Schweiz
Justiz

Brian Keller soll mehr Genugtuung erhalten – sagt das Bundesgericht

Genugtuung zu tief angesetzt: Bundesgericht spricht Brian Keller mehr Geld zu

09.08.2024, 12:00

Die von Brian Keller geforderte Genugtuung für rechtswidrige Haftbedingungen während 20 Tagen Einzelhaft im Jahr 2017 ist mit 50 Franken pro Tag zu tief angesetzt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Zürcher Obergericht muss die Sache nun neu beurteilen.

Konkret geht es um 20 Tage, die Keller in der Sicherheitsabteilung des Bezirksgefängnisses Pfäffikon verbrachte. Dorthin hatte man ihn wegen seines äusserst aggressiven Verhaltens und Drohungen gegen das Gefängnispersonal verlegt. Die Einzelhaft war aufgrund der Umstände grundsätzlich angemessen, hält das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest.

Brian Keller an der Pressekonferenz nach seiner Freilassung.
Das Bundesgericht verweist den Fall zurück an das Bezirksgericht und fordert mehr Geld für Brian.Bild: screenshot: keystone

Das renitente Verhalten des Gefangenen habe das Gefängnispersonal vor grosse Schwierigkeiten gestellt. Dennoch seien die Behörden verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um menschenrechtskonforme Haftbedingungen zu gewährleisten. Die Möglichkeiten dazu hätten bestanden und die tatsächlichen Haftbedingungen liessen sich in verschiedener Hinsicht nicht rechtfertigen.

Insgesamt liege ein klarer Verstoss gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung vor. Daran ändere nichts, dass den Gefängnismitarbeitenden keine Absicht zur Demütigung oder zur Erniedrigung des Beschwerdeführers vorgeworfen werden könne.

Die Haftsituation sei zurückzuführen auf eine Überforderung im Umgang mit dem Inhaftierten und auf ungenügende Betriebsabläufe und eine ungenügende Gefängnisinfrastruktur.

Ständig mit Fussfesseln

Keller musste ständig Fussfesseln tragen, war nur mit einem sogenannten «Psychiatrie-Poncho» bekleidet und verfügte über keinerlei Mobiliar. Es fehlten ihm wochenweise Matratze, Decke, Hygieneartikel, Beschäftigungsmöglichkeiten und Hofgang.

Blick in die Raeumlichkeiten des Gefaengnis Pfaeffikon anlaesslich der Jahresmedienkonferenz zum Thema Justizvollzug und Wiedereingliederung, aufgenommen am Montag, 7. November 2022 in Pfaeffikon. (KE ...
Das Gefängnis in Pfäffikon.Bild: keystone

Das Zürcher Obergericht hätte berücksichtigen müssen, dass mehrere Elemente zu beanstanden waren, schreibt das Bundesgericht. Es verweist auf einen seiner Entscheide, in dem es in einem Fall, wo lediglich ein Element der Haftbedingungen zu beanstanden war, eine Genugtuung von 50 Franken pro Tag als angemessen erachtete.

Keller habe zahlreiche unzulässige Einschränkungen hinnehmen müssen und dem sei zu wenig Rechnung getragen worden. Das bedeute aber nicht, dass Keller Anspruch auf die von ihm geforderten 40'000 Franken habe. (Urteil 2C_900/2022 vom 12.7.2024) (sda)

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94 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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maruhu
09.08.2024 12:25registriert Januar 2021
So was gurkt mich schon stark an, dass dieser "Herr" noch von unseren Steuern Franken zusätzlich profitiert.
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Kleinaberdoktor
09.08.2024 12:33registriert Mai 2020
Ich hoffe die Genugtuung seiner Opfer war hoch genug angesetzt und dass es keine weiteren Opfer mehr geben wird…….

Für das Gefängnispersonal welches Kontakt zu ihm hat oder hatte sollte es zusätzlich noch eine Gefahrenzulage geben.
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Gnoepy (leisewirdmanweise)
09.08.2024 15:11registriert April 2023
Cool, dann bekommt man also wenn man sich nicht an Regeln hält und dabei Leute willentlich verletzt als Belohnung sogar mehr als 50.- pro Tag. Ein Sozialhilfebezüger der arbeiten geht bekommt 100.- Integrationszulage im Monat 🤦🏼‍♂️
Und jemand der IV Rente bezieht und im 2ten Arbeitsmarkt versucht der Gesellschaft etwas zurückzugeben kriegt zwischen 1-5 Franken/ h als Entlöhnung.
Der Sozialhilfebezüger geht für 0.62.- / h arbeiten
Fazit: der verurteilte Verbrecher kriegt den höheren Lohn fürs nichtstun und generiert noch zusätzliche Sicherheitskosten. Soll verstehen wer will. Krankes system.
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