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Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten den Schutzstatus S

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten den Schutzstatus S

11.03.2022, 14:1511.03.2022, 14:53
A woman from Ukraine is welcomed after her arrival with her family at Zurich's central station, following Russia's invasion of Ukraine, in Zurich, Switzerland on March 9, 2022. (KEYSTONE/Mic ...
Grosse Erleichterung: Ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz.Bild: keystone

Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das heisst, dass sie ohne Asylverfahren vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben, arbeiten und zur Schule gehen können.

Der Bundesrat hat am Freitag die Aktivierung des Schutzstatus S beschlossen. Das Instrument wurde in den 1990er-Jahren geschaffen, aufgrund der Erfahrungen mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien, um eine allfällige Überlastung bei den ordentlichen Asylverfahren zu vermeiden. Benutzt hat es der Bundesrat zuvor aber noch nie.

Ab Samstag in Kraft

Der Schutzstatus S, der eine möglichst rasche und unbürokratische Aufnahme ermöglichen soll, gilt ab dem morgigen Samstag (12. März). Die Geflüchteten aus der Ukraine können zunächst ein Jahr lang in der Schweiz bleiben; ihr Aufenthaltsrecht kann aber bei Bedarf verlängert werden. Sie können Familienangehörige nachziehen.

epa09798294 Swiss Federal Councillor Karin Keller-Sutter speaks to the press ahead of a Justice and Home Affairs Council on the response to the situation in Ukraine at the European Council in Brussels ...
Karin Keller-SutterBild: keystone

Kinder und Jugendliche erhalten Zugang zum Schulunterricht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Kantone prüfen noch, ob Massnahmen zum Erlernen der Landessprachen nötig sind. Die Geflüchteten dürfen sofort eine Erwerbsarbeit aufnehmen – ob als Angestellte oder als Selbstständige.

Der Bundesrat hat die Drei-Monats-Wartefrist für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit aufgehoben. Diese Änderung gegenüber dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschloss er auf Verordnungsstufe. Wer einen Schutzstatus S hat, darf zudem ohne Bewilligung reisen.

Hier werden 140 ukrainische Geflüchtete in die Schweiz evakuiert

Video: watson/Helene Obrist, Emily Engkent

Auch für Bürger von Drittstaaten

Den Schweizer S-Ausweis gibt es nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, sondern auch für Menschen aus Drittstaaten, die wegen des Krieges die Ukraine verlassen mussten. Voraussetzung ist, dass sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung in dem Land haben und nicht sicher und auf Dauer in ihr Heimatland zurückkehren können.

Keinen Schutzstatus S gewährt die Schweiz Menschen, die den Schutzstatus bereits in einem EU-Land erhalten haben. Der Schweizer Schutzstatus S entspricht nach Angaben des Bundesrates weitgehend der Regelung in der EU.

Innerhalb der zwei Wochen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hätten über 2 Millionen Menschen das Land in Richtung Schengen-Raum verlassen, schreibt der Bundesrat. Nach Angaben des SEM vom Freitag wurden in der Schweiz bisher rund 2100 Geflüchtete registriert.

Zustimmung in Konsultation

Rund zwei Drittel von ihnen sind in Bundesasylzentren untergebracht, die übrigen bei Privaten. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte am Donnerstag in einem Interview mit Blick TV, dass laut Schätzungen bis zu 60'000 Menschen in der Schweiz Zuflucht suchen könnten.

Der Bundesrat führte zur Aktivierung des Schutzstatus S vor einer Woche eine Konsultation bei Kantonen, Städten und Gemeinden, Hilfswerken und dem Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR durch. Seine Pläne seien von einer grossen Mehrheit der Konsultierten explizit befürwortet worden, schreibt er nun. (aeg/sda)

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