Passend zum Herbstbeginn haben zahlreiche Kantone das Feuerverbot aufgehoben oder zurückgestuft. Einzig im Oberwallis muss bei Spätsommerwanderungen wegen des generellen Feuerverbots noch darauf verzichtet werden, eine Cervelat auf einem offenen Feuer zu bräteln.
Zudem besteht noch in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und einem Teil des Kantons Graubünden ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, wie am Dienstag ein Blick in die Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt zeigte.
Das absolute auf ein bedingtes Feuerverbot in Wald, Waldesnähe und im Freien heruntergestuft haben am Dienstag die Kantone Basel-Land und Basel-Stadt. Dies nach Niederschlägen in den vergangenen Tagen, wie der Kanton mitteilte. Auch im Kanton Genf gilt noch ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe.
Damit besteht in diesen Kantonen noch eine «erhebliche» Waldbrandgefahr. Weiterhin sei beim Feuermachen grösste Vorsicht geboten. Feuer sind nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Vor dem Verlassen solle das Feuer vollständig gelöscht werden.
Das Feuerverbot gänzlich aufgehoben haben am Montag bereits Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Luzern, Solothurn, Schwyz, Uri, Zug. Am Dienstag folgten Zürich, Thurgau, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden.
In den Kantonen Bern, Tessin, Freiburg, Jura, Ob- und Nidwalden ist es bereits seit Ende August und in Neuenburg und im Waadt seit Mitte August wieder erlaubt, Feuer zu machen. (whr/sda)