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Nachbarschafts-Streit über Mücken kommt bis vors Bundesgericht

Nachbarschafts-Streit über Mücken kommt bis vors Bundesgericht

03.10.2023, 12:0003.10.2023, 15:09
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Mücke Mückenplage
Mücken nerven – und können gar einen Nachbarschaftsstreit auslösen.Bild: Shutterstock

Das Schwyzer Kantonsgericht muss die Ursache und das Ausmass einer mutmasslichen Mückenplage auf einer Dachterrasse genauer prüfen. Das Bundesgericht wirft dem Gericht vor, es habe in einem Nachbarschaftsstreit Beweismittel ungenügend gewürdigt und willkürlich entschieden.

Vor dem Gericht standen sich Nachbarn gegenüber, deren Wohnungen eine Dachterrasse haben. Auf der einen Terrasse steht seit 2001 ein über vier Quadratmeter grossen Teich, der regelrechte Stechmückeninvasionen verursachen soll.

Die Beschwerdeführer verlangten deswegen mit einer Klage, dass der Teich entfernt wird, drangen damit aber beim Bezirksgericht Höfe trotz eines Privatgutachtens und eines Augenscheins sowie in zweiter Instanz beim Kantonsgericht Schwyz nicht durch.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der mutmasslichen Mückenopfer aber teilweise gut, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Auf die Frage, ob tatsächlich eine vom Teich verursachte übermässige Belästigung durch Mücken vorliegt, ging es dabei aber nicht ein. Dies muss nun vom Kantonsgericht geprüft werden.

Das Kantonsgericht hatte den beschwerdeführenden Nachbarn vorgeworfen, die behauptete Mückenplage nicht genügend durch Tatsachen belegt zu haben. So hätten sie weder behauptet, tatsächlich durch die Insekten gestochen worden zu sein, noch hätten sie erklärt, was unter «enormen Stechmückenschwärmen» zu verstehen sei.

Mücken müssen nicht gezählt werden

In der Beurteilung des Bundesgerichts hat das Kantonsgericht damit die Anforderungen an die Beschwerdeführer «überspannt». Diese hätten belegt, wann und unter welchen Bedingungen die Schwärme auftreten würden. «Wenn die Vorinstanz darauf hinaus will, die Beschwerdeführer hätten die einzelnen Mücken zählen müssen, kann dem jedenfalls nicht gefolgt werden», heisst es in dem Urteil.

Die mutmasslich mückengeschädigten Beschwerdeführer verlangten auch ein gerichtliches Gutachten, ein Antrag, der vom Kantonsgericht abgewiesen wurde. Das Schwyzer Gericht argumentierte, dass ein Gutachten nicht feststellen könne, ob die Mückenschwärme tatsächlich vom Teich verursacht würden oder nicht eine andere Ursache hätten.

Das Bundesgericht bezeichnete diese Argumentation, welche das Ergebnis des Gutachtens vorausnehme, als «willkürlich». Das Kantonsgericht habe nicht die nötigen Fachkenntnisse, um dies beurteilen zu können. Vielmehr scheine ein Gutachten in diesem Fall ein objektiv taugliches Beweismittel zu sein. (Urteil 5A 86/2023 vom 22. August 2023) (sda)

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68 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ModeMode2
03.10.2023 13:08registriert September 2023
Ich hoffe wir sind uns dahingehend einig, dass Mückenstiche nerven
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Berill
03.10.2023 13:37registriert August 2021
Teichpumpe rein und gut ist. Auch wir haben einen Teich und keine Mückenplage.Auch in der Regenwassertonne ist eine kleine Teichpumpe mit Sprudler drinn, so bleibt das Wasser Mückenfrei.
Pfützen, leere Behälter sind das Problem, sobakd sich Wasser sammelt, ist es eine Mückenbrutstätte.
Aber anstatt zusammen Lösungen zu finden wird vor Gericht gezogen, dabei ist's so einfach....
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Fred_64
03.10.2023 13:01registriert Dezember 2021
Interessant, dass so ein Fall bis vor das Bundesgericht geht und die Kläger sogar Recht bekommen.
Sieht aber fast so aus, als hätten die Schwyzer Richter den Fall stammtischmässig entschieden und nicht anhand von Recht und Gesetz. Aber dies erstaunt mich doch nicht im dem rechten Bürgerkanton Schwyz.
Dummerweise wird nun wegen ihrer Unfähigkeit eben doch aus einer Mücke ein Elefant gemacht. 😂
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