Sozialpartner können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern – das musst du wissen
Diesem Vorhaben stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat zu, gegen den Willen der Linken und des Bundesrats.
Mit 27 zu 15 Stimmen und mit zwei Enthaltungen hiess der Ständerat am Dienstag die Vorlage gut. Sie gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, in den Kantonen oder Gemeinden beschlossene und im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.
Die Nein-Stimmen kamen von Vertreterinnen und Vertretern von SP, Grünen und Mitte-Partei. Sie lehnten die Vorlage mit dem Argument ab, dass diese nicht kompatibel sei mit der Verfassung. Sie greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein. Der Nationalrat nahm die Vorlage bereits an.
Gesetzliche Leitplanken nötig
Heute können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Kantone und kommunale Initiativen setzten Sozialpartnerschaften zunehmend unter Druck, stellte Mehrheitssprecher Fabio Regazzi (Mitte/TI) fest. Es brauche deshalb gesetzliche Leitplanken.
Allgemeinverbindliche GAV regelten neben Löhnen unter anderem auch Ferien, Arbeitsbedingungen oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit, fügte Erich Ettlin (Mitte/OW) hinzu. Würden die Löhne in einzelnen Kantonen oder Städten ausgeklammert, stimme das von den Sozialpartnern ausgehandelte Paket nicht mehr.
Um Mitarbeitenden eine Perspektive zu geben, brauche es in einem GAV verankerte Anreize, etwa für Weiterbildung, plädierte auch Esther Friedli (SVP/SG) für den Vorrang für allgemeinverbindliche GAV. Die Schweizer Stimmbevölkerung habe im Übrigen 2014 klar Nein gesagt zu einer Volksinitiative für nationale Mindestlöhne.
Eine Minderheit lehnte die Vorlage ab. Sie greife in die Kompetenz der Kantone ein und verletze die Verfassung, stellte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) fest. Und sie wolle demokratische Entscheide in Kantonen oder Gemeinden für Mindestlöhne übersteuern. «Das ist demokratiepolitisch hoch problematisch.»
Es sei schockierend, dass die Mehrheit ausgerechnet auf dem Buckel der Menschen mit den tiefsten Einkommen demokratische Grundsätze mit Füssen treten wolle, fügte Pierre-Yves Maillard (SP/VD) hinzu. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass die Kantone auf ihrem Boden für minimale Einkommenssicherheit sorgen müssten.
Gegen den Willen des Bundesrates
Der seit mehreren Jahren geltende Neuenburger Mindestlohn habe der Sozialpartnerschaft und dem Arbeitsfrieden nicht geschadet, stellte Baptiste Hurni (SP/NE) fest. Ein Mindestlohn entspreche einem Minimum an Anstand. Der Entscheid der Bevölkerung in ihrem Kanton dürfe nicht in Frage gestellt werden, betonte er.
Der Bundesrat könne die Vorlage nicht unterstützen, sagte auch Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin. Eine Allgemeinverbindlichkeit eines GAV sei kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsakt, und damit nicht demokratisch legitimiert. 25 Kantone hätten die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt.
Die Mehrheit im Ständerat wollte sicherstellen, dass der Besitzstand gewahrt wird: Die Kantone Genf und Neuenburg, die Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vorgehen, sollen diese Regimes weiterführen können. Das soll Lohnkürzungen unter das Niveau des Mindestlohns ausschliessen.
Kompromiss-Antrag knapp abgelehnt
Maillard nannte diesen Weg willkürlich, weil er lediglich Kantonen und Gemeinden offenstehe, die bereits Mindestlöhne hätten. Die von ihm angeführte Minderheit wollte deshalb mit einem Kompromissvorschlag das schwierige Dossier mehrheitsfähig machen. Denn ein Referendum sei nicht auszuschliessen, gab er zu bedenken.
Doch Maillards Antrag, den Vorrang für Mindestlohnbestimmungen in allgemeinverbindlichen GAV zu befristen auf die Geltungsdauer dieser GAV respektive auf zwei Jahre, unterlag knapp. Der Entscheid fiel mit 19 gegen 22 Stimmen, bei zwei Enthaltungen.
Neben Genf und Neuenburg haben auch Basel-Stadt, das Tessin und der Kanton Jura im Gesetz verankerte Mindestlöhne. Diese drei Kantone sind aber von der Vorlage nicht betroffen, weil dort bereits ein Vorbehalt für allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gilt. (sda)
