Das Zuger Strafgericht hat gegen eine 20-jährige Gewalttäterin eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten ausgesprochen. Die Frau hatte einen Bekannten mit einem Messer und einen Polizisten mit einem Schlagstock verletzt.
Das Gericht sprach am Donnerstag die Frau wegen des Messerstichs der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Den Schlag mit dem Stock wertete es als schwere Körperverletzung. Dazu kamen weitere Schuldsprüche, so wegen versuchter einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung oder Gewalt und Drohung gegen Beamte.
Die Frau leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Im vorgezogenen Strafvollzug machte sie eine ambulante Therapie. Diese soll die Beschuldigte fortsetzen. Das Gericht anerkannte wegen der Krankheit der Beschuldigten eine verminderte Schuldfähigkeit. (aeg/sda)