Bundesrat erwägt nationale Regelung gegen Konversionsmassnahmen
Das geltende Recht biete zwar bereits einen weitreichenden Schutz, eine Regelung auf Bundesebene sei aufgrund des kantonalen Flickenteppichs aber dennoch prüfenswert, teilte der Bundesrat am Mittwoch in einem Bericht mit.
Aktuell haben verschiedene Kantone zusätzlich zu den bestehenden Regulierungen eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen oder entsprechende Gesetzesvorhaben eingeleitet. Eine ähnliche Entwicklung sei auch in Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Spanien festzustellen. Dies zeige den wachsenden politischen und gesellschaftlichen Willen, solche Praktiken zu verhindern.
Die Ausarbeitung einer entsprechenden strafrechtlichen Regelung würde ein klares Mandat des Parlaments voraussetzen. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entscheidet, wie es mit einer dazu hängigen Motion weitergeht.
Versuche während Kindheit und Jugend
Der Bundesrat lehnt Konversionsmassnahmen klar ab und verurteilt diese. Im erwähnten Bericht, der dem Bundesrat in Auftrag gegeben wurde, untersuchte er das Ausmass von Konversionsmassnahmen. Aufgrund der begrenzten Datenlage könne nicht genau beziffert werden, wie verbreitet Konversionsmassnahmen in der Schweiz sind. Klar sei aber, dass auch hierzulande solche Praktiken durchgeführt werden.
Die Landesregierung stützt sich im Bericht auf das «Panel Suisse LQBTQ+» aus dem Jahr 2023. Gemäss der Studie gaben über neun Prozent der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen an, mindestens einmal mit Versuchen konfrontiert worden zu sein, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern. Bei den trans Personen waren es gegen 16 Prozent.
Konversionsmassnahmen haben zum Ziel, die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität oder den geschlechtlichen Ausdruck einer Person zu verändern. Diese Praktiken reichen von subtilen Einflussversuchen, etwa durch verbale Beeinflussung, bis hin zu schweren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit.
Sie finden während der Kindheit und Jugend sowie im psychotherapeutischen, medizinischen oder religiösen Umfeld oder innerhalb der Familie statt. Solche Praktiken können je nach Fall erhebliches psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände verursachen und das Selbstwertgefühl sowie die sozialen Beziehungen beeinträchtigen.
Kirchen lehnen Praktiken ebenfalls ab
Auch die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) lehnt solche Konversionsmassnahmen ab. Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden. Kirchliche Seelsorge dürfe niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen, schrieb die SBK im Mai.
Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) lehnt Massnahmen zur Veränderung und Unterdrückung der sexuellen Orientierung ebenfalls ab. Der EKS sieht sich in einer verschärften Verantwortung, weil die Unterdrückung der sexuellen Orientierung mitunter in religiösen Menschen- und Gottesbildern gründe und damit «ganz konkret auch Praktiken innerhalb des kirchlichen Spektrums» beträfe, wie der Rat ebenfalls im Mai mitteilte. (sda)
