Das Kriminalgericht hat eine Mutter und ihren Sohn zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren verurteilt. Die Beiden hatten demnach mit vorgegaukelter Liebe betrügerisch die Herzen von Opfern erobert.
Der Sohn wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 355 Tagessätzen zu 100 Franken (total 35'500 Franken) verurteilt. Die Strafe für die Mutter fiel nur geringfügig milder aus: Sie muss für 3 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis, dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu 30 Franken (total 5100 Franken).
Das Kriminalgericht sprach die beiden Schweizer Staatsangehörigen verschiedener Betrugsdelikte schuldig. Dazu kamen Schuldsprüche für weitere Delikte, aber auch Freisprüche zu Tatvorwürfen wie Geldwäscherei. Das Gericht fällte Strafen im Rahmen, welche die Staatsanwaltschaft gemäss Anklageschrift gegeben hatte.
Der heute knapp 35-jährige Mann und seine heute 72-jährige Mutter sollen gemäss Anklageschrift zwischen 2016 und 2018 widerrechtlich pornografisches Material, das sie von einschlägigen Plattformen kopierten, verkauft haben. In Chats sollen sie sich als die abgebildeten Frauen ausgegeben haben.
Hier war gemäss Urteil der technisch versierte Sohn die treibende Kraft. Er wurde der gewerbsmässigen Verletzung des Urheberrechts schuldig gesprochen, für die Mutter gab es hier einen Freispruch. Beide haben sich aber nach Ansicht des Kriminalgerichts bei der Ausübung dieses Business der Schwarzarbeit schuldig gemacht.
Das Gericht verurteilte den Sohn zudem wegen Drohung und Nötigung, weil er gegen eine Konkurrentin vorgegangen sein soll. Die Mutter wurde vom Vorwurf der Gehilfenschaft freigesprochen.
Der Sohn ging ferner laut Anklage als eine angeblich auf den Fotos abgebildete Frau eine Chat-Beziehung mit einem Mann ein und erhielt von diesem finanzielle Unterstützung von über 20'000 Franken. Er machte sich damit gemäss Gericht des «Romance Scam» (Internet-Liebesbetrug) und somit des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Die Mutter wurde auch hier vom Vorwurf der Gehilfenschaft freigesprochen.
Die Mutter praktizierte aber traditionelle Heiratsschwindlerei und nahm gemäss Staatsanwaltschaft zwei Opfern 300'000 respektive 100'000 Franken ab. Sie machte sich damit laut Gericht ebenfalls des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Der Sohn soll sie unterstützt haben und wurde deswegen der Gehilfenschaft schuldig gesprochen.
Der Sohn wurde zudem des Versicherungsbetruges schuldig gesprochen, er und seine Mutter wurden vom Gericht auch wegen Sozialversicherungs- und Pfändungsbetrugs verurteilt. Dazu kamen bei beiden Urkundenfälschungen.
Das am Mittwoch publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv und damit noch ohne Begründung vor. (aeg/sda)