Der Blick schweift über den Vierwaldstättersee, Rigi, Bürgenstock, Stanserhorn, Pilatus. Hier, an der Eichwaldstrasse 30, führt eine beliebte Wanderstrecke vorbei. Hier, an der Eichwaldstrasse 30, Gebiet Bärgiswil, leben René und Sonja Pfulg mit ihrer vierjährigen Tochter Mia und dem zweijährigen Noa. Die Zufahrtsstrasse befindet sich auf dem Boden von Meggen, Kanton Luzern. Das Haus, zehn Meter von der Strasse entfernt, liegt jedoch in Merlischachen, Bezirk Küssnacht, Kanton Schwyz.
Diese geografische Sonderlage stellt das Familienleben auf den Kopf. Mia würde ab dem nächsten Schuljahr gerne den Kindergarten in Meggen besuchen, den rund ein Kilometer langen Weg zu Fuss mit ihren Gspänli zurücklegen. Sie darf nicht.
Das Bundesgericht hat am 11. Februar einen zweijährigen Rechtsstreit zu Ungunsten der Pfulgs entschieden. Es schickt Mia und künftig Noa nach Merlischachen in den Kindergarten.
Obwohl der rund drei Kilometer lange Weg dorthin, gespickt mit rund 130 Höhenmetern, zu Fuss unzumutbar ist, was niemand bestreitet.
Obwohl der Bezirk Küssnacht extra für Mia und Noa einen Schulbus organisieren muss. Und obwohl Meggen bereit wäre, die Kinder aufzunehmen. Und obwohl in der Vergangenheit sämtliche Kinder aus dem Gebiet Bärgiswil die Schulen in den Luzerner Gemeinden Meggen und Adligenswil absolviert haben.
«Das Urteil des Bundesgerichts zieht uns den Boden unter den Füssen weg», sagen Sonja und René Pfulg. Von ihrer Wohnung aus sieht man den Megger Kindergarten und das Tipizelt des Naturkindergartens Meggen, in dem Mia mitmacht. Das Mutter-Kind-Turnen findet in Meggen statt. Mia und Noa toben sich auf Megger Spielplätzen aus. Das ganze Vereins- und Sozialleben der Pfulgs ist nach Meggen ausgerichtet. Sämtliche Kinder in der Nachbarschaft lernen in Meggen lesen, schreiben und rechnen.
Nur Mia und Noa müssen nach Merlischachen. Wie ist es so weit gekommen?
Ab dem Schuljahr 2019/2020 darf Mia den freiwilligen Kindergarten besuchen. Im März 2017 haben die Eltern beim Bezirksrat Küssnacht das Gesuch gestellt, dass ihre beiden Kinder die ganze Schulzeit in Meggen absolvieren dürfen.
Der Schulrat des Bezirks Küssnacht lehnte es aus Kostengründen ab. Der Bezirk müsste Meggen für die Beschulung von Mia und Noa entschädigen, für die gesamte elfjährige Schullaufbahn mit 400'000 Franken. Die soziale Anbindung der Kinder in Meggen sei unbestritten, aber damit liessen sich Ausgaben der öffentlichen Hand in dieser Grössenordnung nicht rechtfertigen, hielt der Schulrat fest.
Natürlich wäre die Schulzeit für Mia und Noa auch in Küssnacht nicht gratis. Theoretisch müsste der Bezirk für sie knapp 350'000 Franken ausgeben, wenn man die durchschnittlichen Ausgaben pro Schüler zum Massstab nimmt.
Die Familie Pfulg setzte jetzt auf den Regierungsrat des Kantons Schwyz. Tatsächlich hiess dieser ihre Beschwerde gegen den Entscheid des Schulrats im Frühling 2018 gut. Die Regierung hielt fest:
Rein finanzielle Interessen dürften bei der Zuteilung in eine Schule nicht den Ausschlag geben. Sie wies den Küssnachter Schulrat an, Meggen für den Unterricht an Mia und Noa zu entschädigen. Denn das kantonale Volksschulgesetz lässt einen auswärtigen Schulbesuch zu, «wenn besondere Gründe es rechtfertigen».
René und Sonja Pfulg atmeten auf, glaubten, das Problem sei vom Tisch. Doch schon bald bescherte ihnen das Hickhack um den Schulweg abermals schlaflose Nächte.
Der Schulrat Küssnacht engagierte eine Zürcher Anwaltskanzlei, die ihm die Argumente lieferte, um den Entscheid der Schwyzer Regierung umzustossen. Das Volksschulgesetz sehe keinen Schulbesuch von Schwyzer Kindern in einem anderen Kanton vor. Es gebe kein entsprechendes Abkommen mit dem Kanton Luzern. Man könne Meggen auch nicht verpflichten, die Kinder der Familie Pfulg aufzunehmen. Das Volksschulgesetz enthalte keine Bestimmung, «wonach sich die Zuteilungsentscheidung der Schulträger explizit nach dem Wohl des Kindes richten soll».
Faktisch heisst das: Der Schulrat gewichtet die finanziellen Interessen des Bezirks höher als das Kindswohl – mit dem Segen des Verwaltungsgerichts Schwyz, das dessen Rekurs guthiess. «Wir haben mit vielen Personen über das Urteil gesprochen. Verstehen kann es niemand», sagt René Pfulg.
Der Verband Fussverkehr Schweiz kennt die Problematik. Bei ihm melden sich auch Eltern, die unzufrieden sind mit dem Schulweg ihrer Kinder. «Wir stellen fest, dass Gemeinden oft nicht Hand bieten für eine sinnvolle Lösung, weil sie Folgekosten befürchten», sagt Pascal Regli von Fussverkehr Schweiz.
Die Familie Pfulg zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Sie argumentierte mit der Bundesverfassung, die ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht gewährt. Daraus ergebe sich auch der Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg.
Die Pfulgs konnten nach aufwendigen Recherchen belegen, dass seit den 1970er-Jahren mindestens 17 Kinder aus dem Gebiet Bärgiswil in Meggen lesen, schreiben und rechnen lernten, obwohl sie auf Schwyzer Boden wohnten.
Es verstosse gegen Treu und Glauben, plötzlich von dieser etablierten Rechtspraxis abzuweichen. Dem Bundesgericht genügte das aber nicht. Dass sich das ganze Sozialleben der Pfulgs in Meggen abspielt, dass ihre Kinder nicht mit Gspänli zu Fuss zur Schule laufen könnten, dass sich ein Schulbesuch im Kanton Schwyz schlecht mit dem Vereinsleben in Meggen koordinieren lässt; das alles wischten die Richter in Lausanne vom Tisch.
Sie vertrösteten die Familie mit dem Schulbus, den der Bezirk Küssnacht organisieren muss. Und dass die Pfulgs wieder klagen könnten, sollte dieses Transportangebot nicht taugen.
Es hört sich an wie ein Schildbürgerstreich: Je nach Route (siehe Grafik) wird der Schulbus direkt am Megger Kindergarten vorbeifahren. René und Sonja Pfulg sorgen sich um das Sozialleben ihrer Kinder: «Wenn sie mit einem Schulkind gemeinsam die Hausaufgaben machen oder einfach noch etwas auf dem Pausenplatz mit ihren Kollegen verweilen möchten, wer chauffiert unsere Kinder nach Hause?», fragen sie sich. Seit 15 Jahren arbeitet René Pfulg bei der Polizei, sorgt für Recht und Ordnung. Nach dem Rechtsstreit um den Schulweg sagt er:
Dass der Weg vom Gebiet Bärgiswil zur Schule Merlischachen für Kindergärtler und Primarschüler bis zur 4. Klasse unzumutbar ist, stellt der Schulrat Küssnacht nicht in Frage. Und dass die Familie Pfulg enttäuscht sei, könne er nachvollziehen, sagt Rolf Bucher, der Rektor der Bezirksschulen Küssnacht, der den Schulwegentscheid ausgearbeitet hat.
Bucher befürchtet, es könnten weitere Begehren für ausserkantonale Schulbesuche gestellt werden, wenn der Schulrat deren Gesuch bewilligt hätte. Der Schulrat erarbeitet derzeit ein Transportkonzept.
Wie viel der Schulbus, der eine Extraschlaufe ins Gebiet Bärgiswil drehen muss, kosten wird, ist noch nicht bekannt. Finanziell fahre Küssnacht aber auf jeden Fall besser, als wenn Mia und Noa in Meggen in die Schule gingen.
Auf seiner Homepage schwärmt der Schulrat Küssnacht von der Erlebniswelt Schulweg und schreibt:
Dies stärke die Selbstverantwortung und sei wichtig für die persönliche Entwicklung des Kindes. Bucher ist nicht überrascht, dass ihm diese Sätze vorgehalten werden. Er sagt aber: «Der Schulort ist nicht frei wählbar, denn in der Schweiz gibt es keine Bildungsgutscheine.»
Und die Behörden müssten heute den Steuerzahlern genau Rechenschaft abgeben können über die finanziellen Folgen ihrer Entscheide. Es sei deshalb nicht verantwortbar, Kinder aus dem Gebiet Bärgiswil in Meggen einschulen zu lassen. Vielleicht habe man früher eher noch ein Auge zugedrückt.
Wenn Mia und Noa dereinst an der Oberstufe unterrichtet werden, müssen sie zu einem Schulhaus im rund 10 Kilometer entfernten Küssnacht fahren. Auch diese Distanz ist in den Augen der Familie Pfulg unzumutbar. Sie könnte wieder klagen.
Aber vielleicht löst sie das Schulwegproblem auf eine andere Weise. Die Pfulgs können sich vorstellen, ihr Haus zu verlassen. Eine Wohnung zu nehmen, die auf Megger Boden liegt. Damit könnte der Bezirksrat Küssnacht noch mehr sparen. Ein Schulbus ins Gebiet Bärgiswil wäre nicht mehr nötig.