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Schweizer gegen Olympia-Pläne, #metoo-Anzeigen und IS-Hetzer: Die Sonntags-Storys

Die Schweizer Sonntagszeitungen NZZ am Sonntag, SonntagsZeitung, Schweiz am Sonntag, Zentralschweiz am Sonntag und SonntagsBlick liegen auf einem Tisch, aufgenommen am 5. Mai 2015 in Zuerich. (KEYSTON ...
Die Schlagzeilen der Sonntagspresse.Bild: KEYSTONE

Schweizer gegen Olympia-Pläne, #metoo-Anzeigen und «IS»-Hetzer: Die Sonntags-Storys

11.02.2018, 06:0111.02.2018, 08:19
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Schweizer gegen Walliser Olympia-Pläne

Vier Monate vor einer entscheidenden Abstimmung im Wallis hat die Olympiakandidatur Sion 2026 im Schweizer Volk wenig Rückhalt. Dies legt eine repräsentative Meinungsumfrage nahe, die von der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» publiziert wurde.

Demnach waren 60 Prozent der Befragten grundsätzlich gegen Olympische Winterspiele in der Schweiz. 59 Prozent sagten Nein, wenn konkret nach der Unterstützung für das Projekt Sion 2026 gefragt wurde. 36 Prozent sagten Ja oder eher Ja. Fünf Prozent waren ohne Meinung. Eine deutliche Mehrheit (65 Prozent) lehnte auch die Milliarde ab, mit welcher der Bund die Kandidatur finanziell unterstützen will. Nur gerade 30 Prozent waren dafür.

Die Umfrage wurde am 1. Februar unter 17'067 Personen durchgeführt. Die Fehlermarge beträgt 1,1 Prozent. «Die Olympischen Spiele verängstigen die Menschen, und die Schweizer sind vorsichtig und nachdenklich», sagte der Vizepräsident von Sion 2026 und Walliser Staatsrat Frédéric Favre. Er relativierte: Die Umfragewerte seien nicht katastrophal. Diese würden sich im Verlauf der Zeit ändern. Am 13. März soll der Nationalrat über eine Motion der Bündner SP-Nationalrätin Silva Semadeni entscheiden. Sie verlangt, dass das Olympiaprojekt dem Referendum unterstellt wird.

Schweizer Bauteile in Nordkoreas Rakete

Bei einem weltweit verurteilten Raketentest durch Nordkorea 2012 sind auch Schweizer Bauteile mitgeflogen. Dies belegen zwei Untersuchungsberichte des UNO-Sicherheitsrats aus den Jahren 2014 und 2015, über die der «SonntagsBlick» berichtet.

Nach der Bergung des Wracks der ersten beiden Unha-3-Stufen von der südkoreanischen Marine aus dem Gelben Meer entdeckten die UNO-Spezialisten Bestandteile aus 13 Ländern, darunter der USA und Südkorea. Laut dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) fand sich unter den Fundstücken auch ein Gleichstromwechsler eines Schweizer Herstellers. Der Konverter dient dazu, die Spannung einer mitgeführten Batterie auf die benötigte Voltzahl zu bringen.

Wie das Schweizer Elektronikteil in die nordkoreanische Langstreckenrakete geraten war, ist allerdings unklar. «Die Schweiz konnte die Lieferkette des Konverters nicht nachverfolgen. Dies, weil die Teile in grosser Menge hergestellt und auch übers Internet vertrieben werden», heisst es im Bericht der UNO. Das betroffene Schweizer Unternehmen habe sich ausserordentlich kooperativ gezeigt und «umfangreiche Nachforschungen mit seinen Distributoren angestellt», sagte ein Seco-Sprecher.

Wenige Anzeigen wegen sexueller Belästigung

Vor dem Hintergrund der #MeToo-Debatte gibt es in der Schweiz generell relativ wenige Anzeigen und kaum Urteile wegen sexueller Belästigung. Gemäss einer Umfrage der «SonntagsZeitung» bei 24 Kantonen stellten die Staatsanwaltschaften im letzten Jahr in erster Instanz wegen sexueller Belästigung 337 Strafbefehle aus. Bei rund 1100 Anzeigen pro Jahr entspricht dies in etwa einem Drittel der den Behörden gemeldeten Fälle.

Bei einer Umfrage des Instituts Marketagent im Auftrag der Zeitung gaben 26 Prozent aller Befragten an, schon einmal Opfer einer sexuellen Belästigung geworden zu sein. Zu den Übergriffen kam es demnach vor allem im öffentlichen Raum, aber auch oft im privaten Umfeld oder im Büro. Von allen Betroffenen gaben nur 11 Prozent an, dass sie nach dem Übergriff eine Anzeige erstatteten. Mehrere Anwälte gaben an, dass sie Opfern gar vor einer Anzeige abraten würden – zu gering seien die Erfolgsaussichten auf ein Urteil. Und wenn es zu Strafen komme, dann seien dies in der Regel Bussen von wenigen Hundert Franken.

Doping-Fund: Schweizer Ermittler wegen Gesetzeslücke machtlos

In der Schweiz ist nach einem Doping-Fund eine aufwändige Untersuchung mit Telefonüberwachung und einer Razzia gegen einen Trainer von Olympia-Athleten 2015 ohne Strafe eingestellt worden. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, hatte sich der Coach von Wintersportlern darauf berufen, dass er das verbotene Dopingmittel Peptid für den Eigengebrauch besorgt habe, was in der Schweiz nicht strafbar ist.

Antidoping Schweiz hatte im Juli 2014 Strafanzeige gegen den Privattrainer eingereicht, weil die Organisation vermutete, der Coach wolle das Mittel an Athleten abgeben. Peptid ist ein Wachstumshormon, das gespritzt wird, bei Dopingproben schwer nachweisbar ist und in der Schweiz auf der Liste der Substanzen steht, die für Sportler verboten sind.

Die Behörden fanden keine Beweise, dass der Trainer vorhatte, die Substanz an Athleten weiterzureichen. Dass der Konsum von Dopingsubstanzen in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland straflos bleibt, verärgert Strafverfolgungsbehörden und Politiker. FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (VD) will der Zeitung zufolge bald eine Motion im Parlament einreichen, um dies zu ändern. SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE) will Vergehen statt übers Gesetz ebenfalls über die Verbände rigoroser ahnden lassen.

Neuer Ärger für die Credit Suisse

Der Schweizer Grossbank Credit Suisse und ihren Chefs droht neuer juristischer Ärger aus den USA. Mehrere Anwaltskanzleien haben in New York eine Sammelklage im Namen von US-Aktionären der Bank eingereicht, wie die «SonntagsZeitung» berichtet.

Darin wird nicht nur die Bank selbst als Beklagte genannt, sondern auch Unternehmensleiter Tidjane Thiam und Finanzchef David Mathers. Auslöser ist ein Abschreiber von rund einer Milliarde Dollar in den Jahren 2015 und 2016. Grund waren illiquide Finanzprodukte, die massiv an Wert verloren hatten. Laut der Klage haben die Verantwortlichen der Bank die Öffentlichkeit falsch und irreführend über diese risikoreichen Anlagen informiert. Von einer «rücksichtslosen Missachtung der Wahrheit» ist die Rede. Fakten seien den Investoren «verheimlicht» worden.

Die Credit Suisse wollte sich zur Sammelklage und deren Inhalt nicht äussern. Das Gericht in New York hat noch nicht entschieden, ob die Klage zugelassen wird. Nach Einschätzungen von Alexander Amann von der Liechtensteiner Anwaltskanzlei Schwärzler steht die Sammelklage auf einer soliden Grundlage. Europäische Anleger könnten sich der Klage wohl nicht anschliessen. Wegen der zu späten Offenlegung der Verlustpositionen stünden aber auch Schadenersatzansprüche von Schweizer und europäischen Anlegern im Raum.

Schweizer «IS»-Sympathisant verurteilt

Ein Anhänger der Terrormiliz «Islamischer Staat» («IS») aus dem Glarnerland ist von der Bundesanwaltschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verurteilt worden. Dies berichtet der «SonntagsBlick» unter Berufung auf den Strafbefehl. Dieser ist rechtskräftig.

Der «IS»-Anhänger teilte auf Facebook zahlreiche Propaganda-Videos der Terrortruppe und jubelte den Schergen für ihre Gräueltaten zu. Ein Jahr lang schauten die Behörden dem Bericht zufolge dem Treiben zu, dann kam es im vergangenen Mai zur Hausdurchsuchung. Dabei wurde «IS»-Propaganda sichergestellt.

Bei der Einvernahme habe der Mann angegeben, er lehne den «IS» ab, habe die Bilder nur konsumiert, aber nie weiterverbreitet. Laut der Zeitung ist unklar, zu wie vielen Verurteilungen es kam, seit 2015 das neue Bundesgesetz zu Al-Kaida und «IS» in Kraft ist. Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft aber rund 60 Strafverfahren wegen dschihadistisch motivierten Terrorismus' hängig. Bei einem Grossteil geht es wie im Glarner Fall um propagandistische Unterstützung. (sda)

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