für die Entwicklung der Kinder sei: «Sie lernen die Umwelt kennen, spielen, knüpfen Kontakte und tragen ihre sozialen Konflikte ohne die Beteiligung von Erwachsenen aus.» Der Verband spricht sich denn auch gegen sogenannte Eltern­taxis aus. Diese würden andere Kinder gefährden und den Kindern den Lern- und Erlebnisort Schulweg vorenthalten. Fussverkehr Schweiz hält fest, dass die Kinder gemäss der Bundesverfassung nicht nur Anspruch auf unentgeltlichen Unterricht, sondern auch auf einen zumutbaren Schulweg haben.

Die Zumutbarkeit des Schulwegs wird im Einzelfall analysiert. Das Bundesgericht und die kantonalen Instanzen wenden dabei drei Kriterien an. Erstens schauen sie auf das Alter und den Entwicklungsstand der Schüler. Zweitens auf die Art des Schulwegs, etwa die Distanz und Höhendifferenz. Drittens fliesst die Gefährlichkeit mit ein in die Beurteilung. Für Kindergärtler ist es zum Beispiel nicht zumutbar, eine relativ stark befahrene Strasse zu überqueren. Für Primarschüler gelten Schulwege von 1,5 Kilometern pro Weg zu Fuss in der Regel als bewältigbar. (kä)

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92 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Swissbex
04.03.2019 15:30registriert März 2018
Man kann mir erzählen was man will, aber nur schon die Anwaltskosten werden das "Eingesparte" übersteigen.
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NocheineMeinung
04.03.2019 15:32registriert Juni 2018
Wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto in den Kindergarten fahren, wird zu Recht daraufhingewiesen, dass dies aus gesundheitlichen, entwicklungsmässigen (Selbstvertrauen) und ökologischen Gründen nicht gemacht werden soll.
Aber genau dieses falsche Verhalten setzt nun der Schulrat von Küssnacht in die Tat um!
Ideologie: Geld über alles, über alles in der Welt.
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fidget
04.03.2019 15:27registriert Dezember 2018
Ein emotional sehr stark aufgeladenes Thema, wie mir scheint. Ich denke aber der Steuerzahler hätte Verständnis, wenn diese beiden Kinder ausserkantonal eingeschult werden. Dass der Schulbus evtl. sogar an der Megger Schule vorbeifahren wird, zeigt die ganze Sinnlosigkeit erst auf. Sollten weitere Begehren folgen, dann sind auch die im Detail anzuschauen und die bestmögliche Lösung, vor allem für die Kinder, zu finden. Früher ging es ja auch, daher ist es unverständlich ab jetzt pauschal alles abzulehnen.
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