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23 strafbare Handlungen – Fricktaler drohen fünf Jahre Gefängnis

23 strafbare Handlungen – Fricktaler drohen fünf Jahre Gefängnis

Nicht weniger als 23 strafbare Handlungen brachten einen Fricktaler vor das Bezirksgericht Rheinfelden. Unter anderem floh er aus dem Gefängnis, würgte eine Bekannte, zockte online Kundinnen und Kunden ab und verkaufte Drogen an einen Polizeifahnder. Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für den 29-Jährigen.
30.01.2022, 12:07
Dennis Kalt / ch media
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20 Seiten stark ist die Anklageschrift, die einen 29-Jährigen am Freitag vor das Bezirksgericht Rheinfelden brachte. Nicht weniger als 23 strafbare Handlungen sind darin aufgelistet. Für den «Berufskriminellen», so die Staatsanwältin, fordert sie unter anderem eine Haftstrafe von fünf Jahren.

Vor dem Bezirksgericht Rheinfelden musste sich ein 29-Jähriger wegen diverser Straftaten verantworten – die meisten stehen im Zusammenhang mit Drogen oder deren Konsum.
Vor dem Bezirksgericht Rheinfelden musste sich ein 29-Jähriger wegen diverser Straftaten verantworten – die meisten stehen im Zusammenhang mit Drogen oder deren Konsum.bild: shutterstock

Verantworten muss sich der Angeklagte etwa wegen Gefährdung des Lebens. So soll er die Türe einer Wohnung, in der er früher selbst gelebt hatte, eingetreten und eine Bekannte gewürgt haben, bis «ihr schwarz vor Augen wurde», so die Staatsanwaltschaft. Zuvor habe er zweimal geäussert, dass er sie umbringen werde, wenn sie ihm seine Sachen nicht rausrücke.

Blackout durch Alkohol- und Drogenkonsum

Wie der Angeklagte erzählte, habe er mit besagter Bekannter früher zusammen Drogen und Alkohol konsumiert und ein intimes Verhältnis gehabt. Er erinnere sich, dass er die Türe eingetreten und sich mit ihr gestritten habe – nicht jedoch, dass er sie gewürgt habe. Er sagte:

«Wenn ich Alkohol und Drogen konsumierte, hatte ich oft Blackouts.»

Die Staatsanwältin verwies auf die Rechtsmedizin, die vier Parallelstreifen und Abschürfungen am Hals der Frau attestierte sowie den Nachweis der DNA des Angeklagten.

Harter Sex oder Angriff?

Dessen Verteidiger warf Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft auf. So sei es am Morgen vor dem Vorfall zwischen seinem Mandanten und der Frau zum Sex gekommen, worauf die Abdrücke am Hals zurückzuführen seien. «Dass es harten Sex gab, hat sie nicht in Abrede gestellt», so der Verteidiger.

Auch wegen Gefährdung des Lebens muss sich der Mann verantworten.
Auch wegen Gefährdung des Lebens muss sich der Mann verantworten.bild: shutterstock

Nicht bestreitbar sind viele andere Vorwürfe. Etwa dass der Angeklagte mehrfach Drogen zum eigenen Konsum bestellt habe. Die Staatsanwaltschaft führt 27 an ihn adressierte Postsendungen auf ­­– Ecstasy, LSD, Amphetamin –, die der Zoll abgefangen und sichergestellt hat.

Drogen an Fahnder der Polizei verkauft

Drogen hat der Beschuldigte nicht nur konsumiert, sondern auch veräussert. Etwa zwei Gramm MDMA, für die er 120 Franken erhielt – von einem Fahnder der Kantonspolizei. Bei der Anhaltung trug der Beschuldigte eine Gasdruckpistole bei sich. Zu einem früheren Zeitpunkt war er mit einem Bajonett mit einer 29 Zentimeter langen Klinge unterwegs.

Zum Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs - er soll online Ersatzteile für Motorfahrräder angeboten haben, die er nicht hatte und so über ein Dutzend Personen um ihr Geld betrogen haben – sagt er:

«Ich war auf der Flucht und brauchte Geld.»

Kurz zuvor war der Angeklagte tatsächlich aus der Justizvollzugsanstalt geflüchtet.

Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten – auch wegen der leicht verminderten Schuldfähigkeit aufgrund der Drogen- und Alkoholsucht – eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Lieber im Gefängnis als im Massnahmenzentrum

Das Bezirksgericht wird das Urteil schriftlich eröffnen, stellte dem Angeklagten zum Abschluss der Verhandlung in Aussicht, dass es zu einer mehrjährigen Haftstrafe kommen werde.

Sein exzessiver Drogen- und Alkoholkonsum hatten bereits zur Einlieferung des Mannes in ein Massnahmenzentrum geführt. In diesem wird die Suchterkrankung des mehrfach Vorbestraften seit Herbst behandelt. Doch in der Einrichtung ginge es ihm gar nicht gut, sagte er vor dem Bezirksgericht und schob nach:

«Ich wäre lieber wieder im Gefängnis.»
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72 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Homelander
30.01.2022 12:13registriert Oktober 2014
Aus einem Gefängnis zu fliehen ist keine Straftat.
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Chrisbe
30.01.2022 12:34registriert Oktober 2019
Für den «Berufskriminellen»

Wieso musste ich bei der Bezeichnung spontan an den ehemaligen Chef der Raiffeisen denken..?
Ob der wohl auch so hart bestraft wird ?
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Boniek
30.01.2022 12:07registriert März 2014
Aus dem Gefängnis zu türmen, ist für sich allein nicht strafbar.
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