Im Februar hat das Schweizervolk an der Urne deutlich Ja gesagt zur 6,4 Milliarden Franken teuren Bahnausbauvorlage «Fabi». Diese wird mitfinanziert durch eine Begrenzung des Pendlerabzugs bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken. Mit dem Ja zu Fabi können grundsätzlich auch die Kantone eine solche Beschränkung einführen. Im Aargau fordern die Grünen genau dies. Als sie diese Idee im Februar erstmals vorbrachten, fand die AZ heraus, dass deren Umsetzung Kanton und Gemeinden zusammen rund 60 Millionen Franken Zusatzeinnahmen in ihre Kassen spülen würde.
Die Möglichkeit, den Pendlerabzug zu beschränken, löste im Grossen Rat aber schon vor der Volksabstimmung auch eine Gegenbewegung aus. So wollte Martin Keller (SVP) mit einer Standesinitiative die Pendlerabzugsbeschränkung auf Bundesebene wieder rückgängig machen. Der Vorstoss verpasste im Grossen Rat aber knapp eine Mehrheit.
Dank einer am Freitag von der Regierung beantworteten Interpellation von SP-Grossrat und VCS-Präsident Jürg Caflisch ist jetzt auch genau bekannt, wie viele Personen im Aargau denn von einer Pendlerabzugsbeschränkung betroffen wären. Die Limitierung beträfe rund 98'500 Personen beziehungsweise 92'500 Steuerpflichtige (ein Ehepaar entspricht einem Steuerpflichtigen). Denn so vielen wird in der Steuererklärung ein höherer Abzug gewährt.
Bei 6000 Ehepaaren machen zudem beide einen Abzug von über 3000 Franken geltend. Zum Vergleich: Die 92'500 Steuerpflichtigen entsprechen rund 27 Prozent aller im Aargau ansässigen Pflichtigen. Von den von einer 3000-Franken-Limite Betroffenen pendeln 89'800 mit dem Auto und 7700 mit dem öffentlichen Verkehr (öV). 1000 Personen wird laut Regierungsantwort sowohl ein Abzug für das Auto als auch für den öV gewährt (Park+Ride).
Im Fabi-Abstimmungskampf war bekannt geworden, dass 2011 im Kanton St. Gallen eine Einzelperson 67'000 Franken, und im Kanton Zug ein Ehepaar gar 74'000 Franken Pendlerkosten von den Steuern abgesetzt hat. Im Aargau sind die Spitzenwerte tiefer. Nach Auskunft der Regierung umfasste die Bandbreite der 100 höchsten Pendlerabzüge im Jahr 2010 Beträge zwischen 24'000 und 35'000 Franken.
Caflisch wollte zusätzlich wissen, wie hoch denn die zusätzlichen Einnahmen bei einer Beschränkung des Pendlerabzuges auf 3000 Franken wären. Die Regierung errechnete dafür Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Franken für den Kanton und 30 Millionen für die Gemeinden, zusammen also 62 Millionen.