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Keine Entlastung für Jean-François Rime

Jean-François Rime in seinem Element.
Jean-François Rime in seinem Element.Bild: KEYSTONE
Verletzung des Kommissionsgeheimnisses?

Keine Entlastung für Jean-François Rime

SVP-Nationalrat Jean-François Rime gibt öffentlich zu, vertrauliche Informationen aus der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) an seine Söhne weitergegeben zu haben.
24.12.2014, 06:5524.12.2014, 08:15
lina giusto
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Ein Artikel von
Aargauer Zeitung

Gegenüber dem «PME Magazine» sagte SVP-Nationalrat Jean-François Rime: «Wenn ich in der Kommission gewisse Informationen höre, kommt es vor, dass ich meine Söhne anrufe, um ihnen zu sagen, dass sie Vorkehrungen treffen sollen.» 

Bei den besagten Informationen handelt es sich um eine neue Vorschrift zu den Holzimporten. Pikant: Der ehemalige SVP-Bundesratskandidat präsidiert den Verband Holzindustrie Schweiz und leitet zusammen mit seinen Söhnen ein Sägewerk. Das Nationalratsbüro klärt nun, ob Rime das Kommissionsgeheimnis verletzt hat. 

Gesetzeslage mit Lücken

Gemäss Parlamentsgesetz sind Beratungen der Kommissionen vertraulich. Für den Fall, dass Rime die Information über die neue Holzimportvorschrift nicht direkt der Kommissionssitzung, sondern Gesprächen am Rande entnommen hat, käme zu seiner Entlastung das Amtsgeheimnis zum Zug. 

Laut diesem sind Ratsmitglieder an die Geheimhaltung vertraulicher Informationen nur dann gebunden, wenn es um die Wahrung eines «überwiegenden öffentlichen oder privaten» Interesses geht. Somit gilt abzuwägen, ob die Vorschrift zum Holzimport unter diese Vorgabe fällt. Auf Anfrage der «Nordwestschweiz» nimmt Rime keine Stellung. 

Noch vor wenigen Tagen sagte er aber der «Zentralschweiz am Sonntag»: «Ich habe kein schlechtes Gewissen. Das machen alle so.» Die Präsidentin der staatspolitischen Kommission (SPK), SP-Nationalrätin Cesla Amarelle, findet den Verstoss von Rime problematisch und hat zur Klärung eine Interpellation eingereicht. 

Laut SVP-Nationalrat Thomas Aeschi ist die Regelung im Parlamentsgesetz heikel: «Die Bundesversammlung und die Parlamentsdienste haben eine unterschiedliche Klassifizierung von Informationssicherheit.» Um der Gesetzeslücke beizukommen, plädiert Aeschi für öffentliche Kommissionssitzungen. Denn er hält Rimes Stellungnahme zum Vorfall am vergangenen Sonntag für nicht ganz falsch. 

Schonung für Parlamentarier

Hat Rime die Vertraulichkeit verletzt, kann es zu einem Verweis oder vorübergehenden Ausschluss aus der Kommission kommen. Letzteres scheint unwahrscheinlich. Denn zum Ausschluss eines Mitgliedes ist es bei bisherigen Vergehen nie gekommen. 2008 setzte der Nationalrat ein mildes Zeichen: Fünf Ratsmitglieder, die vertrauliche Kommissionsinformationen ausplauderten, bekamen keinen Verweis. 

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