Der in einer SRF-Dok unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt gewordene Brian Keller ist am Samstagabend auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz in Deutschland festgenommen worden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte ein sogenanntes Verhaftersuchen gestellt, woraufhin ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 28-Jährigen aufgefordert, sich bis vergangenen Dienstag, 6. August, freiwillig zu stellen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen. Die Stadt- und Kantonspolizei Zürich hätten umfangreiche Fahndungsmassnahmen in die Wege geleitet.
Brian Keller war erst vor rund drei Wochen unter der Auflage von verschiedenen Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seit Januar 2024 führt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.
Hinzu kam im Mai 2024 der Vorwurf der Körperverletzung. Der Zürcher soll einen Mann, der im Internet unter dem Pseudonym «Skorp808» bekannt ist, angegriffen haben.
Dass Brian Keller nun erneut zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, ist auf neue Äusserungen in sozialen Medien zurückzuführen, hält die Staatsanwaltschaft fest. Diese hätten zum dringenden Verdacht auf versuchte Anstiftung zu schwerer Körperverletzung und auf Drohung geführt.
Kurz vor seiner Verhaftung hat Keller auf TikTok einen neuen Account mit dem Namen «Brian Wanted» eröffnet, dies berichtet «20 Minuten online». Er schreibt:
Im ersten Video sagt Keller: «Das ist Brians neuer Fluchtaccount. Folgt diesem Profil». In weiteren Videos kritisiert er die «rassistische Justiz». Sie verfolge ihn, obwohl er weder jemanden umgebracht noch vergewaltigt habe.
Gemäss den geltenden Auslieferungsregeln dürfte Keller bald von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert werden, da zwischen den beiden Ländern ein Abkommen besteht, wie SRF schreibt.
Die neuen Vorwürfe würden im Rahmen des bereits laufenden Strafverfahrens gegen den jungen Mann geprüft. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung. (sda)