Die Bundesanwaltschaft hat nach Indiskretionen im Zusammenhang mit den Beratungen des Bundesrates zum Rahmenabkommen mit der EU ein Strafverfahren eröffnet. Inzwischen liegt es aber auf Eis.
Der Bundesrat reichte Ende Mai 2021 wegen Indiskretionen im Vorfeld seines Entscheides gegen das Rahmenabkommen Strafanzeige ein. Anlass war, dass in der Schlussphase der Verhandlungen mit der EU mehrmals interne Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt waren.
Die Bundesanwaltschaft eröffnete denn auch ein Strafverfahren gegen Unbekannt, wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses. Allerdings sei das Verfahren inzwischen sistiert, schrieb die Bundesanwaltschaft zu einem Bericht der Tamedia-Zeitungen vom Freitag. Weitere Angaben zur Sistierung machte sie nicht.
Auch ein zweites Strafverfahren - ebenfalls wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses - sistierte die Bundesanwaltschaft, wie sie weiter mitteilte. Dieses Verfahren steht im Zusammenhang mit Beschlüssen des Bundesrates über Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus.
Das zuständige Innendepartement (EDI) von Gesundheitsminister Alain Berset hatte im Januar 2021 wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Anlass dafür war, dass seit Monaten Medien die Öffentlichkeit detailliert über Corona-Massnahmen informierten, bevor der Bundesrat sie dann verkündete.
Indiskretionen zu den Bundesratssitzungen sind auch im Parlament ein Thema. Der Ständerat stimmte im Juni einer Motion zu, die von der Landesregierung verlangt, gezielt gegen Indiskretionen vorzugehen. Der Nationalrat muss sich zum Vorstoss noch äussern. (sda)