Der Krieg in der Ukraine wirkt sich in ganz Europa auf die Energieversorgung aus. Die Preise für Strom und Gas reagieren mit starken Anstiegen. Davon ist auch die Schweiz betroffen. Der Bundesrat habe deshalb verschiedene Massnahmen beschlossen, schreibt er in einer Mitteilung, um die Versorgungssicherheit zu stärken und Engpässe im Winter damit möglichst zu vermeiden.
Dazu gehört auch die Wasserkraftreserve. Um für den kommenden Winter bereit zu sein, hat der Bundesrat die vorgeschlagene Reserve-Lösung per Verordnung vorzuziehen. Das Gesetz wird derzeit im Parlament beraten.
Die Wasserkraftreserve ist eine Versicherung, die ausserhalb des Marktes bereitsteht. Sie darf nur genutzt werden, um kritische Engpässe zu überbrücken – etwa gegen Ende Winter.
Mögliche Probleme gegen Ende Winter:
Die Wasserkraftreserve sei die eine Absicherung gegen Mangellage, die der Bundesrat schafft. Eine zweite wichtige Absicherung seien Reservekraftwerke, die mit Gas, Öl oder Wasserstoff betrieben werden können. Dazu habe der Bund letzte Woche mit der Firma GE Gas Power einen Vertrag unterzeichnet.
Diese zweite Absicherung durch Reservekraftwerke soll ebenfalls schon auf Ende des kommenden Winters zur Verfügung stehen. Der Einsatz beider Reserven erfolgt laut Bundesrat koordiniert.
In einem nächsten Schritt wird Swissgrid, die nationale Netzgesellschaft, die Ausschreibung für die Wasserkraftreserve starten: Betreiberinnen von Speicherkraftwerken können ab Oktober ihre Angebote einreichen. Wer den Zuschlag bekommt, hält gegen Entgelt eine bestimmte Menge Wasser zurück. Diese Reserve kann somit bei Bedarf gezielt zur Stromerzeugung abgerufen werden.
Der Bundesrat hat die Grundsätze der Dimensionierung der Reserve festgelegt: Sie soll im definierten Zeitraum nicht die ganze Versorgung decken, sondern eine allfällige Lücke füllen. Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat am 23. August 2022 die Eckwerte der Ausschreibung festgelegt. Sie ist auch für die Überwachung zuständig.
Laut der ElCom soll die Energie vom 1. Dezember 2022 bis am 15. Mai 2023 vorgehalten werden. Die Wasserkraftreserve ist so dimensioniert, dass damit einige wenige Wochen überbrückt werden können. Die Kosten tragen über das Netznutzungsentgelt alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher.
Aufgrund der momentan teils massiven Preisschwankungen können die Preise der Angebote in der Ausschreibung sehr hoch sein. Die Kosten für eine Wasserkraftreserve von 500 GWh für den Winter 2022/2023 werden derzeit grob auf 650 bis 750 Millionen Franken geschätzt – dieser Betrag könnte aber bei anhaltender Anspannung im Markt ansteigen.
Umgelegt auf den Schweizer Stromverbrauch erhöht sich das Netznutzungsentgelt bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern damit um rund 1,2 Rappen pro Kilowattstunde. Für den Fall, dass nach Abschluss der Ausschreibung zu wenig Angebote vorliegen oder diese so teurer wären, dass die Reserve nicht zu angemessenen Kosten angeboten würde, kann das UVEK die Betreiber geeigneter Kraftwerke gegen ein hoheitlich festgelegtes Entgelt zur Reservevorhaltung verpflichten.
(adi)
Gewisse Sachen gehören nicht in die Hände von Aasgeiern. Und werft endlich die Lobbyisten aus dem Bundeshaus. Wir könnten Selbstversorgern in vielen Bereichen sein. Aber dann würde einzelne nicht Millionen ergaunern.