Schweiz
Gesellschaft & Politik

Hausbesetzungen werden in Zürich nicht erschwert

Polizisten sichern das ehemalig besetzte Juch-Areal in Zuerich, aufgenommen am Samstag, 23. Mai 2020. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Für die Räumung von besetzten Liegenschaften, wie etwa dem Juch-Areal in Zürich, werden der Polizei im Kanton Zürich weiterhin keine zeitlichen Fristen gesetzt.Bild: KEYSTONE

Hausbesetzungen werden in Zürich nicht erschwert – SVP und FDP scheitern mit Antrag

Im Kanton Zürich wird es nach wie vor keine Fristen für die Räumung von besetzten Häusern geben. Das Kantonsparlament lehnte das Anliegen von SVP und FDP wie schon 2018 ab.
17.08.2020, 12:0017.08.2020, 12:00

Vor zwei Jahren waren FDP und SVP mit ihrer Forderung gescheitert, welche die Räumung von besetzten Häusern nach 48 Stunden vorschrieb. Nun versuchten es die Rechtsparteien mit einer Frist von 72 Stunden.

Explizit wurde die Räumung zudem nur «unter Wahrung der Verhältnismässigkeit und der Sicherheit» gefordert. Auch solle nur geräumt werden, wenn eine Anzeige durch die Hauseigentümer vorliege.

Fehr war dagegen

Der Vorstoss ist unbestrittener Massen auf die Stadt Zürich gemünzt, die für ihren seit Jahrzehnten liberalen Umgang mit Hausbesetzern bekannt ist. Besetzte Liegenschaften seien «Brutstätten von illegalen Demonstrationen, illegalen Partys und anderen Delikten», argumentierte die SVP.

Die Mehrheit des Parlaments folgte aber Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP). Dieser argumentierte, Fristen würden die Polizei in ihrer Arbeit behindern. Im Zürcher Polizeigesetz stehe deshalb keine einzige Frist, welche der Polizei gesetzt werde. Der Vorstoss wurde mit 96 zu 71 Stimmen abgelehnt. (aargauerzeitung.ch/sda)

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