Ein Facebook-Nutzer aus dem Zürcher Oberland hat die Berner SP-Nationalrätin Tamara Funiciello mit Adolf Hitler verglichen, weil sie «auch immer so rumbrülle». Dafür hat ihn die Staatsanwaltschaft in Uster ZH nun zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der 50-jährige erhielt per Strafbefehl eine Verurteilung wegen übler Nachrede und Verleumdung. Gemäss Strafbefehl, über den am Mittwoch auch der «Zürcher Oberländer» schrieb, beträgt die bedingte Geldstrafe 25 Tagessätze à 150 Franken, dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten.
Auslöser für den verhängnisvollen Facebook-Post war die AHV-Abstimmung vom September 2022, bei der das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wurde. Die Berner SP-Nationalrätin Funiciello schrieb am Tag darauf einen wütenden Facebook-Post über die «weissen, alten Männer», die für das Abstimmungsresultat verantwortlich seien.
Der 50-jährige Oberländer kommentierte, dass Funiciello ihn an einen Mann aus den 30er-, 40er-Jahren erinnere. Der habe auch immer so rumgebrüllt und von Kampf gesprochen. Der habe auch so verbissen gegen eine Bevölkerungsgruppe gehetzt und gesagt, er sei ein Linker.
Funiciello erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Der Staatsanwalt kam zum gleichen Schluss wie die SP-Nationalrätin: Eine gewählte, demokratische Politikerin dürfe öffentlich nicht mit einem anti-demokratischen Massenmörder verglichen werden.
Auch wenn der 50-Jährige die SP-Nationalrätin nicht direkt, sondern nur indirekt mit Hitler verglichen habe, sei klar, was gemeint sei. Der Entscheid ist rechtskräftig. (saw/sda)
Ist aber ein Politiker davon betroffen, geht es ganz schnell. In Deutschland reichte es nur aus einen Politiker als Pimmel zu bezeichnen. Kurze Zeit später gab es beim Beschuldigten eine Hausdurchsuchung.
Ich möchte keines Falls diese Verunglimpfung schön reden. Das geht gar nicht. Aber bezüglich Hassreden und Beleidigungen im Internet habe ich das Gefühl, dass in zweierlei Maß ermittelt wird.
Der Post des Angezeigten ist sicherlich nicht sauber, allerdings war Hitler nicht von Anfang an Diktator, sondern war vor der Machtergreifung selber ein gewählter, demokratischer Politiker.
Und ich frage mich, inwiefern die Persönlichkeitsrechte des Angezeigten verletzt werden. Sein Post scheint ja eher subjektiv formuliert zu sein („erinnere ihn“) und stellt ja keinen Wahrheirsanspruch dar.