Der 15-jährige Überlebende des kollektiven Suizids in Montreux ist ausser Lebensgefahr. Er hat mehrere Brüche erlitten und befindet sich noch im Spital. Er habe derzeit keine Erinnerung an den Tag der Tragödie und keine Angaben zum Hergang machen können.
Er sei von den Ermittlern im Auftrag des Jugendgerichts vernommen worden, teilte die Kantonspolizei Waadt am Mittwoch mit. Er wurde unter Vormundschaft gestellt.
Fünf Mitglieder einer französischen Familie hatten sich am 24. März mitten in Montreux innerhalb fünf Minuten aus dem siebten Stock einer Wohnung gestürzt. Dabei kamen der 40-jährige Vater, die 41-jährige Mutter, deren Zwillingsschwester und die achtjährige Tochter des Ehepaars ums Leben.
Wie bereits bekannt, war der Heimunterricht des 15-jährigen Sohns der Grund für ein Verfahren des Oberamts gegen den Vater. Weil dieser einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leistete, wurden zwei Gendarmen bei der Wohnung der Familie vorstellig. Die Ermittlungen deuteten darauf hin, dass die Familienmitglieder Angst vor einer Einmischung der Behörden in ihr Leben hatten.
Die von den Gerichtsmedizinern durchgeführten Untersuchungen ergaben nach Polizeiangaben keine anderen Spuren von Gewalteinwirkung als die des Sturzes aus einer Höhe von mehr als 20 Metern. Die forensischen Untersuchungen, darunter die DNA-Analysen, stellten die Suizidthese nicht in Frage. Eine Dritteinwirkung schliesst die Polizei aus.
Der vollständige Bericht der Gerichtsmedizin wird erst in einigen Monaten vorliegen. Die polizeilichen Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen.
Nach Polizeiangaben war die Familie seit Beginn der Pandemie sehr an Verschwörungs- und Überlebensthesen interessiert. Sie hatte einen beeindruckenden Vorrat an Lebensmitteln aller Art angelegt, der sehr gut organisiert war. Dieser Vorrat nahm den Grossteil der verschiedenen Räume der Wohnung ein und hätte es der Familie ermöglicht, eine grosse Krise zu bewältigen.
Die Familie lebte fast autark und zog sich weitgehend aus der Gesellschaft zurück. Nur die Zwillingsschwester der Mutter arbeitete ausserhalb des Hauses. Weder die Mutter noch das achtjährige Mädchen waren offiziell bei der Einwohnerkontrolle registriert, was auch erklärt, warum das Kind nicht zur Schule ging.
(yam/sda)