Am 3. August 2017 war die Thurgauer Gemeinde Hefenhofen plötzlich in den nationalen Schlagzeilen. Der «Blick» veröffentlichte Bilder von ausgemergelten Pferden. Wenige Tage darauf liess der Kanton Thurgau den Betrieb räumen.
Landwirt Ulrich K. soll zahlreiche seiner Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Hunde, Hühner und Rinder mangelhaft gehalten und gepflegt haben. Zahlreiche Tiere waren unterernährt, verschmutzt, verletzt oder erlahmt.
Am Bezirksgericht Arbon TG findet derzeit der Prozess gegen Ulrich K. statt. Am Freitag geht es um die Zustände auf dem Hof.
In der Anklageschrift wird K. neben Tierquälerei vorgeworfen, Briefe mit pornografischen Fotomontagen und Beschimpfungen an den damaligen Kantonstierarzt und einen Regierungsrat verschickt zu haben.
Zudem sind neben K. noch zwei Metzger angeklagt. Sie sollen kranke Ferkel an K. weitergegeben haben, anstatt sie zu töten. K. habe dann die Tiere auf seinem Hof gemästet und sie an die Metzger zurückgegeben. Das Fleisch der kranken Ferkel soll danach unzulässig verkauft worden sein.
Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren, eine Geldstrafe und eine Busse wegen mehrfacher Tierquälerei und weiteren Delikten.
Am Bezirksgericht Arbon TG geht es am Freitag, dem 3. Tag im Hefenhofen-Prozess, um den Kern der Anklage: die Zustände auf dem Hof des beschuldigten Landwirts in Hefenhofen TG. Dazu und zu weiteren Vorwürfen wurden mehrere Zeugen und Auskunftspersonen befragt.
Laut Anklage hat der Bauer seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt.
Zu Beginn ergriff der Verteidiger des Landwirts das Wort. Er rekapitulierte, wie es zum jetzigen Strafverfahren kam. Mitte Juli 2017 kursierten erste Fotos von vernachlässigten Tieren. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt. Der Anwalt monierte Mängel, Unterlassungen, Fehler und Regelverstösse. Verschiedenen Behördenmitgliedern warf er Befangenheit vor.
Vier Personen schilderten einen Vorfall vom Vorabend der Hofräumung. Sie waren auf dem Trottoir zu einer Tierschutz-Mahnwache beim Hof unterwegs. Der Beschuldigte sei mit seinem Auto in hohem Tempo auf sie zu gefahren, habe einen Schlenker in ihre Richtung aufs Trottoir gemacht und sei knapp vor der Kollision wieder auf die Strasse eingeschwenkt. Für die Anklage war es Gefährdung des Lebens.
Update folgt.
(chmedia/yam/sda)