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Zoll erzürnt Museen mit millionenschwerer Gebührennachforderung

Zoll erzürnt Museen mit millionenschwerer Gebührennachforderung

09.04.2023, 17:49
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Der Zoll sticht bei den Kunstmuseen ins Wespennest. Die Einfuhr von Werken ist für ein Museum eigentlich steuerfrei. Nun machen Zollstellen verschärfte Auflagen und verlangen für nicht dauerhaft ausgestellte importierte Kunstwerke nachträglich Einfuhrabgaben zum aktuellen Marktwert.

Das droht den Kunstmuseen die Arbeit zu verunmöglichen, ihre Vereinigung nannte den Schritt eine «Katastrophe». Es geht angesichts der Riesenmenge eingelagerter Kunstwerke um Nachforderungen in Millionenhöhe.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag», wonach verschiedene Zollstellen seit Anfang Jahr entsprechende Verfügungen an Museen verschickten. Es handle sich um eine «stichprobenweise Überprüfung».

Die Zollstellen wollten wissen, «ob die Bedingungen, unter welchen eine Zollbefreiung möglich ist, noch eingehalten werden», wie das BAGZ auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb. Der Stand der Überprüfung müsse noch in Erfahrung gebracht werden.

Steuerbefreiung nur bei Ausstellung

In den Schreiben an die Museen forderten die Zollstellen dem Zeitungsbericht zufolge, steuerbefreit aus dem Ausland importiere Werke dauerhaft öffentlich auszustellen. Andernfalls werde eine Nachforderung der Einfuhrgebühren zum aktuellen Marktwert fällig.

Das würde einerseits die Mittel der Museen übersteigen. Ein Grossteil ihrer Sammlungen ist nämlich nicht dauerhaft ausgestellt sondern eingelagert. Wie die «NZZ am Sonntag» vorrechnete, müsste ein Museum für ein 1960 in Frankreich für 100'000 Franken gekauftes und eingelagertes Picasso-Bild zum aktuellen Marktwert von 10 Millionen Franken 770'000 Franken zahlen.

Bruch mit Unesco-Konvention

Zum anderen stellt die Praxisänderung des Zolls gemäss der «NZZ am Sonntag» den Bruch einer Unesco-Konvention aus dem Jahr 1953 dar. Gemäss der Vereinbarung der Uno-Kulturorganisation ist einzige Bedingung für einen steuerbefreiten Import, dass die Werke nicht weiterverkauft werden. Daran halten sich die Schweizer Kunstmuseen.

Im weiteren definierte der Zoll gemäss der Zeitung, was «öffentlich ausgestellt» heisst: Nämlich dauerhaft und während der Öffnungszeiten. Nur schon aus Raumknappheit können die Museen diese Voraussetzung mit ihren Sammlungen nicht erfüllen.

Zum anderen widerspricht die Anforderung auch dem öffentlichen Auftrag der Museen, kulturelles Gedächtnis zu sein und Werke zu sammeln, auch ohne dass sie ständig zu sehen sind.

Nicht zuletzt forderten die Zollstellen von den Kunstmuseen, für alle über die Jahrzehnte zollfrei eingeführten Kunstwerke Excel-Listen mit den entsprechenden Zollnummern zu erstellen. Das stellt grosse administrative Anforderungen an die Kulturstätten. Sie archivieren den Bestand nämlich nach kunsthistorischen Kriterien und die Zollverwaltung sollte die Nummern ohnehin bereits haben. (sda)

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15 Kommentare
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JohnDeer
09.04.2023 18:50registriert Oktober 2020
Beamten-Bünzlis doing Beamten-Bünzli things… Aber bei der Umsetzung der Russland-Sanktionen sind sie dann schon viel flexibler.
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