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Peiniger getötet: Acht Jahre Freiheitsstrafe für 28-jährigen Mann

as Richteramt Olten-Gösgen verurteilte den Täter wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Der Verurteilte hatte sein Opfer im September 2022 mit massiver Gewalt und einem Revolverschuss getötet.Bild: Shutterstock

Peiniger getötet: Acht Jahre Freiheitsstrafe für 28-jährigen Mann

23.08.2024, 11:32

Ein heute 28-jähriger Mann hat vor zwei Jahren seinen Peiniger am Aareufer in Winznau SO getötet. Das Opfer, ein 60-jähriger Mann, hatte den Schweizer während 15 Jahren sexuell ausgebeutet. Das Richteramt Olten-Gösgen verurteilte den Täter wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Das dreiköpfige Gericht beschritt mit seinem Urteil gegen den geständigen und reuigen Mann einen Mittelweg. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert.

Die Verteidigung plädierte auf Totschlag. Das Gericht solle eine Busse aussprechen. Die Verteidigung bezeichnete den 60-Jährigen im Prozess vergangene Woche als «egoistischen Triebtäter».

Das Verschulden des 28-jährigen Täters sei «mittelschwer», sagte der Gerichtspräsident am Freitag in der Urteilsbegründung. Es habe seit dem elften Lebensjahr einen schweren sexuellen Missbrauch durch das spätere Opfer gegeben. Der 28-Jährige habe sich dafür geschämt, und niemand habe ihm helfen können. Das habe massive Auswirkungen auf sein Leben gehabt.

Der Verurteilte hatte das Opfer in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2022 mit massiver Gewalt und einem Revolverschuss am Aareufer in Winznau getötet. Das Opfer wurde einen Tag nach der Tat im Gebüsch tot aufgefunden.

Opfer schoss zuerst zwei Mal

Für das Richteramt steht fest, dass insgesamt drei Schüsse gefallen waren. Die ersten zwei Schüsse hatte das spätere Opfer aus seinem Revolver abgefeuert. Die beiden Männer waren in Streit geraten - wegen jahrelanger sexueller Ausbeutung und Vergewaltigung. Gemäss Gericht bestand zu diesem Zeitpunkt eine Notwehrlage.

Es kam auch zu einer Rangelei. Der 28-Jährige malträtierte den 60-Jährigen massiv - und feuerte letztlich einen Schuss in dessen After. Das Opfer verblutete langsam.

Der Mann handelte laut Gericht nicht aus Rache, sondern es war «eher eine spontane Tat». Es habe auch keine Vorbereitungshandlungen gegeben. Daher sei die Tötung nicht als Mord zu qualifizieren. Der Tot des Opfers sei jedoch in Kauf genommen worden.

Die Tötung sei nicht der einzige Ausweg gewesen, hielt der Gerichtspräsident fest. Das spätere Handeln sei nicht mehr gerechtfertigt gewesen - die Tritte und Schläge gegen das Opfer sowie der Schuss. Dem Opfer seien fast alle Rippen gebrochen worden. Zuerst habe es Notwehr gegeben, dann Wut und Rache, sagte er.

Das Urteil gegen den 28-Jährigen, der dem Schuldspruch fast ohne äussere Regung zuhörte, ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil kann an das kantonale Obergericht weitergezogen werden. Der Mann, der 256 Tage in Untersuchungshaft sass, bleibt auf freiem Fuss. Der Gericht verzichtete auf die Anordnung einer Sicherheitshaft.

Opfer schoss zuerst zwei Mal

Der Verteidiger sagte in einer Stellungnahme, das Urteil sei massiv zu hoch ausgefallen. Man müsse berücksichtigen, was dem Mann alles widerfahren sei. Dieser sei 15 Jahre lang schwerst sexuell missbraucht worden, sagte er dem «Blick». Er werde für seinen Mandanten sicherlich Berufung einlegen.

Die Staatsanwältin sagte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, sie nehme zur Kenntnis, dass das Gericht den Sachverhalt bestätigt habe. Das Gericht habe den Sachverhalt rechtlich jedoch anders gewürdigt. Wichtig für den Mann sei, dass der jahrelange sexuelle Missbrauch anerkannt worden sei. (sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Madison Pierce
23.08.2024 09:50registriert September 2015
Angesichts der Vorgeschichte finde ich das Urteil extrem hart. Auch im Vergleich zu Urteilen in Fällen, in denen grundlos wildfremde Menschen verprügelt wurden. Da werden meist nur bedingte Strafen ausgesprochen.

Vielleicht nutzt der Täter, der eigentlich vielmehr Opfer ist, die ausbleibende Sicherheitshaft und setzt sich ins Ausland ab.
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circumspectat animo
23.08.2024 10:28registriert März 2019
Das ist Absurd. Die Staatsanwältin sollte von ihrem Amt enthoben werden für Ihre Forderung des Mordes.
Eine Bewährungsstrafe, oder Therapie, von mir aus 1-2 Jahre Gefüngnis für Totschlag. Mehr sollte es da nicht geben. Geht für mich auch wieder in die Kategorie, wie mit den Opfern von sexuellem Missbrauch umgegangen wird. Der Täter wäre wohl nichtmal ins Gefängnis gegangen, wäre es nur um seine Taten gegangen. Er versuchte den jungen Mann sogar noch mit Schüssen zum Schweigen zu bringen. Und die Stawa fordert dann allen ernstes 16 Jahre???
Auch das Urteil jetzt ist unwürdig.
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Ich-möchte-verstehen
23.08.2024 10:19registriert April 2022
Da bleibt ein ganz schales Gefühl von Ungerechtigkeit. Ein Peiniger, schiesst zuerst - der Misshandelte, wahr jahrelang Opfer, nachvollziehbare Emotionen entladen sich - das ist doch irgendwie nachvollziehbar, auch wenn Selbstjustiz keine Lösung ist. Ist der Verurteilte eine Gefahr für die Öffentlichkeit - ich denke nein... unter all diesen Umständen könnte ich einen Freispruch besser nachvollziehen.
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