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Nationalrat debattiert über die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso

Die Mitglieder der Kleinen Kammer kuemmern sich um die Individualbesteuerung, an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 4. Maerz 2025 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro de ...
Ein Blick in den Schweizer Ständerat.Bild: keystone

Nationalrat debattiert über die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso

In der heutigen Session im Schweizer Parlament beraten National- und Ständerat über mehrere Geschäfte. Das wurde beschlossen.
05.03.2025, 15:0605.03.2025, 15:08

Nationalrat debattiert über Erbschafts-Steuerinitiative der Juso

Der Nationalrat hat die Diskussion aufgenommen zur Frage, ob Millionen-Erbschaften künftig zugunsten des Klimas besteuert werden sollen. Anlass dazu ist die Zukunftsinitiative der Juso, die schon vor den Ratsdebatten ungewöhnlich viel Kritik ausgelöst hat.

Der Nationalrat hat den Mittwochnachmittag und zwei weitere Tage reserviert für die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)». Über sechzig Einzelrednerinnen und -redner wollen sprechen. Sieben Stunden Debatte stehen laut Ratspräsidentin Maja Riniker (FDP/AG) bevor.

Die Initiative fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen in den Klimaschutz investiert werden. Unternehmen befürchten, dass die Nachfolge in Familienbetrieben durch die hohe Steuer erschwert oder verunmöglicht würde.

Bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) kam die Initiative schlecht an. Sie beschloss mit deutlichem Mehr ein Nein und will auch keinen Gegenvorschlag. Die Initiative habe «potenziell massive negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen», schrieb die Kommission.

Die Gegnerschaft hat sich bereits formiert: Vertreterinnen und Vertreter von fünf Bundeshausfraktionen und der Wirtschaft warnen vor hohen Steuerausfällen bei einem Ja zur Initiative. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Unternehmer und auch sehr Reiche würden die Schweiz verlassen, machen die Gegner geltend.

SP und Grüne sind Unterstützer der Initiative. Ihre Vertreter und Vertreterinnen haben mehrere Anträge für einen Gegenvorschlag für eine in der Verfassung verankerte Zukunftssteuer eingereicht. Gefordert werden darin Vermögens- respektive Erbschaftssteuern von natürlichen Personen, zugunsten des Klimaschutzes.

Nationalrat will Bargeldversorgung in die Verfassung schreiben

In der Schweiz muss die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein, und die Landeswährung ist der Schweizerfranken. Der Nationalrat ist damit einverstanden, die Verfassung entsprechend zu ergänzen. Neue Vorschriften gibt es damit nicht.

Mit 185 zu 6 Stimmen hat die grosse Kammer am Mittwoch Ja gesagt zur Revision des Geld- und Währungsartikels. Bereits geltende Gesetzesbestimmungen werden unverändert in die Verfassung geschrieben. Vorgeschlagen hatte dies der Bundesrat als direkten Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative.

Denn die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» ist in den Augen der Mehrheit und des Bundesrates nicht präzise genug formuliert, das Anliegen aber berechtigt.

Die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) verlangt mit der Initiative, dass der Bund sicherstellen muss, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge verfügbar sind. Sollte der Schweizerfranken durch eine andere Währung ersetzt werden, müssten sich Volk und Stände dazu äussern.

Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.

Keine Ausnahme von der Zollanmeldepflicht

Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen auch in Zukunft alle Waren angemeldet werden. Der Nationalrat ist am Mittwoch in der Differenzbereinigung zum Zollgesetz auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Der Entscheid in der grossen Kammer fiel ohne Gegenantrag. Auch in mehreren weiteren Punkten schloss sich die grosse Kammer dem Ständerat an. Dieser muss sich nun ein weiteres Mal mit der Sache befassen.

Ursprünglich wollte der Nationalrat eine Lockerung der Zollanmeldepflicht: Nicht abgabepflichtige Waren sollten demnach bei der Einfuhr auch nicht mehr angemeldet werden müssen. Die Befürworterinnen und Befürworter der Neuregelung sahen darin einen Abbau bürokratischer Hürden. Im Ständerat überwogen jedoch in der Folge Bedenken, dadurch werde Schmuggel erleichtert und die Auswirkungen auf die Zolleinnahmen seien nicht absehbar.

Insgesamt bestanden vor der Nationalratsdebatte am Mittwoch noch rund zwei Dutzend Differenzen. Dabei ging es unter anderem um ein vom Ständerat gewünschtes zusätzliches Verfahren für die erleichterte Anmeldung unkritischer Waren. Die Linke und Finanzministerin Karin Keller-Sutter argumentierten ohne Erfolg, der Vorschlag der kleinen Kammer bringe in Wirklichkeit eine Verkomplizierung.

In zahlreichen zentralen Fragen waren sich die Räte schon in der ersten Beratungsrunde einig geworden. Ziel der Totalrevision des Zollgesetzes ist, Verfahren und Tarife zu vereinfachen und die Digitalisierung im Zollwesen umzusetzen. Zudem soll sie den rechtlichen Rahmen schaffen für die Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache.

Ständerat verlangt Bericht zu eingeschränkten Kündigungsformen

Der Bundesrat muss dem Parlament einen Bericht zu Beschränkungen der Kündigungsformen vorlegen, wie sie etwa bei Handy-Abonnements immer mehr aufkommen. Gemeint ist, dass Kundinnen und Kunden oft nur noch mündlich per Telefon oder per Live-Chat kündigen können und nicht mehr beispielsweise per Brief.

Der Ständerat hat am Mittwoch diskussionslos ein Postulat seiner Rechtskommission mit dieser Forderung an den Bundesrat überwiesen. Er will, dass die Landesregierung prüft und aufzeigt, inwiefern in der Praxis missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformen zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten vorkommen.

Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Bundesrat Beat Jans sagte im Rat, Konsumentinnen und Konsumenten machten sich zu Recht Sorgen wegen solcher Kündigungsbeschränkungen. Viel spreche dafür, dass solche Formen von Kündigungen unwirksam seien und dass sie gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb verstiessen.

Jans sagte aber auch, einschränkende Regeln im Vertragsrecht seien aus Sicht des Bundesrats nur mit grosser Zurückhaltung zu erlassen. Konsumentinnen und Konsumenten stünden bei Bedarf Ombudsstellen zur Verfügung und es gebe die Möglichkeit, vor Zivilgericht Klage zu erheben.

Parlament will ungerechtfertigt Betriebene besser schützen

Das Parlament will ungerechtfertigt respektive ohne Grund betriebene Personen besser schützen. Ihr Recht, um Nichtbekanntgabe ihrer Betreibungen gegenüber Dritten zu ersuchen, wird gestärkt.

Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine entsprechende Vorlage einstimmig gutgeheissen. Ausgearbeitet hatte diese die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Konkret enthält die Vorlage Anpassungen von seit 2019 geltenden Bestimmungen im Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die RK-N war aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden aktiv geworden. Betriebene könnten sich heute nicht genügend gegen ungerechtfertigte oder gar schikanöse Betreibungen schützen, begründete die Kommission die Gesetzesrevision.

Nach geltendem Recht werden sämtliche Betreibungen ins Betreibungsregister eingetragen. Die Bekanntgabe eines Eintrags könne gewichtige Nachteile bringen, etwa bei der Suche nach einer Stelle oder einer Wohnung, so die Kommission. Die Gesetzesänderung soll auch die Aussagekraft der Betreibungsauskünfte verbessern.

Ständerat verabschiedet neues Flugpassagierdatengesetz im Jet-Tempo

Das neue Schweizer Flugdatenpassagiergesetz ist bereit für die Schlussabstimmungen in den eidgenössischen Räten. Der Ständerat hat den Erlass, dem der Nationalrat schon im Dezember zustimmte, am Mittwoch innert weniger Minuten beraten und verabschiedet.

Das neue Gesetz regelt die Bekanntgabe von Passagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie deren Bearbeitung. Es soll die rechtliche Grundlage darstellen für ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten, welches der Bund demnächst Jahr in Betrieb nehmen will.

Diese Passagierdaten von Flügen nationaler und internationaler Fluggesellschaften sollen künftig an eine neu zu schaffende «Passenger Information Unit» im Bundesamt für Polizei gehen. Dort sollten die Daten automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgeglichen werden. Es geht also um Sicherheit im internationalen Flugverkehr. Die Schweiz will mit dem neuen Gesetz in diesem Bereich internationale Standards umsetzen.

Parlament schafft gesetzliche Basis für thermische Stromreserve

Die Schweiz soll für Energie-Mangellagen besser gerüstet sein. Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat eine thermische Stromreserve mit dem möglichen Betrieb von Gaskraftwerken und Notstromgruppen gesetzlich verankern.

Die kleine Kammer hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, des CO2-Gesetzes und des Energiegesetzes in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln werden damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.

Die Vorlage regelt den Einsatz einer thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve ist bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.

Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) wies in mehreren Berichten auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen thermischen Stromreserve hin.

Parlament genehmigt Finanz-Abkommen mit Grossbritannien

Die Schweiz und Grossbritannien sollen nach dem Willen des Bundesparlaments Finanzdienstleistungen im jeweils anderen Land gegenseitig anerkennen. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat einem entsprechenden Abkommen zugestimmt.

Die grosse Kammer genehmigte das Abkommen mit 176 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme und ohne Enthaltungen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Das Abkommen umfasst die Anerkennung der Gleichwertigkeit in den Bereichen Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen für professionelle Kunden.

Insbesondere in der Vermögensverwaltung ermöglicht die Vereinbarung die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit für Schweizer Anbieter. Sie können auf Grundlage des Abkommens britische Privatkunden mit einem Vermögen über 2 Millionen britische Pfund künftig grenzüberschreitend direkt bedienen.

Finanzministerin Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte wie bereits in der Wintersession im Ständerat, das Ergebnis des Abkommens sei einzigartig und habe Pioniercharakter. (pre/ome/sda)

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