Ein ehemaliger Walliser Lehrer soll wegen sexueller Handlungen mit minderjährigen Schülerinnen drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung. Dies forderte am Montag die Staatsanwaltschaft. Sie erachtet sein Vergehen als schwer.
Weiter soll der heute 48-Jährige wegen psychischer Störungen eine ambulante Therapie absolvieren und mit einem fünfjährigen Arbeitsverbot mit Minderjährigen belegt werden. Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, seine heute 17 bis 19 Jahre alten Opfer beim Duschen beobachtet zu haben.
Die Verhandlung hinter verschlossenen Türen begann in Abwesenheit des Angeklagten. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant seit vergangenen Freitag in einer psychiatrischen Klinik hospitalisiert sei und nicht vor Gericht erscheinen könne.
Nach Rücksprache mit den Parteien setzte das Gericht die Verhandlung für etwa eine Stunde aus. Es kündigte schliesslich an, einen Haftbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen, falls die Klinik keine Einwände erhebe.
Der Ex-Lehrer traf gegen 11:15 Uhr im Gerichtssaal an, gefesselt und bewacht von zwei Polizisten. Er schaffe es nicht, die Fragen zu beantworten, sagte der Angeklagte auf die Frage des Richters. Der Richter war jedoch der Ansicht, dass der Beschuldigte nicht antworten wolle.
In der Verhandlung stritt der Angeklagte einen Teil der ihm zur Last gelegten Taten ab. «Er sieht sich als Opfer und verharmlost seine Taten, die er als Ergebnis männlicher Schwächen betrachtet», sagte der Staatsanwalt. Nach Einschätzung des Anklägers hat der Lehrer «seine Schülerinnen menschlich gebrochen».
Die Verteidiger der sechs Opfer sagten, ihre Mandantinnen seien von ihrem Lehrer, der sie eigentlich hätte beschützen sollen, verraten und beschmutzt worden. Die Geschichten aller Opfer seien «identisch und glaubwürdig».
Die Taten fanden gemäss Anklageschrift zwischen August 2011 und November 2013 statt. Demnach führte der Lehrer in der Schule pädagogische Experimente zum Thema Erwachen der Sinne durch.
Unter anderem befahl der Lehrer seinen Schülerinnen, nach dem Sportunterricht blind zu duschen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gestand der Angeklagte, dass er die Mädchen ohne ihr Wissen beobachtet habe.
In einem weiteren Experiment forderte der Angeklagte die Schülerinnen auf, mit verbundenen Augen verschiedene Früchte zu kosten und zu erraten. Dabei soll der Lehrer seinen Penis an den Mund eines der Mädchen gehalten haben. (aeg/sda)